Recht der Natur Schnellbrief Nr. 257

2026 IDUR Schnellbrief 257

Aus dem Inhalt:

  • Wirtschaftsinteressen vor FFH-Schutz
  • Besonderes Artenschutzrecht: Ermittlungs-defizit im Bauleitplanverfahren
  • Klage auf Vogelschutzgebiet zulässig, aber unbegründet mangels Nachweises als „geeignetstes“ im Bundesgebiet
  • Zulässigkeit eines Antrags gegen die Befreiung vom winterlichen Tausalzverbot
  • Buchbesprechung: Öffentliches und privates Wasserrecht
  • Jetzt anmelden – Der IDUR e.V. startet eine neue vierteilige Online-Schulung zum Thema „Bauleitplanung“
  • IDUR Sonderheft Nr. 69, 2. Aufl. 2025

Themen Sonderdrucke

Baurecht online Seminar

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Der IDUR e.V. startet eine neue vierteilige Online-Schulung zum Thema Baurecht

In einer neuen Reihe von Online-Schulungen steht das Bauplanungsrecht im Mittelpunkt. In der Schulung werden über vier Termine verteilt die Aufgaben der kommunalen Planungshoheit, der Regelungsgehalt und die Regelungsmöglichkeit von Bauleitplänen sowie die Konfliktfelder, die zu und mit anderen Rechtsbereichen bestehen, beleuchtet und, soweit möglich, abgegrenzt. Es werden die verschiedenen, zu beachtenden verfahrensrechtlichen Bestimmungen ebenso in den Blick genommen wie die Auswirkungen zwingender Rechtsvorschriften, vor allem des Naturschutzrechts, auf die Bauleitplanung. Die Anforderungen und Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen Bauleitpläne wird erörtert. Dabei wird auch der Frage nachgegangen, wie neben förmlichen Rechtsbehelfen der Vollzug von Bebauungsplänen behördlicherseits kontrolliert werden kann. Schließlich wird betrachtet, welche Wirkungen der Bauturbo auf das bestehende Rechtssystem und die Rechtspraxis hat und wie sich das BauGB durch die aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindliche Novelle des BauGB verändern dürfte, soweit die Neuregelungen nicht schon Gegenstand in vorhergehenden Vorträgen geworden sind.

An wen richtet sich die Schulung?

Das ist ein dichtgepacktes Programm, das einen grundlegenden Überblick über das Bauplanungsrecht und damit in Zusammenhang stehende Rechtsvorschriften gibt. Es richtet sich vor allem an juristische Laien, die sich ehrenamtlich oder auch beruflich mit Fragen der städtebaulichen Entwicklung beschäftigen.

Unser Referent:

Tobias Kroll, ein im Bauplanungsrecht und darauf gerichteten Gerichtsprozessen erfahrener Rechtsanwalt, referiert jeweils ca. 45 bis 60 Minuten zu den verschiedenen angesprochenen Rechtsthemen und steht für die Beantwortung inhaltlicher Fragen oder Diskussionen in der anschließenden offenen Runde zur Verfügung. Er wird technisch unterstützt von der IDUR-Geschäftsstelle.

Termine und inhaltliche Schwerpunkte:

Alle Schulungen finden donnerstags von 17:45 bis 19:45 Uhr online statt:

  • 20.08.2026: Grundlagen des Bauplanungsrechts, bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben, Verhältnis von Raumordnung und Bauleitplanung, FNP und Bebauungsplan, Festsetzungen in Bebauungsplänen
  • 03.09.2026: Aufstellung von Bauleitplänen: Übersicht über das Verfahren inklusive Besonderheiten für vereinfachte Verfahren, Normenkontroll- und Eilrechtsschutzmöglichkeiten
  • 17.09.2026: Zwingende Rechtsvorschriften, insbesondere Gebiets- und Artenschutzrecht in der Bauleitplanung, Vollzugskontrolle von Bebauungsplänen
  • 01.10.2026: Bauturbo und weitere Änderungen durch das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des BauGB

Kosten:

  • IDUR-Mitglieder: 40 € pro Schulung/ 120 € für alle vier Schulungen
  • Nicht-Mitglieder: 60 € pro Schulung/ 180 € für alle vier Schulungen

Anmeldung:

Bitte senden Sie Ihre Anmeldung per E-Mail an info@idur.de.

Recht der Natur Schnellbrief Nr. 256

2026 IDUR Schnellbrief 256

Aus dem Inhalt:

  • Die Omnibusse der Europäischen Kommission – aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene
  • Die „vorwiegende“ Förderung der Ziele des Umweltschutzes i.S.v.3 § 3 UmwRG
  • Bekämpfung von Lichtverschmutzung – die landesrechtlichen Regelungen in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen
  • Anforderungen an den Ausgleich für die Umwandlung eines Streuobstbestand
  • Buchbesprechung: Rohstoffabbau und Umweltrecht
  • IDUR Online-Schulung zum Thema „Bauleitplanung“ – Jetzt anmelden!

Recht der Natur Schnellbrief Nr. 255

2026 IDUR Schnellbrief 255

Aus dem Inhalt:

  • Ein Klimaschutzprogramm jagt das Nächste
  • Keine Nitratkontrollen wegen fehlerhafter Gesetzgebung?
  • BGH verneint Anspruch gegen Automobilhersteller auf Unterlassen des Inverkehrbringens von Verbrenner-Pkw
  • Schutz von Gehölzen als Lebensstätte wild lebender Arten
  • Baumschutz als relevantes Umwelt- und Naturschutzthema – IDUR Sonderheft Nr. 69, 2. Auflage 2025

Recht der Natur Schnellbrief Nr. 254

2026 IDUR Schnellbrief 254

Aus dem Inhalt:

  • Der Klimaschutz – wie weit muss er berücksichtigt werden?
  • Bestandsschutz für illegales Bauwerk wegen dort enthaltener Nisthilfe?
  • Das UN-Hochseeschutzabkommen tritt in Kraft
  • Buchbesprechung – „Umweltrecht in der Praxis“
  • „Perspektiven des Naturschutzes in Deutschland“ – Tagung des Umweltforum Osnabrücker Land e.V.
  • „Mit Turbo in die Biodiversitätskrise? Naturschutz zwischen Bauen, erneuerbaren Energien und Abschussgenehmigungen“ – IDUR-Seminar am 21.03.2026
  • IDUR e.V. – in eigener Sache

IDUR – Präsenzseminar 2026

Seminar 2026: Mit Turbo in die Biodiversitätskrise ? 

Naturschutz zwischen Bauen, erneuerbaren Energien und Abschussgenehmigungen

Der Informationsdienst Umweltschutz e.V. (IDUR e.V.) lädt Sie zum Seminar 2026 ein, das den wachsenden Druck auf den Naturschutz durch neue gesetzliche Regelungen in den Blick nimmt. Im Fokus stehen unter anderem der sogenannte „Bau-Turbo“, Abschwächungen im Arten- und Biotopschutz sowie die Frage, wie Naturschutz angesichts der Biodiversitätskrise weiterhin wirksam verteidigt werden kann.

>>Flyer 

Wann und wo ?

Datum: Samstag 21. März 2026

Ort: Bürgertreff Gutleut, Frankfurt am Main

Programm-Highlights: 

  • Bauleitplanung und Artenschutz (Ref. jur. Jan Sereda-Weidner, LLM)
  • Bauturbo (RA Tobias Kroll)
  • Artenschutz und erneuerbare Energien (RAin Joy Hensel und RA Patrick Habor)
  • Artenschutz und Abschussgenehmigungen (RA Dirk Wüstenberg)

Für wen ist die Veranstaltung gedacht?

Das Seminar richtet sich an Vertreter:innen von Umweltverbänden, Behörden, Planungsbüros sowie an engagierte Bürger:innen mit Interesse an Naturschutzrecht.

Weitere Informationen:

  • Tagungsgebühr: 120 € (50 € für IDUR-Mitglieder)
  • Anmeldung: Bitte bis 17. März 2026 per E-Mail an info@idur.de

In den Pausen besteht bei Kaffee, Kuchen und Brötchen ausreichend Gelegenheit zum Austausch.
Nutzen Sie diese Zeit, um mit ausgewiesenen Expert:innen ins Gespräch zu kommen, neue Impulse mitzunehmen und die Zukunft des Naturschutzes gemeinsam mitzugestalten.

Bleiben Sie auf dem Laufenden: Folgen Sie uns auf LinkedIn für aktuelle Informationen, Einblicke ins Umweltrecht und Hinweise auf Veranstaltungen und Publikationen.

Wir sind jetzt auf LinkedIn !

Ab sofort ist der Informationsdienst Umweltrecht e.V. auch auf LinkedIn vertreten.

Folgen Sie uns gerne, um aktuelle Neuigkeiten und Entwicklungen rund um das Umwelt- und Naturschutzrecht sowie Informationen zu Seminaren und Vereinsaktivitäten zu erhalten.

Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

Recht der Natur Schnellbrief Nr. 253

2025 IDUR Schnellbrief 253

Aus dem Inhalt:

  • BVerwG bejaht Pflicht zu wirksamem Nitrat-Aktionsprogramm
  • Bayerisches Urteil stärkt Baumschutz gegen Baugenehmigung
  • Vorgehen gegen Schottergärten am Beispiel von VG Stuttgart
  • Wann ist eine Wiese eigentlich eine Streuobstwiese?
  • Tagungsbericht zur 7. Bundesfachtagung Naturschutzrecht
  • IDUR e.V. Jahresrückblick 2025
  • Save the date: Seminar 2026