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Informationsdienst Umweltrecht (IDUR), Frankfurt a.M.
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Das Verhältnis von Landwirtschaft und Naturschutz ist ambivalent. Einerseits hat insbesondere die schon seit Jahrhunderten betriebene Landwirtschaft eine arten- und strukturreiche Kulturlandschaft mit vielfältigen Funktionen für den Naturhaushalt geschaffen und trägt bis heute zur Erhaltung offener Landschaften bei. Andererseits gehört gerade die moderne Landwirtschaft zu den Hauptverursachern des Artenverlustes und hat sich zu einer der größten Herausforderungen für den Umwelt- und Naturschutz entwickelt.
Da die biologische Vielfalt Deutschlands nicht allein in Schutzgebieten bewahrt werden kann, sondern auch von nachhaltigen, ganzheitlichen Bewirtschaftungsformen abhängig ist, muss die vom Menschen agrarisch genutzte Fläche folglich wieder vielfach zu einem Lebensraum mit eigener hoher Umweltqualität entwickelt werden.
Aus dem Inhalt:
- Grundsätze des Naturschutzrechts
- Landwirtschaft und die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gem. §§ 14 ff. BNatSchG
- Landwirtschaft und Artenschutzrecht
- Praxisfall: Spargelanbau unter Folie
- Landwirtschaft und Pflanzenschutzrecht
- Einsatz von Düngemitteln
- Pestizid und Düngemitteleinsatz in Natura 2000-Gebieten Das Verschwinden der Feld- und Wegerandstreifen
- Rechtliche Handlungsmöglichkeiten