IDUR-Seminar 2022

Seminar: WasserrechtGrundlagen und ausgewählte Schwerpunkte
 – Wasserknappheit
und bewirtschaftung Grundwasser und Naturschutz
Belange des Gewässerschutzes in der Planung Hochwasserschutz in Kommunen

Datum und Ort:  Samstag 26. März 2022, Bürgertreff Gutleut Frankfurt am Main

Im Rahmen des Seminars wurde ein Überblick über die wasserrechtlichen Grundlagen geboten und ausgewählte aktuelle Probleme dargestellt. Es wurde die allgemeine Systematik des Wasserrechts zwischen EU-Wasserrahmenrichtlinie, Bundes- und Landesgesetzen sowie Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen verdeutlicht und die Funktionsweise erläutert. Der einleitende Problemaufriss widmete sich der zunehmend zentralen Herausforderung der Wasserbewirtschaftung in Zeiten des Klimawandels.  Die beiden anschließenden Vorträge  legten Schwerpunkte auf das Verhältnis von Grundwassernutzung und Naturschutz und auf die Anforderungen des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots an Fachplanungen wie etwa die Verkehrsplanung. Der letzte Vortrag beleuchtete das schwierige Feld des Hochwasserschutzes und der Rolle der kommunalen Bauleitplanung in diesem Zusammenhang.

Folien und Skripte zu den Vorträgen:

Vortragsfolien RA Tobias Kroll – „Konflikte zwischen Grundwassergewinnung und Naturschutzrecht“

Vortragsfolien RAin Joy Hensel – „Wasserrecht in der Fachplanung“

Skript RA Dr. Bernd Söhnlein – „Hochwasserschutz – Aufgabe der Kommunen“

Den Flyer zum Seminar finden Sie hier
>>> Flyer IDUR-Seminar 2022 Wasserrecht

Das Seminar fand in Kooperation mit der Naturschutz-Akademie Hessen statt

Recht der Natur-Schnellbrief 230, Januar/Februar 2022

aus dem Inhalt:

 

Umwelt- und Naturschutzrecht in der Landwirtschaft

Sonderheft 71

Umwelt- und Naturschutzrecht in der Landwirtschaft

Autorin:
Ass. jur. Felicia Petersen, M.A.

Herausgeber:
Informationsdienst Umweltrecht (IDUR),  Frankfurt a.M.

BESTELLUNGEN sind möglich per E-Mail an info@idur.de
und per Telefon unter 069/252477

Der Leitfaden kostet 17 € zzgl. Versandkosten.
Die Bezahlung erfolgt per Rechnung.

Eine Kurzvorstellung finden Sie >>> hier zum Download

Über Weiterleitungen und Besprechungen freuen wir uns. Wir schicken Ihnen gerne ein Rezensionsexemplar des Sonderheftes zu.

 

Das Verhältnis von Landwirtschaft und Naturschutz ist ambivalent. Einerseits hat insbesondere die schon seit Jahrhunderten betriebene Landwirtschaft eine arten- und strukturreiche Kulturlandschaft mit vielfältigen Funktionen für den Naturhaushalt geschaffen und trägt bis heute zur Erhaltung offener Landschaften bei. Andererseits gehört gerade die moderne Landwirtschaft zu den Hauptverursachern des Artenverlustes und hat sich zu einer der größten Herausforderungen für den Umwelt- und Naturschutz entwickelt.

Da die biologische Vielfalt Deutschlands nicht allein in Schutzgebieten bewahrt werden kann, sondern auch von nachhaltigen, ganzheitlichen Bewirtschaftungsformen abhängig ist, muss die vom Menschen agrarisch genutzte Fläche folglich wieder vielfach zu einem Lebensraum mit eigener hoher Umweltqualität entwickelt werden.

Aus dem Inhalt:

  • Grundsätze des Naturschutzrechts
  • Landwirtschaft und die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gem. §§ 14 ff. BNatSchG
  • Landwirtschaft und Artenschutzrecht
  • Praxisfall: Spargelanbau unter Folie
  • Landwirtschaft und Pflanzenschutzrecht
  • Einsatz von Düngemitteln
  • Pestizid und Düngemitteleinsatz in Natura 2000-Gebieten Das Verschwinden der Feld- und Wegerandstreifen
  • Rechtliche Handlungsmöglichkeiten

Recht der Natur-Schnellbrief 229, November/Dezember 2021

aus dem Inhalt:

  • Neues vom EuGH zum europäischen Artenschutzrecht
  • Klimaschutz noch kein effektives Argument gegen Waldrodung
  • Stickoxid als Phänomen verschiedener  Rechtsgebiete:
    Aktuelle EuGH-Rechtsprechung
  • Der Schutz der Nacht als Pflichtaufgabe
  • In eigener Sache:
    Ankündigung IDUR-Seminar 2022:
    Wasserrecht – Grundlagen und ausgewählte Schwerpunkte

Recht der Natur-Schnellbrief 228, September/Oktober 2021

aus dem Inhalt:

  • Die 3. Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes vor dem Hintergrund „Natur auf Zeit“
  • Lichtverschmutzung und die 3. Novelle zum BNatSchG
  • Landesdüngeverordnung in Sachsen-Anhalt gilt weiter, obwohl formell rechtswidrig
  • Heranziehen außerrechtlicher Fachkonventionen im Habitat- und Artenschutzrecht
  • Ein Triel allein ist nicht genug
  • Buchbesprechung

IDUR-Seminar 2021

Seminar: Umweltrecht – Vollzugsdefizite erkennen und beheben“

Datum: Samstag 25. September 2021

Vorträge des Seminars zum Download:

Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach:
>>> Umwelt- und Naturschutzrecht in der Landwirtschaft: Rechtsprechungsübersicht

Rechtsanwalt Patrick Habor:
>>> Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen – Vollzug und Kontrolle

Rechtsanwalt Tobias Kroll:
>>>   „Gute fachliche Praxis“ in der Landwirtschaft – Rechtsschutzmöglichkeiten bei Verstoß? 

Rechtsanwalt Leonhard Stuber, Thomas Hoffmann, NABU Baden-Württemberg:
>>> Erlangung von Umweltinformationen: das Beispiel Pestizideinsatz in Naturschutzgebieten
>>> Artenrückgang – Sachgründe für die Klagen gegen Pestizideinsatz

Hintergrund:

Das Seminar widmete sich den Vollzugsdefiziten im Umweltrecht, insbesondere im Naturschutzrecht. Das europäische Naturschutzrecht zusammen mit dem nationalen Umwelt- und Naturschutzrecht gibt den Behörden Eingriffsbefugnisse, die bei konsequenter Anwendung Vollzugsdefizite eindämmen könnten. Die intensivierte Landwirtschaft ist eine der Hauptverursacher für die Belastung unserer Böden, den Artenrückgang und andere Umweltbelastungen. Bislang wird auf Freiwilligkeit bei den Landwirtschaftsbetrieben gesetzt. Aus Sicht der Umweltverbände reicht dies jedoch nicht aus.

 

Recht der Natur-Schnellbrief 227, Juli/August 2021

aus dem Inhalt:

  • Verluste der Trauerseeschwalbe  auf Eiderstedt – Umweltschadensklage könnte nach der Entscheidung des EuGH zum Erfolg geführt werden
  • Zur Abgrenzung von Umwelt- bzw. Naturschutzvereinigung gemäß § 3 UmwRG
  • Teslas Eingriff in Berlins Urstromtal
  • Leitlinien Umweltschaden
  • Buchbesprechung
  • In eigener Sache:
  •  IDUR-Seminar 2021 „Umweltrecht – Vollzugsdefizite erkennen und beheben“ am 25.9.2021 in Frankfurt a.M.
    >>> nähere Informationen

Recht der Natur-Schnellbrief 226, Mai/Juni 2021

THEMA KLIMASCHUTZ

aus dem Inhalt:

  • Klimaklagen – Ein Überblick
  • Der Beschluss des BVerfG über das Klimaschutzgesetz
  • Kommentar zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts:
    Klimarevolution mit Schwächen
  • Der People´s Climate Case
    Die gerichtliche Überprüfung der Klimaziele der EU – Unzulässigkeit mangels individueller Betroffenheit
  • Deutschland in der Klimakrise –
    Bisherige Entwicklungen und weitere Pläne von SPD, Grünen und CDU/CSU für die nächste Legislaturperiode
  • In eigener Sache:
    Vorankündigung des bundesweiten IDUR-Seminars 2021 „Umweltrecht – Vollzugsdefizite erkennen und beheben“
    – voraussichtlich am 25.9.2021  in Frankfurt a.M.

 

Recht der Natur-Schnellbrief 225, März/April 2021

aus dem Inhalt

  • EuGH stärkt Individualbezug der Vogelschutz- und FFH-Richtlinien
  • Die novellierte EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung:
    Unterstützendes Element für einen nachhaltigen Klimaschutz
  • Aus der Anfragenpraxis:
    Sind Windkraftanlagen schlecht für das (Grund-)Wasser?
  • Aus der Anfragenpraxis:
    die Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB
  • Buchbesprechung
  • Veranstaltungshinweis:
    Deutscher Naturschutztag, Motto: „STADT-LAND-FLUSS – welche Natur wollen wir?“
    Zeit und Ort: 31.5. – 2.6.2021, Wiesbaden
  • In eigener Sache:
    Einladng IDUR Jahresmitgliederversammlung, 28.5.2021