Recht der Natur-Schnellbrief 196, Mai/Juni 2016

Aus dem Inhalt:

  • Vogelschutz beim Freileitungsbau gestärkt – problematischer Umgang mit
    Verfahrensrechten
  • Urheberschutz steht einer Übermittlung
    artenschutzfachlicher Gutachten
    nicht entgegen
  • OVG Bautzen bestätigt Durchsetzung der Pflicht zur Ersatzaufforstung
  • Verstoß gegen Artenschutzrecht kann
    Abrissanordnung nichtig machen
  • Der Compliance-Ausschuss des
    Aarhus-Übereinkommens
  • Buchbesprechungen