Recht der Natur-Schnellbrief 216, September/Oktober 2019

aus dem Inhalt

  • Artenschutz in der Bauleitplanung
  • Einsatz des Insektizids Karate Forst gegen den Kiefernschädling „Nonne“ in zweiter Instanz gestoppt
  • Lichtverschmutzung in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben
  • Klimaschutzgesetz – aktuelle Entwicklung
  • Buchbesprechungen
  • Hinweis:
    Tagung: „EU-Agrarreform – Was blüht uns da? Wie sich die Agrarpolitik auf Natur und Landwirtschaft auswirkt“. Zukunftsforum Naturschutz 2019. LNV Baden-Württemberg e.V./ Evang. Bildungszentrum Hospitalhof

Recht der Natur-Schnellbrief 215, Juli/August 2019

aus dem Inhalt

  • Keine Verbandsklage gegen Baugenehmigung und Bebauungsplan wegen mangelnder Umweltbezogenheit?
  • Braunkohletagebau Jänschwalde: Zum Stand des Gerichtsverfahrens gegen die aktuelle Hauptbetriebsplanzulassung ohne FFH-Verträglichkeitsprüfung
  • Umweltvereinigung kann sich auf Minimierungsgebot nach der
    Strahlenschutzverordnung berufen
  • Neues Urteil zur Anerkennung von Naturschutzvereinigungen
  • Was tun bei Hochwasserschäden durch Biberdämme? – Die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote und ihre Ausnahmen
  • Hinweise:
    – BBN-Positionspapier zur Abschaffung des § 13b BauGB
    – Bundesfachtagung Naturschutzrecht „Naturschutzrecht im Kontext von Klimawandel und Energiewende“

Recht der Natur-Schnellbrief 214, Mai/Juni 2019

aus dem Inhalt:

  • Verluste der Trauerseeschwalbe auf Eiderstedt – Umweltschadensfall bleibt nach EuGH-Vorlage des BVerwG noch für weitere Zeit offen
  • Erfolgreicher Eilantrag gegen die Errichtung eines Klettergartens
  • Streuobstbestände – Geschützte Biotope in Hessen
  • Bundesverkehrsministerium muss Unterlagen zum Abgasskandal an die Deutsche Umwelthilfe herausgeben
  •  Buchbesprechungen
  •  Hinweis: Umwelt-, Windenergie- und Gutachterverbände aus Baden-Württemberg legen Kriterien für gute Artenschutzgutachten vor
  •  In eigener Sache: Praktikumsplatz

umweltrechtliches Praktikum – Stellenangebot

Der Informationsdienst Umweltrecht bietet in seiner Geschäftsstelle die Möglichkeit eines umweltrechtlichen Praktikums an. Das Praktikum sollte Bestandteil oder Voraussetzung Ihres Studienganges sein.

Die zu erfüllenden Aufgaben sind:

  • Beantworten von umweltrechtlichen Anfragen
  • Organisieren von umweltrechtlichen Seminaren
  • Bearbeitung und Veröffentlichung eines eigenen Themenbeitrags in der Reihe Sonderhefte bzw. Sonderdrucke
  • Schreiben von Beiträgen für unsere Zeitschrift „Recht der Natur“, die alle zwei Monate erscheint

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, nach dem Praktikum, auf der Grundlage eines Werkvertrages weiter für den IDUR zu arbeiten.

Erforderliche Qualifikationen sind:

  • Interesse an umweltrechtlichen Themen
  • Freude am Schreiben
  • Ausdrucksfähigkeit

Wenn Sie Interesse haben, freuen wir uns über Ihre Bewerbung mit einem kurzen Lebenslauf bei info@idur.de.

Auswertung UIG-Anfragen 2015 – 2018, Fallbeispiele

Naturschutzverbände stehen oft vor dem Problem, z. B. aus der Presse von einem bevorstehenden oder bereits begonnenen Bauvorhaben zu erfahren, aber keine weiteren Informationen hierzu zu erhalten. Dann kommt in der Regel das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem UIG zum Einsatz, wenn freundliches Nachfragen keine Ergebnisse bringt.

Theoretisch ist alles ganz einfach, die Praxis hingegen nicht. Welche Hindernisse auftauchen können, und wie man ihnen entgegentritt, sollen folgende Beispielsfälle aus unserer Anfragenpraxis verdeutlichen.

>>> Auswertung UIG-Anfragen 2015 – 2018, Fallbeispiele

Recht der Natur-Schnellbrief 212, Januar/Februar 2019

aus dem Inhalt:

  • Genehmigungsverfahren dauern – zu lang?
    Planungsbeschleunigung Teil 2
  • Stickstoffeinträge in gesetzlich geschützte Biotope – Ende der Bagatellschwelle?
  • Verwaltungsrechtsschutz im fachwissenschaftlichen „Erkenntnisvakuum“
  • Artenschutz in der kriminalistischen Praxis
  • Hinweis in eigener Sache:
    IDUR-Seminar 2019 in Frankfurt a. M.:
    Naturschutzrecht in (verkürzten) Planungs- und Genehmigungsverfahren –
    Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht
    Samstag 23. März 2019
    >>> Flyer IDUR-Seminar 2019

IDUR-Seminar 2019

Naturschutzrecht in (verkürzten) Planungs- und Genehmigungsverfahren –
Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht

Samstag 23. März 2019, 10 – 16 Uhr, Bürgertreff Gutleut Frankfurt am Main

Vorträge des Seminars zum Download:

Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach
>>> Belange des Natur- und Umweltschutzes in der Bauleitplanung

Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach
>>> Beschleunigung von Planungsverfahren

Dr.-Ing. Johann Hartl
>>> B-Plan § 13b BauGB – ein Blick auf die Praxis

Rechtsanwalt Patrick Habor
>>> Aktuelle Rechtsprechung im Umwelt- und Naturschutzrecht

Hintergrund:

Wir wollen in unser diesjähriges Seminar mit der nicht enden wollenden politischen Diskussion der für notwendig erachteten Beschleunigung von Planungsverfahren beginnen. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der nicht nur von den Umweltvereinigungen sehr kritisch bewertet wird. Eine der wesentlichen Kritikpunkte ist die fehlende Analyse, weshalb Planungsverfahren lange dauern. Ohne eine solche Analyse werden alle Bestrebungen, durch Gesetze eine Verkürzung hinzubekommen, nicht gelingen. Dies soll anhand einiger vorgesehener Regelungen von Rechtsanwältin U. Philipp-Gerlach erläutert werden.

Schwerpunkt des Vormittags sollen zum einen die rechtlichen Grundlagen zur Aufstellung eines Bebauungsplans, insbesondere mit den Besonderheiten des vereinfachten Verfahrens sein, zum anderen jedoch einen Praxisblick auf die Erfahrungen mit Bebauungsplänen zu § 13b BauBG werfen. Dr.-Ing Johann Hartl wird eine Auswertung der seit der Neuregelung aufgestellten B-Pläne vorstellen. Letztes Jahr hatten wir die Frage gestellt: „Wo bleibt der Naturschutz?“ – In einem Austausch zwischen den rechtlichen Anforderungen und Praxisbeispielen versuchen wir nun hierauf eine Antwort zu finden.

Am Nachmittag wird es mit dem „Dauerbrenner“ des Artenschutzrechts weitergehen. Aus der Anfragenpraxis bei IDUR ist bekannt, dass nach wie vor viele rechtliche Unklarheiten und fachliche Fragestellungen im Zusammenhang mit den Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 und 5 BNatSchG bestehen. Andreas Lukas wird anhand des Beispiels der Artengruppe der Fledermäuse die Grundzüge darstellen und vor allem auch auf die aktuellen Diskussionen um Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen eingehen sowie der Frage nachgehen, wann eine Ausnahmegenehmigung erforderlich und möglich ist.

Den Abschluss bildet ein Rechtsprechungsüberblick über die aktuellen Entwicklungen im Umweltrecht von     RA Patrick Habor, wobei nach wie vor Entscheidungen zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen  einen der Schwerpunkte bilden werden. Nicht nur die Rechtmäßigkeit von Genehmigungen, sondern auch die (gerichtliche) Kontrolle von Nebenbestimmungen stehen im Fokus. Besonders interessant dürfte die Stilllegung einer WEA wegen unzureichender Durchführung von CEF-Maßnahmen sein.

Das Seminar fand statt in Kooperation mit der Naturschutz-Akademie Hessen statt.

Recht der Natur-Schnellbrief, November /Dezember 2018

aus dem Inhalt:

  • Genehmigungsverfahren dauern – zu lang?
  • Klage auf Herausgabe von Umweltinformationen erfolgreich – Studie zu Fluglärmwirkungen auf Kinder ist Umweltinformation
  • Aktuelle Rechtsprechung zum verkehrsbezogenen Immissionsschutzrecht
  • Hinweise:
    – Aktualisierter Leitfaden: Die Vorgaben des Artikels 6 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG- IDUR-Seminar 2019 in Frankfurt a. M.:
    Naturschutzrecht in (verkürzten) Planungs- und Genehmigungsverfahren –
    Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht
    Samstag 23. März 2019