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Verhelfen Sie der Natur zu ihrem Recht!

Unter diesem Motto arbeiten seit 1990 Juristinnen und Juristen ehrenamtlich für den Informationsdienst Umweltrecht e. V. ( IDUR). Ziel Ihrer Arbeit ist, Natur- und Umweltschützer bei ihrem Einsatz für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen zu unterstützen.

Sie helfen den Mitgliedern von IDUR – anerkannte Naturschutzverbände und lokale Vereine – bei der Aufarbeitung und Lösung umweltrechtlicher Fragestellungen. IDUR bietet seinen Mitgliedern folgende Möglichkeiten an, sich für die tägliche Arbeit zu rüsten und fachlich zu informieren: Beratung, Seminare und fachliche Informationen im Eigenverlag Recht der Natur, in dem 6mal jährlich der Schnellbrief und  in loser Folge Sonderhefte zu speziellen Themen heraus gegeben werden.

Die Beratungsleistung ist bis auf wenige Ausnahmen für Mitglieder kostenfrei ebenso wie der Recht der Natur-Schnellbrief.


Beratung

Seinen Mitgliedsverbänden bietet der IDUR in allen Fragen und Bereichen des Umweltrechts Beratung an. Zum Umweltrecht zählen insbesondere das Landes- und Bundesnaturschutzgesetz, die FFH- und Vogelschutzrichtlinie, die Aarhus-Konvention und die daraus resultierenden Normen wie die Umweltinformations- und Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie. Darunter fallen aber auch die meisten anderen öffentlich-rechtlich wirkenden Gesetze, also das Verwaltungsrecht, soweit es Belange des Natur- und Umweltschutz betrifft, wie z. B. das Bundesimmissionsschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz und das Bundesfernstraßengesetz samt den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen oder auch das kommunale Bauplanungsrecht, auch wenn hier in den meisten Ländern kaum Beteiligungsrechte für Natur- und Umweltschutzverbände bestehen.
Für sie ist die Beratung grundsätzlich mit dem Jahresbeitrag abgegolten, solange keine umfangreichen Arbeiten und Recherchen erforderlich sind.

Die IDUR-Geschäftsstelle nimmt die Anfragen schriftlich oder telefonisch entgegen und leitet sie zur Beantwortung an die aktiven Mitglieder weiter.

Recht der Natur – Schnellbriefe

Der “RdN-Schnellbrief” erscheint alle 2 Monate als Zeitschrift. In ihm werden Rechtsprechung und Gesetzgebung zu Umweltrechtsfragen für NichtjuristInnen verständlich aufbereitet und Informationen für hilfreiche Literatur gegeben. Mitglieder und Förderer erhalten jeweils ein Exemplar kostenlos für die Unterstützung der Arbeit des IDUR.

Sie finden die letzten Ausgaben des Schnellbriefes zur Ansicht >>> hier


Recht der Natur – Sonderhefte

Sonderhefte erscheinen unregelmäßig und informieren themenbezogen. Aktuell liegt das  Sonderheft Praxisleitfaden Umweltschadensrecht vor.

Der IDUR bietet regelmäßig Weiterbildungs- und Schulungsseminare zum Naturschutz- und Umweltrecht allgemein und zu speziellen Themen an.So findet einmal jährlich ein bundesweites Seminar in Frankfurt am main zu aktuellen Themen statt, an dem sowohl Mitglieder als auch Vertreter von Behörden, Planungsbüros und sonstigen Interessierten teilnehmen können.

Für Mitglieder gibt es ein weiteres Angebot:

„Verbandsbeteiligung und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Klage“

Unter diesem Titel wurde ein eintägiges Weiterbildungs- und Schulungsseminar entwickelt, an dem zwei aktive Mitarbeiter/innen des IDUR als Referierende praxisnah einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Regelungen für eine erfolgreiche Verbandsbeteiligung und Klage geben werden.

Die Inhalte und Buchungsmodalitäten können Sie einem Flyer entnehmen, den Sie
>>> hier ansehen und herunter laden können.

Weitergehende Informationen zu dem IDUR_Seminarangebot finden Sie >>> hier.