IDUR-Seminar 2019

Naturschutzrecht in (verkürzten) Planungs- und Genehmigungsverfahren –
Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht

Samstag 23. März 2019, 10 – 16 Uhr, Bürgertreff Gutleut Frankfurt am Main

Vorträge des Seminars zum Download:

Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach
>>> Belange des Natur- und Umweltschutzes in der Bauleitplanung

Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach
>>> Beschleunigung von Planungsverfahren

Dr.-Ing. Johann Hartl
>>> B-Plan § 13b BauGB – ein Blick auf die Praxis

Rechtsanwalt Patrick Habor
>>> Aktuelle Rechtsprechung im Umwelt- und Naturschutzrecht

Hintergrund:

Wir wollen in unser diesjähriges Seminar mit der nicht enden wollenden politischen Diskussion der für notwendig erachteten Beschleunigung von Planungsverfahren beginnen. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der nicht nur von den Umweltvereinigungen sehr kritisch bewertet wird. Eine der wesentlichen Kritikpunkte ist die fehlende Analyse, weshalb Planungsverfahren lange dauern. Ohne eine solche Analyse werden alle Bestrebungen, durch Gesetze eine Verkürzung hinzubekommen, nicht gelingen. Dies soll anhand einiger vorgesehener Regelungen von Rechtsanwältin U. Philipp-Gerlach erläutert werden.

Schwerpunkt des Vormittags sollen zum einen die rechtlichen Grundlagen zur Aufstellung eines Bebauungsplans, insbesondere mit den Besonderheiten des vereinfachten Verfahrens sein, zum anderen jedoch einen Praxisblick auf die Erfahrungen mit Bebauungsplänen zu § 13b BauBG werfen. Dr.-Ing Johann Hartl wird eine Auswertung der seit der Neuregelung aufgestellten B-Pläne vorstellen. Letztes Jahr hatten wir die Frage gestellt: „Wo bleibt der Naturschutz?“ – In einem Austausch zwischen den rechtlichen Anforderungen und Praxisbeispielen versuchen wir nun hierauf eine Antwort zu finden.

Am Nachmittag wird es mit dem „Dauerbrenner“ des Artenschutzrechts weitergehen. Aus der Anfragenpraxis bei IDUR ist bekannt, dass nach wie vor viele rechtliche Unklarheiten und fachliche Fragestellungen im Zusammenhang mit den Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 und 5 BNatSchG bestehen. Andreas Lukas wird anhand des Beispiels der Artengruppe der Fledermäuse die Grundzüge darstellen und vor allem auch auf die aktuellen Diskussionen um Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen eingehen sowie der Frage nachgehen, wann eine Ausnahmegenehmigung erforderlich und möglich ist.

Den Abschluss bildet ein Rechtsprechungsüberblick über die aktuellen Entwicklungen im Umweltrecht von     RA Patrick Habor, wobei nach wie vor Entscheidungen zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen  einen der Schwerpunkte bilden werden. Nicht nur die Rechtmäßigkeit von Genehmigungen, sondern auch die (gerichtliche) Kontrolle von Nebenbestimmungen stehen im Fokus. Besonders interessant dürfte die Stilllegung einer WEA wegen unzureichender Durchführung von CEF-Maßnahmen sein.

Das Seminar fand statt in Kooperation mit der Naturschutz-Akademie Hessen statt.

Recht der Natur-Schnellbrief, November /Dezember 2018

aus dem Inhalt:

  • Genehmigungsverfahren dauern – zu lang?
  • Klage auf Herausgabe von Umweltinformationen erfolgreich – Studie zu Fluglärmwirkungen auf Kinder ist Umweltinformation
  • Aktuelle Rechtsprechung zum verkehrsbezogenen Immissionsschutzrecht
  • Hinweise:
    – Aktualisierter Leitfaden: Die Vorgaben des Artikels 6 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG- IDUR-Seminar 2019 in Frankfurt a. M.:
    Naturschutzrecht in (verkürzten) Planungs- und Genehmigungsverfahren –
    Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht
    Samstag 23. März 2019

Recht der Natur-Schnellbrief, September/Oktober 2018

aus dem Inhalt:

  • Rechtsschutz für den Hambacher Forst –
    einstweilen keine Rodung für den Braunkohlentagebau Hambach
  • Dieselfahrverbote auch in Frankfurt a. M.
  • Keine Beiladung einer Umweltvereinigung bei Klage eines Windparkbetreibers gegen abgelehnte Genehmigung
  • Unerlaubter Umbruch eines Moores nicht zulässig
  • Buchbesprechungen
  • Hinweise:
    Regelmäßig erreichen uns Fragen, auch aus den Untergliederungen unserer Mitgliedsverbände und –vereine, wer berechtigt ist, juristische Anfragen an IDUR zu stellen.1) Für unsere Mitglieder und deren Untergliederungen (Kreis- und Ortsgruppen, Arbeitskreise und einzelne Mitglieder im Namen ihres Verbandes bzw. Vereines) besteht die Möglichkeit, rechtliche Fragen rund um den Natur- und Umweltschutz an info@idur.de zu stellen. Je nach Kapazität oder inhaltlichem Schwerpunkt werden die Fragen an eine/n uns zuarbeitende/n Juristin/en weitergeleitet. Auch kann der IDUR e.V. beauftragt werden, ausführliche rechtliche Gutachten gegen Honorar zu erstellen. Ein entsprechender Auftrag sollte mit der Verbandsgeschäftsstelle bzw. dem Vorstand des eigenen Vereins abgesprochen werden.2) Für die IDUR-Mitglieder besteht die Möglichkeit, eigene Beiträge in unserem Recht der Natur-Schnellbrief zu veröffentlichen. Immer wieder gibt es vor Ort Erfolge zu vermelden, die es wert wären, einem größeren Leserkreis vorgestellt zu werden. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns entsprechende Texte zukommen lassen würden.

Recht der Natur Schnellbrief 209, Juli/August 2018

aus dem Inhalt:

  • Abschaltung eines Windparks wegen fehlender Umsetzung artenschutzrechtlicher
    Nebenbestimmungen
  • Erfolgreicher Umweltverbandsantrag gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für WEA
  • Geplanter Windpark gefährdet Schwarzstörche
  • Rechtsstreit um Zugang zu Informationen über Pestizideinsatz in Naturschutzgebieten Baden-Württembergs
  • Verwaltungsgericht bestätigt Umwelt-schaden in FFH-Gebiet „Laubacher Wald“
  • Neue Entwicklungen zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
  • Buchbesprechung
  • Hinweise

Rechtsgutachten: Konsequenzen für anerkannte Umweltverbände aus den Neuregelungen des § 13b BauGB

Das Rechtsgutachten zu den Neuregelungen des §13b BauGB wurde im Dezember 2017 von Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erstellt. Der BUND erteilte IDUR die Erlaubnis zur Veröffentlichung – vielen Dank.

>>> U. Philipp-Gerlach: Rechtsgutachten: Konsequenzen für anerkannte Umweltverbände aus den Neuregelungen des § 13b BauGB

Hintergrund:
„Mit der Schaffung der Neuregelung des § 13b BauGB hat der Gesetzgeber eine vereinfachte Bebauung im Außenbereich zugelassen. Von den Umweltverbänden wird dies als „neue Dimension der ungezügelten Bebauung“ kritisiert. Wurde bereits mit der Regelung des § 13a BauGB die Bebauung im Innenbereich unter Inkaufnahme einer Verkürzung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie dem Ausschluss einer strategischen Umweltprüfung in Kauf genommen, wird nunmehr auch der Außenbereich bei bestimmten Plangrößen unter Hintanstellung der Natur- und Umweltbelange einer Bebauung preisgegeben.

Vor diesem Hintergrund soll dieses Gutachten die Rechtsfolgen des neuen § 13b BauGB aufzeigen. Dies sowohl hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Ausgestaltung des damit verbundenen „beschleunigten Verfahrens“, als auch dem Ausschluss einer strategischen Umweltprüfung. Aufgrund erheblicher Zweifel daran, dass diese Regelung mit den europäischen Vorgaben der Richtlinie über die strategische Umweltprüfung in Einklang zu bringen ist, stellt sich die Frage, ob gegen die zu erwartenden Bebauungspläne geklagt werden kann. Weiterhin soll aufgezeigt werden, worauf bei den Stellungnahmen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung abzugeben sind, zu achten sein wird.“

Recht der Natur Schnellbrief 208, Mai/Juni 2018

Aus dem Inhalt:

  • Studie zeigt wachsende Bedeutung und Erfolgsbilanz von Verbandsklagen
  • Beratungsprotokolle der Fraport-Eigentümer – umweltrelevant aber nicht zugänglich
  • Keine Saldierung von Kompensationsmaßnahmen mit dem stattfindenden Eingriff
  • Aus der Anfragenpraxis: Forstwirtschaft und Naturschutz
  • Buchbesprechung: Lena Jahrmarkt, Internationales Klimaschutzrecht
  • Hinweis: Öffentliche Konsultation als Beitrag zur Eignungsprüfung für die Luftqualitätsrichtlinien der EU

IDUR-Seminar 2018

Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht
Anforderungen des Naturschutz- und Bauplanungsrechts und ihre Durchsetzung in  Gerichtsverfahren

Samstag 28. April 2018, 10 – 16 Uhr, Bürgertreff Gutleut Frankfurt am Main

Vorträge des Seminars zum Download:

Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach
>>> Bebauungspläne nach §§ 13a /b BauGB – Wo bleibt der Umwelt- und Naturschutz?

Rechtsanwalt Patrick Habor
>>> Umweltverträglichkeitsprüfung – Was gibt es Neues aus Gesetzgebung und Rechtsprechung?

RA Dirk Teßmer, Frankfurt
>>> Überblick über das neue Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

 

Inhaltlicher Hintergrund

Mit dem Ende der Legislaturperiode im letzten Jahr hat der Gesetzgeber noch zahlreiche Gesetze, auch im Umwelt- und Planungsrecht geändert, deren Inhalte für die Praxis von erheblicher Bedeutung sind. Dem wollen wir in dem Seminar nachgehen und dabei auch einen Blick auf die aktuelle Rechtsprechung werfen.

Keine Regelung steht mehr dort, wo sie vorher war: Das neue Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) enthält eine komplette neue Paragraphenfolge. Ob sich allerdings auch inhaltlich viel geändert hat wird in einem ersten Referat untersucht. Wie sich Fehler bei der Umweltverträglichkeitsprüfung in gerichtlichen Verfahren auswirken, soll anhand aktueller Rechtsprechung erläutert werden.

Mit dem novellierten Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) wird sich der zweite Vortrag befassen. Das UmwRG ist ein Bundesgesetz, mit dem die erweiterte Vereins- bzw. Verbandsklage gegen bestimmte umweltrechtliche Zulassungsentscheidungen für Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen ins deutsche Recht eingeführt wurde. Trotz verschiedener Gesetzesanpassungen standen die deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten immer noch nicht im Einklang mit den Anforderungen der Aarhus-Konvention und der einschlägigen EU-Richtlinien. Ziel der erneuten Novellierung ist es daher, die bestehenden Abweichungen endlich vollständig zu beseitigen und die Vorschriften an die europa- und völkerrechtlichen Vorgaben anzupassen. Ob und wie das dem Gesetzgeber gelungen ist, wird dargestellt.

Geschützte Arten gelangen vor allem durch den Kontrast zwischen Einzel-vorkommen und Großvorhaben, deren Planung und Realisierung sie erschweren, zu Berühmtheit. Die Vollzugspraxis des Artenschutzrechts spielt sich aber primär in kleineren Verfahren ab. Dabei geht es etwa um den Schutz von Gebäudebrüterhöhlen bei der Umbauplanung eines Hauses, um den Ersatz von Wiesenbrüterarealen bei der Ansiedlung eines Gewerbebetriebes oder um die Umsiedlung von Eidechsen bei der Planung einer kommunalen Straße. Das Referat gibt einen Überblick über die Rolle der Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG in diversen Verfahren – vom Baugenehmigungsverfahren bis hin zur luftverkehrsrechtlichen Planfeststellung von Flughäfen.

Die Einführung des § 13b BauGB kam wie ein Paukenschlag erst spät im Gesetzgebungsverfahren. Dabei handelt es  sich um ein vereinfachtes Bauleitplanverfahren für Pläne im Außenbereich, ohne Pflicht zur Erstellung eines Umweltberichts und ohne die übliche Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Regelungen und die Klagemöglichkeiten werden Gegenstand eines weiteren Vortrags sein.

Das Seminar richtet sich an Vertreter von Umweltverbänden, Behörden und Planungsbüros sowie aktive Bürgerinnen und Bürger mit einem Interesse an Fragen des Umweltrechts, speziell der Bauleitplanung und der Planung von Vorhaben (Infrastrukturprojekten, Windkraftanlagen, etc.).

 

Das Seminar fand statt in ur.de Kooperation mit der Naturschutz-Akademie Hessen

Recht der Natur Schnellbrief 207, März/April 2018

Aus dem Inhalt:

  • Das Umweltschadensgesetz: eine Bilanz nach 10 Jahren
  • Erfolgreiche Klage des NABU gegen die Genehmigung einer Windkraftanlage in Marsberg
  • Verstoß gegen wasserrechtliches Verschlechterungsverbot durch Errichtung eines Wasserkraftwerks
  • Keine Ersatzaufforstung im Landschaftsschutzgebiet
  • UfU-Tagungsbericht „Die Praxis und aktuelle rechtliche Fragen des Umweltinformationsrechts“
  • Buchbesprechungen