IDUR online Schulung – Neue Termine

Mitwirkung an Planungsverfahren

 

Unsere online Schulungsreihe zum Thema Mitwirkung am Planungsverfahren geht in die zweite Runde und wir haben noch freie Plätze.

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Beschleunigung von Planungsverfahren stehen in dieser Seminarreihe die Möglichkeiten für ehrenamtliche und hauptamtliche Umwelt- und Naturschützer:innen, sich an Verwaltungsverfahren zu beteiligen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben, im Mittelpunkt. Grundsätzlich können anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen nach wie vor sog. „Verfahrensrechte“ wahrnehmen und haben die Möglichkeit, bei verschiedenen formalisierten Genehmigungs- und Planungsverfahren der öffentlichen Verwaltung Informationen über das Verfahren selbst zu bekommen und ihr Fachwissen in das Verfahren einzubringen. Ihnen stehen dabei besondere Beteiligungs- und Klagerechte zu, die über die Mitwirkungsrechte der allgemeinen Öffentlichkeit – also die jeder Person zustehende Rechte – hinausgehen.

Auf der Grundlage unserer Anfragenpraxis haben wir immer wiederkehrende Fragestellungen zur Mitwirkung an Planungsverfahren systematisiert und bieten im Jahr 2024 vier online Schulungen an, die nach einem kurzen Impulsvortrag vor allem Zeit für eine offene Sprechstunde bieten. In diesem Zusammenhang bitten wir im Vorfeld der Veranstaltungen um das Zusenden von konkreten Fragen. Die Schulung ist begrenzt auf 25 Teilnehmer:innen.

Alle Schulungen finden an einem Mittwochabend von 18 bis 20 Uhr statt. Die Kosten betragen für

  • IDUR-Mitglieder pro Schulung 30 Euro / für alle vier Schulungen 100 Euro
  • Nicht-Mitglieder pro Schulung 50 Euro / für alle vier Schulungen 150 Euro.

Folgende Termine der zweiten Runde stehen fest:

  • Mittwoch, der 12.06.2024: Planungsunterlagen – Änderung der Planunterlagen
  • Mittwoch, der 25.09.2024: Wie wurde ermittelt? Wie wurde bewertet? Am Beispiel des landschaftspflegerischen Begleitplans
  • Mittwoch, der 06.11.2024: Rechtliche Anforderungen an die Planung – worauf kommt es an?
  • Mittwoch der 11.12.2024: Klagerechte

 

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen und Fragen an: info@idur.de

IDUR-Seminar 2024

Aktuelle Entwicklungen im Umwelt- und Naturschutzrecht

Datum und Ort: Samstag, 9. März 2024, Bürgertreff Gutleut Frankfurt am Main

Auch in diesem Jahr konnten wir bei unserem Seminar mit Vorträgen zu aktuellen Themen zum Umwelt- und Naturschutzrecht den Teilnehmenden Informationen bieten und einen Austausch ermöglichen. Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach berichtete von ihren Erfahrungen aus der Praxis zu Beteiligungs- und Klagerechten von Umweltvereinigungen und wertete die aktuelle Rechtsprechung zu
Umweltverbandsklagen aus. Anschließend stellten Ass. jur. Felicia Petersen und Rechtsanwalt Tobias Kroll die rechtlichen Möglichkeiten in der Stadtplanung und der Trinkwasserversorgung vor, die in Zeiten des Klimawandels immer relevanter werden. Nach der Pause lag der Schwerpunkt mit den Vorträgen von Rechtsanwalt Patrick Habor und Ref jur. Jan Sereda-Weidner auf dem Natur- und Artenschutzrecht – zum einen mit Blick auf die Planung erneuerbarer Energien, zum anderen auf Wolf, Fischotter und Co.

Die Folien zu den Vorträgen:

Hier finden Sie den Flyer zum Seminar.

IDUR online Schulung

Mitwirkung an Planungsverfahren

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Beschleunigung von Planungsverfahren stehen in dieser Seminarreihe die Möglichkeiten für ehrenamtliche und hauptamtliche Umwelt- und Naturschützer:innen, sich an Verwaltungsverfahren zu beteiligen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben, im Mittelpunkt. Grundsätzlich können anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen nach wie vor sog. „Verfahrensrechte“ wahrnehmen und haben die Möglichkeit, bei verschiedenen formalisierten Genehmigungs- und Planungsverfahren der öffentlichen Verwaltung Informationen über das Verfahren selbst zu bekommen und ihr Fachwissen in das Verfahren einzubringen. Ihnen stehen dabei besondere Beteiligungs- und Klagerechte zu, die über die Mitwirkungsrechte der allgemeinen Öffentlichkeit – also die jeder Person zustehende Rechte – hinausgehen.

Auf der Grundlage unserer Anfragenpraxis haben wir immer wiederkehrende Fragestellungen zur Mitwirkung an Planungsverfahren systematisiert und bieten im Jahr 2024 vier online Schulungen an, die nach einem kurzen Impulsvortrag vor allem Zeit für eine offene Sprechstunde bieten. In diesem Zusammenhang bitten wir im Vorfeld der Veranstaltungen um das Zusenden von konkreten Fragen. Die Schulung ist begrenzt auf 25 Teilnehmer:innen.

Alle Schulungen finden an einem Mittwochabend von 18 bis 20 Uhr statt. Die Kosten betragen für

  • IDUR-Mitglieder pro Schulung 30 Euro / für alle vier Schulungen 100 Euro
  • Nicht-Mitglieder pro Schulung 50 Euro / für alle vier Schulungen 150 Euro.

Folgende Termine stehen fest:

  • Mittwoch, der 28.2.2024: Planungsunterlagen – Änderung der Planunterlagen
  • Mittwoch, der 24.4.2024: Wie wurde ermittelt? Wie wurde bewertet? Am Beispiel des landschaftspflegerischen Begleitplans
  • Mittwoch, der 28.8.2024: Rechtliche Anforderungen an die Planung – worauf kommt es an?
  • Mittwoch der 27.11.2024: Erörterungstermin – online-Konsultation

Anmeldung und Zusenden von Fragen: info@idur.de

 

 

IDUR-Seminar 2023

„Klimaschutz und Naturschutz zusammen denken – Handeln auf lokaler Ebene“
Datum und Ort: Samstag, 25. März 2023, Bürgertreff Gutleut Frankfurt am Main

Inhaltlicher Hintergrund des Seminars war die Klima- und Biodiversitätskrise. Beide Krisen nehmen in ihrem Ausmaß drastisch zu. Die Zunahme der Klimagasemissionen, die weltweite Temperaturerhöhung und die dadurch ausgelösten Katastrophen gefährden sowohl die Ökosysteme der Erde als auch die Menschheit. Zugleich wächst die Zahl der in ihrer Existenz bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Wenngleich die Gefährdung der Biodiversität auch eine Gefährdung der menschlichen Existenz bedeutet, so lautet die Antwort der Politik insbesondere seit dem Beginn des Kriegs in der Ukraine, der Versorgung mit Energie – ob erneuerbar oder nicht – Vorrang vor dem Biotop- und Artenschutz einzuräumen. Mit dem angebotenen Seminar versuchte der IDUR zu zeigen, dass Klima- und Naturschutz miteinander vereinbar sind.

   

Folien zu den Vorträgen:

Den Flyer zum Seminar finden Sie hier.

Das Seminar fand in Kooperation mit der Naturschutz-Akademie Hessen statt.

IDUR-Seminar 2022

Seminar: WasserrechtGrundlagen und ausgewählte Schwerpunkte
 – Wasserknappheit
und bewirtschaftung Grundwasser und Naturschutz
Belange des Gewässerschutzes in der Planung Hochwasserschutz in Kommunen

Datum und Ort:  Samstag 26. März 2022, Bürgertreff Gutleut Frankfurt am Main

Im Rahmen des Seminars wurde ein Überblick über die wasserrechtlichen Grundlagen geboten und ausgewählte aktuelle Probleme dargestellt. Es wurde die allgemeine Systematik des Wasserrechts zwischen EU-Wasserrahmenrichtlinie, Bundes- und Landesgesetzen sowie Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen verdeutlicht und die Funktionsweise erläutert. Der einleitende Problemaufriss widmete sich der zunehmend zentralen Herausforderung der Wasserbewirtschaftung in Zeiten des Klimawandels.  Die beiden anschließenden Vorträge  legten Schwerpunkte auf das Verhältnis von Grundwassernutzung und Naturschutz und auf die Anforderungen des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots an Fachplanungen wie etwa die Verkehrsplanung. Der letzte Vortrag beleuchtete das schwierige Feld des Hochwasserschutzes und der Rolle der kommunalen Bauleitplanung in diesem Zusammenhang.

Folien und Skripte zu den Vorträgen:

Vortragsfolien RA Tobias Kroll – „Konflikte zwischen Grundwassergewinnung und Naturschutzrecht“

Vortragsfolien RAin Joy Hensel – „Wasserrecht in der Fachplanung“

Skript RA Dr. Bernd Söhnlein – „Hochwasserschutz – Aufgabe der Kommunen“

Den Flyer zum Seminar finden Sie hier
>>> Flyer IDUR-Seminar 2022 Wasserrecht

Das Seminar fand in Kooperation mit der Naturschutz-Akademie Hessen statt

IDUR-Seminar 2021

Seminar: Umweltrecht – Vollzugsdefizite erkennen und beheben“

Datum: Samstag 25. September 2021

Vorträge des Seminars zum Download:

Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach:
>>> Umwelt- und Naturschutzrecht in der Landwirtschaft: Rechtsprechungsübersicht

Rechtsanwalt Patrick Habor:
>>> Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen – Vollzug und Kontrolle

Rechtsanwalt Tobias Kroll:
>>>   „Gute fachliche Praxis“ in der Landwirtschaft – Rechtsschutzmöglichkeiten bei Verstoß? 

Rechtsanwalt Leonhard Stuber, Thomas Hoffmann, NABU Baden-Württemberg:
>>> Erlangung von Umweltinformationen: das Beispiel Pestizideinsatz in Naturschutzgebieten
>>> Artenrückgang – Sachgründe für die Klagen gegen Pestizideinsatz

Hintergrund:

Das Seminar widmete sich den Vollzugsdefiziten im Umweltrecht, insbesondere im Naturschutzrecht. Das europäische Naturschutzrecht zusammen mit dem nationalen Umwelt- und Naturschutzrecht gibt den Behörden Eingriffsbefugnisse, die bei konsequenter Anwendung Vollzugsdefizite eindämmen könnten. Die intensivierte Landwirtschaft ist eine der Hauptverursacher für die Belastung unserer Böden, den Artenrückgang und andere Umweltbelastungen. Bislang wird auf Freiwilligkeit bei den Landwirtschaftsbetrieben gesetzt. Aus Sicht der Umweltverbände reicht dies jedoch nicht aus.

 

IDUR-Seminar 2020

Umweltrecht – Vollzugsdefizite erkennen und beheben

Samstag 28. März 2020, 10 – 16 Uhr
Bürgertreff Gutleut, Frankfurt am Main

Tagungsgebühr: 90,– € pro Person; IDUR-Mitglieder bzw. Vertreter*innen von Mitgliedsverbänden: 30,– € pro Person
Ein Mittagessen kann für 10.- € vorbestellt werden. Bitte bei der Anmeldung angeben.

Ihre verbindliche Anmeldung richten Sie bitte bis spätestens 20.3.2019 an:

Informationsdienst Umweltrecht e.V.
Niddastraße 74
60329 Frankfurt am Main
Tel.: 069/25 24 77, Fax: 069/25 27 48
E-Mail: info@idur.de

Das Seminar richtet sich an Vertreter von Umweltverbänden, Behörden und Planungsbüros sowie aktive Bürgerinnen und Bürger mit einem Interesse an Fragen des Umweltrechts.

>>> Flyer zum Seminar mit genaueren Angaben

Inhaltlicher Hintergrund

Das Seminar widmet sich den Vollzugsdefiziten im Umweltrecht. Insbesondere das europäische Naturschutzrecht enthält einen strengen Schutz zum Erhalt und zur Wiederherstellung von natürlichen Lebensräumen und besonders geschützten Arten. Aber auch das nationale Umwelt- und Naturschutzrecht gibt den Behörden Eingriffsbefugnisse, die bei konsequenter Anwendung Vollzugsdefizite eindämmen könnten.

Die „Landwirtschaft“ ist einer der Hauptverursacher für die Belastung unserer Böden, den Artenrückgang und andere Umweltbelastungen. Bislang wird auf Freiwilligkeit in der Landwirtschaft gesetzt. Aus Sicht der Umweltverbände reicht dies nicht aus. In den letzten Jahren ist eine steigende Bereitschaft der Umweltverbände vor Ort zu beobachten, sich dieses Themas anzunehmen. Häufig werden Anfragen an den IDUR gerichtet, ob es rechtliche Instrumente gibt, gegen solche Belastungen vorzugehen.

RAin Ursula Philipp-Gerlach wird aktueller Urteile des EuGH („Nitratrichtlinie“; FFH-VU bei Düngemitteleinsatz), des BVerwG (Grünlandumbruch) und einiger Instanzgerichte (Spargelanbau; Schädlingsbekämpfung) vorstellen, um einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zu geben.

RA Dirk Teßmer wird in seinem Vortrag über die rechtliche Auseinandersetzung um die Erlangung von Informationen über den landwirtschaftlichen Pestizideinsatz in Naturschutzgebieten Baden-Württembergs berichten. Der NABU klagt dort gegen die vier Regierungspräsidien auf Gewährung von Zugang zu den diesbezüglichen Aufzeichnungen, nachdem ihm dieser unter Verweis auf Geschäftsgeheimnisse, zu hohen Aufwand und mangelnden Zugriff im informationsrechtlichen Sinne versagt wurde. Thomas Hoffmann vom NABU wird die politischen Bezüge der juristischen Fragestellung darstellen.

In dem ersten Vortrag am Nachmittag beschäftigt sich RA Tobias Kroll mit der in der Praxis relevanten Frage, welche Bedeutung die „gute fachliche Praxis“ in der Landwirtschaft für das Naturschutzrecht, insbesondere für das Artenschutzrecht hat. Was ist unter guter fachlicher Praxis zu verstehen? Kann bei Beachtung dieser Maßgaben der unionsrechtlich geforderte strenge Artenschutz erreicht werden? Wann liegt ein Verstoß vor und welche Feststellungen sind dafür notwendig? (Wie) kann man das alles letztlich durch ein Gericht überprüfen lassen?

RA Patrick Habor legt den Fokus darauf, wie es gelingen kann, den Festsetzungen eines Bebauungsplanes und den naturschützenden Nebenbestimmungen einer Genehmigung in der Praxis zur Geltung zu verhelfen. Aufgezeigt werden sollen verschiedene rechtlichen Ansätze und Möglichkeiten dazu.

Das Seminar findet statt in Kooperation mit  der Naturschutz-Akademie Hessen

IDUR-Seminar 2019

Naturschutzrecht in (verkürzten) Planungs- und Genehmigungsverfahren –
Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht

Samstag 23. März 2019, 10 – 16 Uhr, Bürgertreff Gutleut Frankfurt am Main

Vorträge des Seminars zum Download:

Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach
>>> Belange des Natur- und Umweltschutzes in der Bauleitplanung

Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach
>>> Beschleunigung von Planungsverfahren

Dr.-Ing. Johann Hartl
>>> B-Plan § 13b BauGB – ein Blick auf die Praxis

Rechtsanwalt Patrick Habor
>>> Aktuelle Rechtsprechung im Umwelt- und Naturschutzrecht

Hintergrund:

Wir wollen in unser diesjähriges Seminar mit der nicht enden wollenden politischen Diskussion der für notwendig erachteten Beschleunigung von Planungsverfahren beginnen. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der nicht nur von den Umweltvereinigungen sehr kritisch bewertet wird. Eine der wesentlichen Kritikpunkte ist die fehlende Analyse, weshalb Planungsverfahren lange dauern. Ohne eine solche Analyse werden alle Bestrebungen, durch Gesetze eine Verkürzung hinzubekommen, nicht gelingen. Dies soll anhand einiger vorgesehener Regelungen von Rechtsanwältin U. Philipp-Gerlach erläutert werden.

Schwerpunkt des Vormittags sollen zum einen die rechtlichen Grundlagen zur Aufstellung eines Bebauungsplans, insbesondere mit den Besonderheiten des vereinfachten Verfahrens sein, zum anderen jedoch einen Praxisblick auf die Erfahrungen mit Bebauungsplänen zu § 13b BauBG werfen. Dr.-Ing Johann Hartl wird eine Auswertung der seit der Neuregelung aufgestellten B-Pläne vorstellen. Letztes Jahr hatten wir die Frage gestellt: „Wo bleibt der Naturschutz?“ – In einem Austausch zwischen den rechtlichen Anforderungen und Praxisbeispielen versuchen wir nun hierauf eine Antwort zu finden.

Am Nachmittag wird es mit dem „Dauerbrenner“ des Artenschutzrechts weitergehen. Aus der Anfragenpraxis bei IDUR ist bekannt, dass nach wie vor viele rechtliche Unklarheiten und fachliche Fragestellungen im Zusammenhang mit den Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 und 5 BNatSchG bestehen. Andreas Lukas wird anhand des Beispiels der Artengruppe der Fledermäuse die Grundzüge darstellen und vor allem auch auf die aktuellen Diskussionen um Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen eingehen sowie der Frage nachgehen, wann eine Ausnahmegenehmigung erforderlich und möglich ist.

Den Abschluss bildet ein Rechtsprechungsüberblick über die aktuellen Entwicklungen im Umweltrecht von     RA Patrick Habor, wobei nach wie vor Entscheidungen zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen  einen der Schwerpunkte bilden werden. Nicht nur die Rechtmäßigkeit von Genehmigungen, sondern auch die (gerichtliche) Kontrolle von Nebenbestimmungen stehen im Fokus. Besonders interessant dürfte die Stilllegung einer WEA wegen unzureichender Durchführung von CEF-Maßnahmen sein.

Das Seminar fand statt in Kooperation mit der Naturschutz-Akademie Hessen statt.

IDUR-Seminar 2018

Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht
Anforderungen des Naturschutz- und Bauplanungsrechts und ihre Durchsetzung in  Gerichtsverfahren

Samstag 28. April 2018, 10 – 16 Uhr, Bürgertreff Gutleut Frankfurt am Main

Vorträge des Seminars zum Download:

Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach
>>> Bebauungspläne nach §§ 13a /b BauGB – Wo bleibt der Umwelt- und Naturschutz?

Rechtsanwalt Patrick Habor
>>> Umweltverträglichkeitsprüfung – Was gibt es Neues aus Gesetzgebung und Rechtsprechung?

RA Dirk Teßmer, Frankfurt
>>> Überblick über das neue Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

 

Inhaltlicher Hintergrund

Mit dem Ende der Legislaturperiode im letzten Jahr hat der Gesetzgeber noch zahlreiche Gesetze, auch im Umwelt- und Planungsrecht geändert, deren Inhalte für die Praxis von erheblicher Bedeutung sind. Dem wollen wir in dem Seminar nachgehen und dabei auch einen Blick auf die aktuelle Rechtsprechung werfen.

Keine Regelung steht mehr dort, wo sie vorher war: Das neue Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) enthält eine komplette neue Paragraphenfolge. Ob sich allerdings auch inhaltlich viel geändert hat wird in einem ersten Referat untersucht. Wie sich Fehler bei der Umweltverträglichkeitsprüfung in gerichtlichen Verfahren auswirken, soll anhand aktueller Rechtsprechung erläutert werden.

Mit dem novellierten Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) wird sich der zweite Vortrag befassen. Das UmwRG ist ein Bundesgesetz, mit dem die erweiterte Vereins- bzw. Verbandsklage gegen bestimmte umweltrechtliche Zulassungsentscheidungen für Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen ins deutsche Recht eingeführt wurde. Trotz verschiedener Gesetzesanpassungen standen die deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten immer noch nicht im Einklang mit den Anforderungen der Aarhus-Konvention und der einschlägigen EU-Richtlinien. Ziel der erneuten Novellierung ist es daher, die bestehenden Abweichungen endlich vollständig zu beseitigen und die Vorschriften an die europa- und völkerrechtlichen Vorgaben anzupassen. Ob und wie das dem Gesetzgeber gelungen ist, wird dargestellt.

Geschützte Arten gelangen vor allem durch den Kontrast zwischen Einzel-vorkommen und Großvorhaben, deren Planung und Realisierung sie erschweren, zu Berühmtheit. Die Vollzugspraxis des Artenschutzrechts spielt sich aber primär in kleineren Verfahren ab. Dabei geht es etwa um den Schutz von Gebäudebrüterhöhlen bei der Umbauplanung eines Hauses, um den Ersatz von Wiesenbrüterarealen bei der Ansiedlung eines Gewerbebetriebes oder um die Umsiedlung von Eidechsen bei der Planung einer kommunalen Straße. Das Referat gibt einen Überblick über die Rolle der Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG in diversen Verfahren – vom Baugenehmigungsverfahren bis hin zur luftverkehrsrechtlichen Planfeststellung von Flughäfen.

Die Einführung des § 13b BauGB kam wie ein Paukenschlag erst spät im Gesetzgebungsverfahren. Dabei handelt es  sich um ein vereinfachtes Bauleitplanverfahren für Pläne im Außenbereich, ohne Pflicht zur Erstellung eines Umweltberichts und ohne die übliche Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Regelungen und die Klagemöglichkeiten werden Gegenstand eines weiteren Vortrags sein.

Das Seminar richtet sich an Vertreter von Umweltverbänden, Behörden und Planungsbüros sowie aktive Bürgerinnen und Bürger mit einem Interesse an Fragen des Umweltrechts, speziell der Bauleitplanung und der Planung von Vorhaben (Infrastrukturprojekten, Windkraftanlagen, etc.).

 

Das Seminar fand statt in ur.de Kooperation mit der Naturschutz-Akademie Hessen