aus dem Inhalt:
- Die 3. Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes vor dem Hintergrund „Natur auf Zeit“
- Lichtverschmutzung und die 3. Novelle zum BNatSchG
- Landesdüngeverordnung in Sachsen-Anhalt gilt weiter, obwohl formell rechtswidrig
- Heranziehen außerrechtlicher Fachkonventionen im Habitat- und Artenschutzrecht
- Ein Triel allein ist nicht genug
- Buchbesprechung