IDUR-Seminar 2019

Naturschutzrecht in (verkürzten) Planungs- und Genehmigungsverfahren –
Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht

Samstag 23. März 2019, 10 – 16 Uhr, Bürgertreff Gutleut Frankfurt am Main

Vorträge des Seminars zum Download:

Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach
>>> Belange des Natur- und Umweltschutzes in der Bauleitplanung

Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach
>>> Beschleunigung von Planungsverfahren

Dr.-Ing. Johann Hartl
>>> B-Plan § 13b BauGB – ein Blick auf die Praxis

Rechtsanwalt Patrick Habor
>>> Aktuelle Rechtsprechung im Umwelt- und Naturschutzrecht

Hintergrund:

Wir wollen in unser diesjähriges Seminar mit der nicht enden wollenden politischen Diskussion der für notwendig erachteten Beschleunigung von Planungsverfahren beginnen. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der nicht nur von den Umweltvereinigungen sehr kritisch bewertet wird. Eine der wesentlichen Kritikpunkte ist die fehlende Analyse, weshalb Planungsverfahren lange dauern. Ohne eine solche Analyse werden alle Bestrebungen, durch Gesetze eine Verkürzung hinzubekommen, nicht gelingen. Dies soll anhand einiger vorgesehener Regelungen von Rechtsanwältin U. Philipp-Gerlach erläutert werden.

Schwerpunkt des Vormittags sollen zum einen die rechtlichen Grundlagen zur Aufstellung eines Bebauungsplans, insbesondere mit den Besonderheiten des vereinfachten Verfahrens sein, zum anderen jedoch einen Praxisblick auf die Erfahrungen mit Bebauungsplänen zu § 13b BauBG werfen. Dr.-Ing Johann Hartl wird eine Auswertung der seit der Neuregelung aufgestellten B-Pläne vorstellen. Letztes Jahr hatten wir die Frage gestellt: „Wo bleibt der Naturschutz?“ – In einem Austausch zwischen den rechtlichen Anforderungen und Praxisbeispielen versuchen wir nun hierauf eine Antwort zu finden.

Am Nachmittag wird es mit dem „Dauerbrenner“ des Artenschutzrechts weitergehen. Aus der Anfragenpraxis bei IDUR ist bekannt, dass nach wie vor viele rechtliche Unklarheiten und fachliche Fragestellungen im Zusammenhang mit den Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 und 5 BNatSchG bestehen. Andreas Lukas wird anhand des Beispiels der Artengruppe der Fledermäuse die Grundzüge darstellen und vor allem auch auf die aktuellen Diskussionen um Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen eingehen sowie der Frage nachgehen, wann eine Ausnahmegenehmigung erforderlich und möglich ist.

Den Abschluss bildet ein Rechtsprechungsüberblick über die aktuellen Entwicklungen im Umweltrecht von     RA Patrick Habor, wobei nach wie vor Entscheidungen zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen  einen der Schwerpunkte bilden werden. Nicht nur die Rechtmäßigkeit von Genehmigungen, sondern auch die (gerichtliche) Kontrolle von Nebenbestimmungen stehen im Fokus. Besonders interessant dürfte die Stilllegung einer WEA wegen unzureichender Durchführung von CEF-Maßnahmen sein.

Das Seminar fand statt in Kooperation mit der Naturschutz-Akademie Hessen statt.

IDUR-Seminar 2018

Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht
Anforderungen des Naturschutz- und Bauplanungsrechts und ihre Durchsetzung in  Gerichtsverfahren

Samstag 28. April 2018, 10 – 16 Uhr, Bürgertreff Gutleut Frankfurt am Main

Vorträge des Seminars zum Download:

Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach
>>> Bebauungspläne nach §§ 13a /b BauGB – Wo bleibt der Umwelt- und Naturschutz?

Rechtsanwalt Patrick Habor
>>> Umweltverträglichkeitsprüfung – Was gibt es Neues aus Gesetzgebung und Rechtsprechung?

RA Dirk Teßmer, Frankfurt
>>> Überblick über das neue Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

 

Inhaltlicher Hintergrund

Mit dem Ende der Legislaturperiode im letzten Jahr hat der Gesetzgeber noch zahlreiche Gesetze, auch im Umwelt- und Planungsrecht geändert, deren Inhalte für die Praxis von erheblicher Bedeutung sind. Dem wollen wir in dem Seminar nachgehen und dabei auch einen Blick auf die aktuelle Rechtsprechung werfen.

Keine Regelung steht mehr dort, wo sie vorher war: Das neue Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) enthält eine komplette neue Paragraphenfolge. Ob sich allerdings auch inhaltlich viel geändert hat wird in einem ersten Referat untersucht. Wie sich Fehler bei der Umweltverträglichkeitsprüfung in gerichtlichen Verfahren auswirken, soll anhand aktueller Rechtsprechung erläutert werden.

Mit dem novellierten Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) wird sich der zweite Vortrag befassen. Das UmwRG ist ein Bundesgesetz, mit dem die erweiterte Vereins- bzw. Verbandsklage gegen bestimmte umweltrechtliche Zulassungsentscheidungen für Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen ins deutsche Recht eingeführt wurde. Trotz verschiedener Gesetzesanpassungen standen die deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten immer noch nicht im Einklang mit den Anforderungen der Aarhus-Konvention und der einschlägigen EU-Richtlinien. Ziel der erneuten Novellierung ist es daher, die bestehenden Abweichungen endlich vollständig zu beseitigen und die Vorschriften an die europa- und völkerrechtlichen Vorgaben anzupassen. Ob und wie das dem Gesetzgeber gelungen ist, wird dargestellt.

Geschützte Arten gelangen vor allem durch den Kontrast zwischen Einzel-vorkommen und Großvorhaben, deren Planung und Realisierung sie erschweren, zu Berühmtheit. Die Vollzugspraxis des Artenschutzrechts spielt sich aber primär in kleineren Verfahren ab. Dabei geht es etwa um den Schutz von Gebäudebrüterhöhlen bei der Umbauplanung eines Hauses, um den Ersatz von Wiesenbrüterarealen bei der Ansiedlung eines Gewerbebetriebes oder um die Umsiedlung von Eidechsen bei der Planung einer kommunalen Straße. Das Referat gibt einen Überblick über die Rolle der Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG in diversen Verfahren – vom Baugenehmigungsverfahren bis hin zur luftverkehrsrechtlichen Planfeststellung von Flughäfen.

Die Einführung des § 13b BauGB kam wie ein Paukenschlag erst spät im Gesetzgebungsverfahren. Dabei handelt es  sich um ein vereinfachtes Bauleitplanverfahren für Pläne im Außenbereich, ohne Pflicht zur Erstellung eines Umweltberichts und ohne die übliche Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Regelungen und die Klagemöglichkeiten werden Gegenstand eines weiteren Vortrags sein.

Das Seminar richtet sich an Vertreter von Umweltverbänden, Behörden und Planungsbüros sowie aktive Bürgerinnen und Bürger mit einem Interesse an Fragen des Umweltrechts, speziell der Bauleitplanung und der Planung von Vorhaben (Infrastrukturprojekten, Windkraftanlagen, etc.).

 

Das Seminar fand statt in ur.de Kooperation mit der Naturschutz-Akademie Hessen

Bundesfachtagung Naturschutzrecht 2017 in Kassel, 21./22.09.

Der Bundesverband Beruflicher Naturschutz e. V. (BBN) führt diese in Zusammenarbeit mit Prof. Dr.-Ing. Dr. iur. Andreas Mengel, Fachgebiet Landschaftsentwicklung/Umwelt- und Planungsrecht der Universität Kassel und mit Unterstützung des Informationsdienstes Umweltrecht e. V. (IDUR) durch.

„Bei der nunmehr dritten Naturschutzrechtstagung wird dem Verhältnis von Städtebaurecht und Naturschutzrecht nachgegangen. Es scheint seit dem ersten Baurechtskompromiss immer schwieriger geworden zu sein, nicht zuletzt, weil die Bedeutung des Siedlungsraumes für die Biologische Vielfalt deutlich gestiegen ist. Diese Entwicklung soll in den verschiedenen Anwendungsbereichen des Baugesetzbuches aufgezeigt und hinterfragt werden. Fragen der praktischen Anwendung stehen dabei im Vordergrund. Aber das Augenmerk wird auch auf neue Entwicklungen im Zusammenspiel von Naturerhalt und Siedlungsgeschehen gerichtet. Die abschließende Exkursion zeigt auf, wie Städtebau und Naturschutz win-win-Lösungen finden können.

Ergänzt wird das Hauptthema durch Berichte über aktuelle Entwicklungen im Naturschutzrecht, aber auch bei Infrastrukturvorhaben. Hier geht es z. B. um die Frage von Naturschutzauflagen bei bestandskräftigen Gestattungen.“

Das detaillierte Tagungsprogramm sowie die Anfahrtsbeschreibung zum Veranstaltungsort finden Sie auf der BBN-Homepage unter

>>> Service/Veranstaltungen

IDUR-Seminar 2017

Erweiterung der gerichtlichen Kontrolle im Natur- und Umweltschutzrecht
Aktuelle Entwicklungen zu den Klagerechten der Umweltverbände
Bauleitplanverfahren – Klagerechte und Novellierung BauGB
Umweltverträglichkeitsprüfungen – neue Rechtsprechung
Artenschutzrecht – Neuregelung 2017 und aktuelle Trends

Samstag 22. April 2017, 10 – 16 Uhr, Frankfurt am Main

Vorträge des Seminars zum Download:

Rechtsanwalt Tobias Kroll
>>> Klagerechte gegen Bebauungspläne

Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach
>>> Klagerechte von Umweltverbänden

Rechtsanwalt Patrick Habor
>>> Umweltverträglichkeitsprüfungen – neue Rechtsprechung

 

Das Seminar fand statt in Kooperation mit der Naturschutz-Akademie Hessen

 

IDUR-Seminar 2016

23. April 2016

Aktuelle Entwicklungen in der Windkraft
Genehmigung von Windenergieanlagen – UVP und Fehlerfolgen – Artenschutzrechtliche Zugriffsverbote – Lärmimissionen – Aktuelle Rechtsprechung
(Flyer Seminar 23.4.2016)

2 Vorträge des Seminars finden Sie hier:

Rechtsanwalt Dirk Teßmer:
>>> Grundlagen der Genehmigung von Windenergieanlagen

Rechtsanwältin Joy Hensel
>>> Die rechtliche Beurteilung der Wirkungen von WEA durch Lärm und Infraschall

 

Das Seminar fand statt in Kooperation mit der Naturschutz-Akademie Hessen

 

Seminar „Artenschutz und Verbandsbeteiligung in der Bauleitplanung“

23. Januar 2016 in Frankfurt am Main

Das europäische Artenschutzrecht und seine Umsetzung in das Bundesnaturschutzgesetz beendeten die Möglichkeit, Naturschutzbelange in der Bauleitplanung in der Abwägung einfach „wegzuwägen“, ohne die Konflikte für bedrohte Arten zu lösen. Außerdem können heute Bauleitpläne, für die eine UVP-Pflicht besteht, von anerkannten Naturschutzverbänden beklagt werden.
Dieses Zusammenspiel hat die Bedeutung der Naturschutzverbands-Stellungnahmen zur Bauleitplanung deutlich verstärkt. Die artenschutzrechtlichen Regelungen erscheinen auf den ersten Blick allerdings etwas kompliziert, um sie bei der Beurteilung eines Bebauungsplanes anwenden zu können. Die Veranstaltung soll dazu beitragen, dieses Problem zu verringern. Sie ist für ehrenamtlich tätige Mitglieder aller Naturschutzverbände konzipiert.

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ganzjähriges IDUR-Seminarangebot für Mitglieder

„Verbandsbeteiligung und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Klage“

Unter diesem Titel wurde ein eintägiges Weiterbildungs- und Schulungsseminar entwickelt, an dem zwei aktive Mitarbeiter/innen des IDUR als Referierende praxisnah einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Regelungen für eine erfolgreiche Verbandsbeteiligung und Klage geben werden.

Die Inhalte und Buchungsmodalitäten können Sie einem Flyer entnehmen, den Sie
>>> hier ansehen und herunter laden können.

Bitte wenden Sie sich an die IDUR-Geschäftstelle, wenn Sie Interesse haben. Das Seminar wurde bereits mit einigen IDUR-Mitgliedsverbänden durchgeführt.

IDUR-Seminar 2015

28. März 2015 in Frankfurt a. M.

Der Bebauungsplan
Anforderungen, Verfahren, Festsetzungsmöglichkeiten und Rechtsschutz
Rechtliche Einordnung und Bedeutung des Bebauungsplans – Anforderungen an die Ermittlung des Abwägungsmaterials  –  Verfahrensvereinfachungen.

IDUR Seminar 2011 1Die Vorträge sind hier als pdf-Dateien abrufbar:

Rechtsanwalt Tobias Kroll:
>>> Der Bebauungsplan – inhaltliche Anforderungen und Verfahrensschritte

Rechtsanwalt Tobias Kroll:
>>> Der Bebauungssplan der Innenentwicklung – Anwendbarkeit und Unterschiede zur allgemeinen Bauleitplanung

Rechtsanwältin Joy Hensel:
>>> Festsetzungsmöglichkeiten, insbesondere zum Klimaschutz und zum Schutz von Natur und Landschaft

Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach:
>>> Rechtsschutzmöglichkeiten von privaten und anerkannten Vereinigungen

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IDUR – Seminar 2014

12. April 2014 in Frankfurt a. M.

Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht
am Beispiel Windkraft
UVP und Fehlerfolgen – Genehmigung von Windenergieanlagen und ihre Anfechtung – Erweiterte Klagerechte in Umweltangelegenheiten

Die Vorträge sind als pdf-Dateien abrufbar:

Rechtsanwalt Dirk Teßmer:
>>> Fehlende oder schlechte Umweltverträglichkeitsprüfungen und Fehlerfolgen – rechtliche und praktische Probleme

Rechtsanwalt Patrick Habor:
>>> Genehmigung und Anfechtungvon WEA

Rechtsanwalt Tobias Kroll:
>>> Erweiterte Klagerechte in Umweltangelegenheiten

Das Seminar richtete sich an Vertreter von Umweltverbänden, Behörden und Planungsbüros sowie aktive Bürgerinnen und Bürger mit einem Interesse an Fragen des Umweltrechts, speziell auch bei der Planung von Windkraftanlagen.