IDUR Sonderhefte

Unsere aktuellen Sonderhefte im Überblick

RdN 72: Wassermanagement in Zeiten des Klimawandels

Wassersensible Stadtplanung und Trinkwasserversorgung

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19,00€ + zzgl. Porto

 

RdN 71: Umwelt- und Naturschutz in der Landwirtschaft

19,00 € + zzgl. Porto

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RdN 70: Ökologische Nachverdichtung

Gestaltungsmöglichkeiten für Bebauungspläne der kommunalen Innenentwicklung

12,00 € + zzgl. Porto

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RdN 69: Baumschutz

Rechtliche Grundlagen – Verkehrssicherungspflichten – Aktionsmöglichkeiten

12,00 + zzgl. Porto

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Alle Hefte können per Mail an info@idur.de bestellt werden.

Recht der Natur – Schnellbrief Nr. 244

2024 IDUR Schnellbrief 244

Aus dem Inhalt:

  • Klimaklagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
  • Verbandsklage gegen Klärschlammverbrennungsanlage
  • Beratungsprotokolle der Fraport – Eigentümer – umweltrelevant und nun doch zugänglich? Teil 2
  • Naturverträgliche Planung von Photovoltaik -Freiflächenanlagen
  • Buchrezension Wagner/Schumacher (Hrsg.), Biodiversitätsrech
  • Recht der Natur Sonderheft Nr. 70  – Ökologische Nachverdichtung

IDUR online Schulung – Neue Termine

Mitwirkung an Planungsverfahren

 

Unsere online Schulungsreihe zum Thema Mitwirkung am Planungsverfahren geht in die zweite Runde und wir haben noch freie Plätze.

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Beschleunigung von Planungsverfahren stehen in dieser Seminarreihe die Möglichkeiten für ehrenamtliche und hauptamtliche Umwelt- und Naturschützer:innen, sich an Verwaltungsverfahren zu beteiligen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben, im Mittelpunkt. Grundsätzlich können anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen nach wie vor sog. „Verfahrensrechte“ wahrnehmen und haben die Möglichkeit, bei verschiedenen formalisierten Genehmigungs- und Planungsverfahren der öffentlichen Verwaltung Informationen über das Verfahren selbst zu bekommen und ihr Fachwissen in das Verfahren einzubringen. Ihnen stehen dabei besondere Beteiligungs- und Klagerechte zu, die über die Mitwirkungsrechte der allgemeinen Öffentlichkeit – also die jeder Person zustehende Rechte – hinausgehen.

Auf der Grundlage unserer Anfragenpraxis haben wir immer wiederkehrende Fragestellungen zur Mitwirkung an Planungsverfahren systematisiert und bieten im Jahr 2024 vier online Schulungen an, die nach einem kurzen Impulsvortrag vor allem Zeit für eine offene Sprechstunde bieten. In diesem Zusammenhang bitten wir im Vorfeld der Veranstaltungen um das Zusenden von konkreten Fragen. Die Schulung ist begrenzt auf 25 Teilnehmer:innen.

Alle Schulungen finden an einem Mittwochabend von 18 bis 20 Uhr statt. Die Kosten betragen für

  • IDUR-Mitglieder pro Schulung 30 Euro / für alle vier Schulungen 100 Euro
  • Nicht-Mitglieder pro Schulung 50 Euro / für alle vier Schulungen 150 Euro.

Folgende Termine der zweiten Runde stehen fest:

  • Mittwoch, der 12.06.2024: Planungsunterlagen – Änderung der Planunterlagen
  • Mittwoch, der 25.09.2024: Wie wurde ermittelt? Wie wurde bewertet? Am Beispiel des landschaftspflegerischen Begleitplans
  • Mittwoch, der 06.11.2024: Rechtliche Anforderungen an die Planung – worauf kommt es an?
  • Mittwoch der 11.12.2024: Klagerechte

 

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen und Fragen an: info@idur.de

Recht der Natur- Schnellbrief Nr. 243

2024 IDUR Schnellbrief 243

Aus dem Inhalt:

  • Wasserrechtliche Maßnahmen an der Ems
  • Urteilsbesprechung: Baugenehmigung vs. Naturschutzrechtliche Anordnung
  • Beratungsprotokolle der Fraport Eigentümer – umweltrelevant und nun doch zugänglich? Teil 1
  • Baumschutz zwischen Wohnblöcken
  • Aus der Anfragenpraxis – öffentliches Bau-recht und Eingriffsregelung
  • Unser Sonderheft Nr. 71 Umwelt- und Naturschutzrecht in der Landwirtschaft
  • IDUR intern

IDUR-Seminar 2024

Aktuelle Entwicklungen im Umwelt- und Naturschutzrecht

Datum und Ort: Samstag, 9. März 2024, Bürgertreff Gutleut Frankfurt am Main

Auch in diesem Jahr konnten wir bei unserem Seminar mit Vorträgen zu aktuellen Themen zum Umwelt- und Naturschutzrecht den Teilnehmenden Informationen bieten und einen Austausch ermöglichen. Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach berichtete von ihren Erfahrungen aus der Praxis zu Beteiligungs- und Klagerechten von Umweltvereinigungen und wertete die aktuelle Rechtsprechung zu
Umweltverbandsklagen aus. Anschließend stellten Ass. jur. Felicia Petersen und Rechtsanwalt Tobias Kroll die rechtlichen Möglichkeiten in der Stadtplanung und der Trinkwasserversorgung vor, die in Zeiten des Klimawandels immer relevanter werden. Nach der Pause lag der Schwerpunkt mit den Vorträgen von Rechtsanwalt Patrick Habor und Ref jur. Jan Sereda-Weidner auf dem Natur- und Artenschutzrecht – zum einen mit Blick auf die Planung erneuerbarer Energien, zum anderen auf Wolf, Fischotter und Co.

Die Folien zu den Vorträgen:

Hier finden Sie den Flyer zum Seminar.

Recht der Natur-Schnellbrief 242, Januar/Februar

2024 IDUR Schnellbrief 242

Aus dem Inhalt:

  • Klagemöglichkeit von Verbänden gegen Zielabweichungsentscheidungen
  • Der Streit um die LNG-Terminals vor Rügen
  • Pressemitteilung – Bebauungsplan „Wä-scherei Pauli“ unwirksam wegen Abwä-gungsfehler
  • Baumschutz in der Vegetationszeit – gesetz-licher Mindestschutz nach
    § 39 BNatSchG
  • In eigener Sache: IDUR-Seminar am 9. März 2024

IDUR online Schulung

Mitwirkung an Planungsverfahren

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Beschleunigung von Planungsverfahren stehen in dieser Seminarreihe die Möglichkeiten für ehrenamtliche und hauptamtliche Umwelt- und Naturschützer:innen, sich an Verwaltungsverfahren zu beteiligen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben, im Mittelpunkt. Grundsätzlich können anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen nach wie vor sog. „Verfahrensrechte“ wahrnehmen und haben die Möglichkeit, bei verschiedenen formalisierten Genehmigungs- und Planungsverfahren der öffentlichen Verwaltung Informationen über das Verfahren selbst zu bekommen und ihr Fachwissen in das Verfahren einzubringen. Ihnen stehen dabei besondere Beteiligungs- und Klagerechte zu, die über die Mitwirkungsrechte der allgemeinen Öffentlichkeit – also die jeder Person zustehende Rechte – hinausgehen.

Auf der Grundlage unserer Anfragenpraxis haben wir immer wiederkehrende Fragestellungen zur Mitwirkung an Planungsverfahren systematisiert und bieten im Jahr 2024 vier online Schulungen an, die nach einem kurzen Impulsvortrag vor allem Zeit für eine offene Sprechstunde bieten. In diesem Zusammenhang bitten wir im Vorfeld der Veranstaltungen um das Zusenden von konkreten Fragen. Die Schulung ist begrenzt auf 25 Teilnehmer:innen.

Alle Schulungen finden an einem Mittwochabend von 18 bis 20 Uhr statt. Die Kosten betragen für

  • IDUR-Mitglieder pro Schulung 30 Euro / für alle vier Schulungen 100 Euro
  • Nicht-Mitglieder pro Schulung 50 Euro / für alle vier Schulungen 150 Euro.

Folgende Termine stehen fest:

  • Mittwoch, der 28.2.2024: Planungsunterlagen – Änderung der Planunterlagen
  • Mittwoch, der 24.4.2024: Wie wurde ermittelt? Wie wurde bewertet? Am Beispiel des landschaftspflegerischen Begleitplans
  • Mittwoch, der 28.8.2024: Rechtliche Anforderungen an die Planung – worauf kommt es an?
  • Mittwoch der 27.11.2024: Erörterungstermin – online-Konsultation

Anmeldung und Zusenden von Fragen: info@idur.de