Recht der Natur-Schnellbrief 196, Mai/Juni 2016

Aus dem Inhalt:

  • Vogelschutz beim Freileitungsbau gestärkt – problematischer Umgang mit
    Verfahrensrechten
  • Urheberschutz steht einer Übermittlung
    artenschutzfachlicher Gutachten
    nicht entgegen
  • OVG Bautzen bestätigt Durchsetzung der Pflicht zur Ersatzaufforstung
  • Verstoß gegen Artenschutzrecht kann
    Abrissanordnung nichtig machen
  • Der Compliance-Ausschuss des
    Aarhus-Übereinkommens
  • Buchbesprechungen

Recht der Natur-Schnellbrief 195, März/April 2016

Aus dem Inhalt:

  • Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz stoppt vorzeitigen Rodungsbeginn für UVP-pflichtige Windparks
  • Die Wiederbelebung des Verfahrensrechts – Zur Änderung des § 4 UmwRG
  • Rechtsschutz bei Nichtdurchführung der FFH-Verträglichkeitsprüfung durch Behörden – Reusenfischerei am Steinhuder Meer
  • Aufhebung eines Planfeststellungsbe-schlusses zum Kiesabbau wegen mangelnder UVP
  • Umweltrat und Umweltausschuss des EU-Parlaments für die Erhaltung der Naturschutzrichtlinien

 

Recht der Natur-Schnellbrief 194, Januar/Februar 2016

Aus dem Inhalt:

  • Aktuelles vom EuGH – Waldschlösschenbrücke: Anforderungen an eine nachträgliche FFH-Voruntersuchung
    siehe hierzu die Powerpoint-Präsentation ‚Streitfall Waldschlösschenbrücke‘
  • Fortsetzung in Sachen „Altrip“ – das BVerwG verweist zurück an das OVG
  • Mitwirkung von Umweltvereinigungen bei der FFH-Verträglichkeitsprüfung
  • Wiederherstellung eines teilweise zerstörten Bruchwaldes
  • Aus der Anfragen-Praxis: forstwirtschaftliche Praxis in NATURA-2000-Gebieten

Präsentation Streitfall Waldschlösschenbrücke

Mit Spannung wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 14.01.2016, C-399/14) in der Sache „Waldschlösschenbrücke“ erwartet. Die Hoffnung bestand, dass dieses zur Auslegung und Handhabung des europäischen Habitatschutzrechts für das deutsche Fachplanungsrecht einige Klärung bringen würde. Wie jedoch häufig bei Urteilen des EuGH, werden die Erwartungen nur teilweise erfüllt.

Eine Zusammenstellung des langjährigen Verlaufs der juristischen Auseinandersetzungen ist in >>> dieser Präsentation zu finden.

Eine ausführliche Besprechung des EuGH-Urteils kann in unserem Schnellbrief 194 nachgelesen werden.

IDUR-Seminar 2016

23. April 2016

Aktuelle Entwicklungen in der Windkraft
Genehmigung von Windenergieanlagen – UVP und Fehlerfolgen – Artenschutzrechtliche Zugriffsverbote – Lärmimissionen – Aktuelle Rechtsprechung
(Flyer Seminar 23.4.2016)

2 Vorträge des Seminars finden Sie hier:

Rechtsanwalt Dirk Teßmer:
>>> Grundlagen der Genehmigung von Windenergieanlagen

Rechtsanwältin Joy Hensel
>>> Die rechtliche Beurteilung der Wirkungen von WEA durch Lärm und Infraschall

 

Das Seminar fand statt in Kooperation mit der Naturschutz-Akademie Hessen

 

Seminar „Artenschutz und Verbandsbeteiligung in der Bauleitplanung“

23. Januar 2016 in Frankfurt am Main

Das europäische Artenschutzrecht und seine Umsetzung in das Bundesnaturschutzgesetz beendeten die Möglichkeit, Naturschutzbelange in der Bauleitplanung in der Abwägung einfach „wegzuwägen“, ohne die Konflikte für bedrohte Arten zu lösen. Außerdem können heute Bauleitpläne, für die eine UVP-Pflicht besteht, von anerkannten Naturschutzverbänden beklagt werden.
Dieses Zusammenspiel hat die Bedeutung der Naturschutzverbands-Stellungnahmen zur Bauleitplanung deutlich verstärkt. Die artenschutzrechtlichen Regelungen erscheinen auf den ersten Blick allerdings etwas kompliziert, um sie bei der Beurteilung eines Bebauungsplanes anwenden zu können. Die Veranstaltung soll dazu beitragen, dieses Problem zu verringern. Sie ist für ehrenamtlich tätige Mitglieder aller Naturschutzverbände konzipiert.

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Leitfaden Alleenschutz und Musterstellungnahme

In Zusammenarbeit mit dem Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände (Brandenburg) hat der IDUR einen Leitfaden bzw. Musterstellungnahme zum Thema Alleenschutz in Brandenburg entwickelt. Autorin ist RAin Felicia Petersen.

Der Leitfaden steht zum Download bereit unter:

Alleenschutz – Leitfaden und Musterstellungnahme

Hintergrund dieses Leitfadens ist, dass obwohl die brandenburgischen Alleen geschützt sind, es nach wie vor zahlreiche Eingriffe in den Alleebaumbestand gibt: unsachgemäße Schnittmaßnahmen, Ausbau von Straßen, Geh- oder Radwegen, Leitungsverlegungen etc. Im Zuge dessen zeigen sich Schädigungen in vielen Fällen erst Jahre später – die Lebenserwartung der Bäume wird dadurch oft erheblich herabgesetzt.

Der Leitfaden soll helfen, schnell und unkompliziert Stellungnahmen zu schreiben. Da allgemeine Formulierungen grundsätzlich nicht auf den Einzelfall passen, gliedert sich dieser Leitfaden in einen rechtlichen und einen fachlichen Teil. Ein Prüfschema soll dann eine Selektion der vorangegangenen Inhalte für die jeweilige Stellungnahme ermöglichen. Desweiteren runden der Artenschutz und weitere Vorschriften zum Schutz der Alleen den Leitfaden ab. Schließlich können Formulierungshilfen für die Stellungnahme genutzt werden, um den Einstieg zum Abfassen einer Stellungnahme zu erleichtern.

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