Seminar „Artenschutz und Verbandsbeteiligung in der Bauleitplanung“

23. Januar 2016 in Frankfurt am Main

Das europäische Artenschutzrecht und seine Umsetzung in das Bundesnaturschutzgesetz beendeten die Möglichkeit, Naturschutzbelange in der Bauleitplanung in der Abwägung einfach „wegzuwägen“, ohne die Konflikte für bedrohte Arten zu lösen. Außerdem können heute Bauleitpläne, für die eine UVP-Pflicht besteht, von anerkannten Naturschutzverbänden beklagt werden.
Dieses Zusammenspiel hat die Bedeutung der Naturschutzverbands-Stellungnahmen zur Bauleitplanung deutlich verstärkt. Die artenschutzrechtlichen Regelungen erscheinen auf den ersten Blick allerdings etwas kompliziert, um sie bei der Beurteilung eines Bebauungsplanes anwenden zu können. Die Veranstaltung soll dazu beitragen, dieses Problem zu verringern. Sie ist für ehrenamtlich tätige Mitglieder aller Naturschutzverbände konzipiert.

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Leitfaden Alleenschutz und Musterstellungnahme

In Zusammenarbeit mit dem Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände (Brandenburg) hat der IDUR einen Leitfaden bzw. Musterstellungnahme zum Thema Alleenschutz in Brandenburg entwickelt. Autorin ist RAin Felicia Petersen.

Der Leitfaden steht zum Download bereit unter:

Alleenschutz – Leitfaden und Musterstellungnahme

Hintergrund dieses Leitfadens ist, dass obwohl die brandenburgischen Alleen geschützt sind, es nach wie vor zahlreiche Eingriffe in den Alleebaumbestand gibt: unsachgemäße Schnittmaßnahmen, Ausbau von Straßen, Geh- oder Radwegen, Leitungsverlegungen etc. Im Zuge dessen zeigen sich Schädigungen in vielen Fällen erst Jahre später – die Lebenserwartung der Bäume wird dadurch oft erheblich herabgesetzt.

Der Leitfaden soll helfen, schnell und unkompliziert Stellungnahmen zu schreiben. Da allgemeine Formulierungen grundsätzlich nicht auf den Einzelfall passen, gliedert sich dieser Leitfaden in einen rechtlichen und einen fachlichen Teil. Ein Prüfschema soll dann eine Selektion der vorangegangenen Inhalte für die jeweilige Stellungnahme ermöglichen. Desweiteren runden der Artenschutz und weitere Vorschriften zum Schutz der Alleen den Leitfaden ab. Schließlich können Formulierungshilfen für die Stellungnahme genutzt werden, um den Einstieg zum Abfassen einer Stellungnahme zu erleichtern.

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ganzjähriges IDUR-Seminarangebot für Mitglieder

„Verbandsbeteiligung und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Klage“

Unter diesem Titel wurde ein eintägiges Weiterbildungs- und Schulungsseminar entwickelt, an dem zwei aktive Mitarbeiter/innen des IDUR als Referierende praxisnah einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Regelungen für eine erfolgreiche Verbandsbeteiligung und Klage geben werden.

Die Inhalte und Buchungsmodalitäten können Sie einem Flyer entnehmen, den Sie
>>> hier ansehen und herunter laden können.

Bitte wenden Sie sich an die IDUR-Geschäftstelle, wenn Sie Interesse haben. Das Seminar wurde bereits mit einigen IDUR-Mitgliedsverbänden durchgeführt.

RdN 68 Praxisleitfaden Umweltschadensrecht

Sonderheft Nr. 68:
Praxisleitfaden Umweltschadensrecht

RdN 68 TitelAutoren:
Bernd Söhnlein und Andreas Lukas

Herausgeber:
Informationsdienst Umweltrecht (IDUR),  Frankfurt a.M.,
gefördert von der Naturstiftung DAVID

BESTELLUNGEN gehen per E-Mail
an info@idur.de und
per Telefon unter 069/252477

Der Leitfadens kostet 10 € zzgl Porto. Die Bezahlung erfolgt per Rechnung.

 

>>> RdN 68 Umweltschadensgesetz, Einführung und Inhalt

IDUR-Seminar 2015

28. März 2015 in Frankfurt a. M.

Der Bebauungsplan
Anforderungen, Verfahren, Festsetzungsmöglichkeiten und Rechtsschutz
Rechtliche Einordnung und Bedeutung des Bebauungsplans – Anforderungen an die Ermittlung des Abwägungsmaterials  –  Verfahrensvereinfachungen.

IDUR Seminar 2011 1Die Vorträge sind hier als pdf-Dateien abrufbar:

Rechtsanwalt Tobias Kroll:
>>> Der Bebauungsplan – inhaltliche Anforderungen und Verfahrensschritte

Rechtsanwalt Tobias Kroll:
>>> Der Bebauungssplan der Innenentwicklung – Anwendbarkeit und Unterschiede zur allgemeinen Bauleitplanung

Rechtsanwältin Joy Hensel:
>>> Festsetzungsmöglichkeiten, insbesondere zum Klimaschutz und zum Schutz von Natur und Landschaft

Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach:
>>> Rechtsschutzmöglichkeiten von privaten und anerkannten Vereinigungen

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