Wassermanagement in Zeiten des Klimawandels

Ankündigung:

Sonderheft 72

Wassermanagement in Zeiten des Klimawandels

Autorin:
Ass. iur. Felicia Petersen, M.A.; Ass. iur. Felix Dengler

Herausgeber:
Informationsdienst Umweltrecht (IDUR),  Frankfurt a.M.

BESTELLUNGEN sind möglich per E-Mail an info@idur.de
und per Telefon unter 069/252477

Der Leitfaden kostet 19 € zzgl. Versandkosten.
Die Bezahlung erfolgt per Rechnung.

Eine Kurzvorstellung finden Sie >>> hier zum Download

Über Weiterleitungen und Besprechungen freuen wir uns. Wir schicken Ihnen gerne ein Rezensionsexemplar des Sonderheftes zu.

Themen Sonderdrucke

Umwelt- und Naturschutzrecht in der Landwirtschaft

Sonderheft 71

Umwelt- und Naturschutzrecht in der Landwirtschaft

Autorin:
Ass. jur. Felicia Petersen, M.A.

Herausgeber:
Informationsdienst Umweltrecht (IDUR),  Frankfurt a.M.

BESTELLUNGEN sind möglich per E-Mail an info@idur.de
und per Telefon unter 069/252477

Der Leitfaden kostet 17 € zzgl. Versandkosten.
Die Bezahlung erfolgt per Rechnung.

Eine Kurzvorstellung finden Sie >>> hier zum Download

Über Weiterleitungen und Besprechungen freuen wir uns. Wir schicken Ihnen gerne ein Rezensionsexemplar des Sonderheftes zu.

 

Das Verhältnis von Landwirtschaft und Naturschutz ist ambivalent. Einerseits hat insbesondere die schon seit Jahrhunderten betriebene Landwirtschaft eine arten- und strukturreiche Kulturlandschaft mit vielfältigen Funktionen für den Naturhaushalt geschaffen und trägt bis heute zur Erhaltung offener Landschaften bei. Andererseits gehört gerade die moderne Landwirtschaft zu den Hauptverursachern des Artenverlustes und hat sich zu einer der größten Herausforderungen für den Umwelt- und Naturschutz entwickelt.

Da die biologische Vielfalt Deutschlands nicht allein in Schutzgebieten bewahrt werden kann, sondern auch von nachhaltigen, ganzheitlichen Bewirtschaftungsformen abhängig ist, muss die vom Menschen agrarisch genutzte Fläche folglich wieder vielfach zu einem Lebensraum mit eigener hoher Umweltqualität entwickelt werden.

Aus dem Inhalt:

  • Grundsätze des Naturschutzrechts
  • Landwirtschaft und die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gem. §§ 14 ff. BNatSchG
  • Landwirtschaft und Artenschutzrecht
  • Praxisfall: Spargelanbau unter Folie
  • Landwirtschaft und Pflanzenschutzrecht
  • Einsatz von Düngemitteln
  • Pestizid und Düngemitteleinsatz in Natura 2000-Gebieten Das Verschwinden der Feld- und Wegerandstreifen
  • Rechtliche Handlungsmöglichkeiten

Verbot von Schottergärten

In den letzten Jahren ist eine Zunahme der Schottergärten zu beobachten – sehr zur Sorge der Naturschützer. So waren 2017 15% der Vorgärten in Deutschland größtenteils versiegelt, d.h. gepflastert oder mit Kies und Schotter bedeckt.

Eine gesetzliche Definition des Schottergartens besteht nicht. Laut Wikipedia handelt es sich um „großflächig mit Steinen bedeckte Gartenflächen, in welchen Steine das hauptsächliche Gestaltungsmittel sind“.[2] Schwierig wird eine Abgrenzung zu „echten Steingärten“, welche mit dem Boden verbunden sind, dabei natürliche Felslebensräume nachbilden und Lebensraum für Wildpflanzen, Eidechsen, Insekten und Spinnen bieten.

>>> Verbot von Schottergärten

 

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Umweltinformationsrecht

Nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) und den entsprechenden Regelungen der Länder hat jede Person einen Anspruch auf freien Zugang zu behördlichen Umweltinformationen, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Der Anspruch ist voraussetzungslos ausgestaltet und bedarf grundsätzlich keiner Darlegung, zu welchem Zweck die Informationen begehrt werden. Ziel des Gesetzes ist es, durch die weitestgehende Transparenz und Publizität von Umweltinformationen umweltrechtlichen Vollzugsdefiziten entgegenzuwirken und darüber hinaus ein verbessertes Umweltbewusstsein zu schaffen.

Von einem voraussetzungslosen Anspruch, der einer weitestgehenden Transparenz und Publizität von Umweltinformationen dient, würde man eigentlich keine allzu hohe Ablehnungsrate erwarten. Nach einer Studie des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen e.V. (UfU) aus dem Jahr 2008 haben jedoch rund 40 % der Umweltinformationsanträge eine zumindest teilweise Ablehnung erfahren. 2013 wurden nur 23,4 % der Anfragen vollständig positiv beantwortet. Dem entspricht auch noch im Jahr 2020 der Eindruck aus der aktuellen Praxis. Das soll nicht heißen, dass die Informationsgesuche stets vollständig abgelehnt würden. In aller Regel äußert sich die Ablehnung durch Schwärzung einzelner Passagen, wie etwa der Angabe der Produktionskapazitäten von Industrieanlagen, des Verbleibs von Abfällen sowie der zur Produktion verwendeten Stoffe, wozu folgerichtig auch die Schwärzung der Zusammensetzung etwaiger Abgase und Abwasser gehört. Oftmals verliert die Information dadurch jegliche Aussagekraft.

>>> Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Umweltinformationsrecht

Vogelschlag an Glasflächen

Der Tod von Vögeln an Glasflächen ist ein großes Problem des Vogelschutzes im besiedelten Bereich. Jedes Jahr verunglücken vermutlich mehr als 100 Millionen Vögel an Glasscheiben in Deutschland. In der Brutzeit verhungert dann zusätzlich der Nachwuchs im Nest. Nach aktuellem Forschungsstand entspricht dieser Verlust etwa 5 bis 10 % der gesamten Vogelpopulation in Deutschland – damit handelt es sich um einen populationswirksamen, anthropogenen Mortabilitätsfaktor.

 1. Ursachen

Vögel können Hindernisse normalerweise leicht umfliegen, transparentes Glas ist jedoch für sie nicht sichtbar und wird nicht als Hindernis erkannt. Stattdessen wird die dahinter liegende Landschaft oder bei Spiegelung die vermeintlich dahinter liegende Landschaft auf direktem Weg angeflogen – mit fatalen Folgen: Die Vögel fliegen meist ungebremst auf das Hindernis und sterben entweder sofort durch die Wucht des Aufpralls     oder später an inneren Verletzungen. Dies wird vom Menschen oft nicht bemerkt, da Füchse, Katzen, Marder oder Krähen die toten Tiere rasch fressen.

>>> Vogelschlag an Glasflächen

 

Ökologische Nachverdichtung

Sonderheft Nr. 70

Ökologische Nachverdichtung –
Gestaltungsmöglichkeiten für Bebauungspläne der kommunalen Innenentwicklung

Autorin:
Felicia Petersen

Herausgeber:
Informationsdienst Umweltrecht (IDUR),  Frankfurt a.M.

BESTELLUNGEN sind möglich per E-Mail an info@idur.de und
per Telefon unter 069/252477

Der Leitfaden kostet 12 € zzgl Versandkosten.
Die Bezahlung erfolgt per Rechnung.

Eine Kurzvorstellung finden Sie >>> hier zum Download

Über Weiterleitungen und Besprechungen freuen wir uns. Wir schicken Ihnen gerne ein Rezensionsexemplar des Sonderheftes zu.

Das Bauplanungsrecht bietet zahlreiche Anknüpfungspunkte für einen besseren Umweltschutz auf dem Weg zu einer nachhaltigen Flächennutzung und Bauwirtschaft. So kann beispielsweise durch Stärkung der Innenentwicklung das Ziel der Bundesregierung, bis 2020 die Neuinanspruchnahme von Flächen durch Siedlungen und Verkehr auf 30 Hektar pro Tag zu verringern, unterstützt werden. Die zunehmende Verdichtung von Städten darf jedoch nicht zulasten von Natur und Biodiversität im urbanen Raum gehen. So müssen insbesondere städtische Grünflächen erhalten und ausgeweitet werden, wenn die Lebensqualität in verdichteten Gebieten erhalten bzw. gefördert werden soll.

Ziel dieses Sonderheftes ist es, Umweltverbände und andere Interessierte mit dem notwendigen Wissen auszustatten, um die anstehenden Urbanisierungsprozesse und Konflikte adäquat begleiten zu können.

Aus dem Inhalt:

  • Hintergrundwissen zum Thema Flächenverbrauch
  • Innenentwicklung bzw. „Doppelte Innenentwicklung“
  • Vielzahl von Planungsinstrumenten
  • Bauplanungsrechtliche Festsetzungsmöglichkeiten der Nachverdichtung, § 9 BauGB
  • Bauplanungsrechtliche Festsetzungsmöglichkeiten für Grün- und Freiraumstrukturen, § 9 BauGB
  • Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen, § 31 BauGB
  • „Festsetzende“ ökol. Instrumente des Bauordnungsrechts
  • Schlussfolgerung für das Anfertigen von Stellungnahmen
  • Artenschutzrechtliche Aspekte im urbanen Raum
  • Baumschutzsatzungen – Unterschutzstellungen
  • Nichtdurchführung von Festsetzungen im B-Plan und Rechtskontrolle
  • Leitfäden und Datenbanken zur Klimaanpassung
  • Anhang: Das öffentliche Baurecht im Überblick

Gefährdeter Schutz von Amphibien

Der Straßenverkehr trägt neben anderen Ursachen dazu bei, dass die Amphibienbestände rückläufig sind. Zahlreiche Amphibien finden bei ihren jährlichen Wanderungen zwischen Winterquartier, Laichgewässer und Sommerquartier den Straßenverkehrstod. Etliche Wanderrouten werden von Amphibien jedes Jahr wieder genutzt, auch wenn diese über eine Straße führen. Vor allem Amphibienarten mit einer engen Bindung an ihr Laichgewässer – zählen zu den sog. „Traditionslaichern“ (z. B. Erdkröte, Grasfrosch), verhalten sich entsprechend.

1. Schutzstatus von Amphibien

Diese Gefährdung besteht, obwohl die heimischen Amphibienarten nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) „besonders“ und auch „streng“ geschützt sind.

>>> Gefährdeter Schutz von Amphibien

Lichtverschmutzung in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben

Seit längerem ist unumstritten, dass künstliches Licht bei Flora und Fauna aufgrund der Störung des natürlichen Tag- und Nachtrhythmus erhebliche Schäden verursachen kann. Neben anderen nachtaktiven und nachts ruhebedürftigen Arten, sind besonders stark Zugvögel, Amphibien und Insekten betroffen – vor allem durch ungerichtetes Licht mit einem hohen Blauanteil und viel zu hohen Leuchtdichten und Lichtmengen, wie sie z.B. im Falle von modernen LED bei geringerem Energieaufwand abgegeben werden. Am Beispiel von Insekten kommt es sowohl zu Anlock- wie auch zu Barriereeffekten, die die Insekten oft in totaler Erschöpfung, Orientierungslosigkeit und Tod enden lassen. In Zeiten des allgemeinen Insekten- und Vogelsterbens besteht folglich dringender Handlungsbedarf.

Dieser Beitrag geht vor allem der Frage nach, welche Anforderungen an Lichtimmissionen im Rahmen der Bauleitplanung erfüllt sein müssen.

>>> Lichtverschmutzung in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben

Auswertung UIG-Anfragen 2015 – 2018, Fallbeispiele

Naturschutzverbände stehen oft vor dem Problem, z. B. aus der Presse von einem bevorstehenden oder bereits begonnenen Bauvorhaben zu erfahren, aber keine weiteren Informationen hierzu zu erhalten. Dann kommt in der Regel das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem UIG zum Einsatz, wenn freundliches Nachfragen keine Ergebnisse bringt.

Theoretisch ist alles ganz einfach, die Praxis hingegen nicht. Welche Hindernisse auftauchen können, und wie man ihnen entgegentritt, sollen folgende Beispielsfälle aus unserer Anfragenpraxis verdeutlichen.

>>> Auswertung UIG-Anfragen 2015 – 2018, Fallbeispiele