Verein

Der Informationsdienst Umweltrecht e. V. (IDUR) wurde am 12.3.1990 in Frankfurt am Main gegründet. Somit konnte er im März 2015 anlässlich der Jahresmitgliederversammlung sein 25jähriges Jubiläum feiern.
In den 25 Jahren hat sich das Aufgabengebiet des IDUR verändert und vor allem erweitert. Die Umwelt- und Naturschutzgesetzgebung wurde ausgebaut und komplexer, damit wuchsen auch die Anforderungen an die Verbände. Diese Entwicklung lässt sich gut nachvollziehen in einem Vergleich der Anfragen, die IDUR im Laufe der Jahre erreicht haben.  Die  juristische Hilfestellung für Umweltaktive wurde vielfältiger, spezieller und immer zahlreicher.

Anlässlich des 25jährigen Bestehens des IDUR verfasste Thomas Norgall, Naturschutzreferent des BUND-Landesverbandes Hessen, folgende Laudatio:

Wie die Zeit vergeht!
Der IDUR ist am 12.3.2015 schon 25 Jahre alt geworden. Der Verein, den sieben engagierte Umweltjuristinnen und Juristen am 12.03.1990 in der Rechtsanwaltskanzlei von Matthias Möller-Meinecke, der damals „nur“ Matthias Möller hieß und gerade in den Anfangsjahren der Motor des Vereins war, gründeten, besteht nun also schon ein Vierteljahrhundert. Damit ist der
IDUR zwei Jahre älter als die FFH-Richtlinie, die 1992 verabschiedet wurde und nun gerade einem Fitness Check hinsichtlich ihrer Wirksamkeit unterzogen wird. Einen solchen Fitness Check bräuchte der IDUR, das soll gleich eingangs festgehalten werden, nicht zu fürchten. Denn was die wenigen Mitglieder und Aktiven Jahr für Jahr ehrenamtlich leisten, ist immens.
Der IDUR ist unter den deutschen Umweltverbänden einzigartig, denn es gibt keinen anderen Verband, in dem sich hochkompetente Umweltjuristinnen und Umweltjuristen ehrenamtlich (!) engagieren, um die vielen tausend
Menschen in den IDUR-Mitgliedsverbänden zu beraten, damit die Umwelt zu ihrem Recht kommt.
Ohne die ständigen Informationsmöglichkeiten und ohne die regelmäßigen Fortbildungsmaßnahmen des IDUR wäre das Ungleichgewicht im Kräfteverhältnis von Staat und Wirtschaftsinteressen auf der einen Seite und den Bürgerinnen und Bürgern auf der anderen Seite noch viel ungünstiger als wir es heute trotz aller Fortschritte in der Gesetzgebung erleben.
Mit seinem Profil als Beratungsverband für die Mitglieder der deutschen Umweltverbände hat sich der IDUR schnell bundesweit einen Namen gemacht und ist aus der deutschen Umweltbewegung gar nicht mehr wegzudenken – gäbe es den IDUR nicht schon, dann müsste er sofort gegründet werden.
Die Anfänge des IDUR hat Thomas Ormond im Jahr 2000 zum zehnjährigen Bestehen des Vereins festgehalten. Die Gründerinnen und Gründer des IDUR waren persönlich geprägt von der Wucht, mit der große Verkehrsprojekte, allen voran die Startbahn 18 West, Landschaft und Natur und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat zerstörten. Fast alle Gründungsmitglieder waren schon länger Mitglied im Arbeitskreis Recht des BUND Hessen. Sie gründeten den IDUR, weil die ständig steigende Zahl der Anfragen aus dem ganzen Bundesgebiet sich nicht mehr in der Struktur eines Landesarbeitskreises bewältigen ließ.
Wie wichtig und richtig dieser Schritt zur Schaffung eines bundesweiten Angebots zur Beratung der Mitglieder in den Naturschutzverbänden war, zeigte sich nicht zuletzt im Zuge der Wiedervereinigung des östlichen und westlichen Teil Deutschlands. Hatte der IDUR im ersten Gründungjahr 1990/1991 lediglich acht Mitgliedsverbände mit ca. 25.000 Einzelmitgliedern, waren es zehn Jahre später schon 17 Verbände mit etwa 80.000 Mitgliedern.
Heute hat der IDUR 34 Mitglieder [Stand März 2015], die zusammen einige hunderttausend Einzelmitglieder vertreten. Ganz wichtig ist seit 25 Jahren, dass der IDUR sich als Dachverband versteht, der alle Naturschutzverbände berät, die bei ihm Mitglied werden, denn gerade die Rechtsberatung verträgt
sich nicht mit der verbandspolitischen Profilierung.
Die oftmals für Laien und Fachleute nur schwer verständliche Rechtsprechung erläutert der IDUR zeitnah in seinem „Schnellbrief“, von dem bis heute 189 Hefte, also im Schnitt mehr als sieben Hefte pro Jahr (!), erschienen sind.Dabei wagte der IDUR Vorstand Ende letzten Jahres eine Neuerung, in dem er einen Sonderdruck des Schnellbrief-Artikels herausgab,
dersich nur mit einem einzigen Thema – dem „Schutz von Schwalbennestern an Gebäuden“ -befasste. Hinter dem populär klingenden Titel verbirgt sich eine ausführliche Darstellung aus dem Artenschutzrecht, das durch den Einfluss der „Natura 2000“ – Richtlinien zwar wirksamer, aber auch schwerer verständlich geworden ist. Wenn man weiß, dass der Bestand der Mehlschwalbe zwischen 1990 und 2010, also etwa während des Bestehens des IDUR, bundesweit um über 20 % abgenommen haben soll, dann wird verständlich, warum der Schutz der alljährlich wieder zur Brut benutzten Nester der Mehlschwalbe sehr wohl eine relevante Aufgabe ist.
Gerade in den letzten Jahren hat der Artenschutz den IDUR besonders beschäftigt. Gemeinsam mit dem BUND Bundesverband gab er 2011 das Sonderheft „Artenschutzrecht“ inseiner Schriftenreihe „Recht der Natur“ heraus. Ein Jahr später, 2012, später folgte unter der Nr. 67 ein weiteres Sonderheft, diesmal zu den „Rechtlichen Anforderungen an die Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen“.  Spätestens damit war auch der IDUR in den Ziekonflikten des Umwelt- und Naturschutzes angekommen, denn die Diskussion um Windkraftanlagen ist fast immer auch eine Diskussion über die Auswirkungen dieser Anlagen auf den Artenschutz. Für die IDUR-Mitgliedsverbände ist es Glück, dass die Fachleute des IDUR sich nicht auf einen Sektor beschränken, sondern das gesamte Umwelt- und Naturschutzrecht behandeln und sich auch den Zielkonflikten stellen, die sich manchmal zwischen Umwelt- und Naturschutz ergeben.
Welche Bedeutung der IDUR für die alltägliche Arbeit der Umweltverbände hat, kann der Autorbeurteilen, denn als Naturschutzreferent des BUND Hessen holt er sich selbst seit 25 Jahren Rat beim IDUR oder er verweist BUND Mitglieder an ihn, wenn er ihre Fragen nicht beantworten kann. In unzähligen Fällen wurde so die Grundlage für das wirkungsvolle örtliche Auftreten ehrenamtlicher Natur- und Umweltschützer gelegt. Mit der Ausweitung des Umweltrechts von der Verbandsbeteiligung nach dem Naturschutzrecht zu den Klagemöglichkeiten nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz sind auch die Fragen der Mitglieder gestiegen. Die verbesserten rechtlichen Zugriffe anerkannter Umwelt- und Naturschutzverbände auf Informationen, wie sie durch das Umweltinformationsgesetz geschaffen wurden, oder neue rechtliche Schutzmöglichkeiten im Zuge des EU-Umweltrechts lassen den juristischen Beratungsbedarf und mithin die Bedeutung des IDUR ständig wachsen.
So ist dem ‚Jubilar‘ zu wünschen, dass er auch die nächsten 25 Jahre fit bleibt und seine nützliche Funktion für die Umweltbewegung weiter erfüllt.