IDUR-Seminar 2020

Umweltrecht – Vollzugsdefizite erkennen und beheben

Samstag 28. März 2020, 10 – 16 Uhr
Bürgertreff Gutleut, Frankfurt am Main

Tagungsgebühr: 90,– € pro Person; IDUR-Mitglieder bzw. Vertreter*innen von Mitgliedsverbänden: 30,– € pro Person
Ein Mittagessen kann für 10.- € vorbestellt werden. Bitte bei der Anmeldung angeben.

Ihre verbindliche Anmeldung richten Sie bitte bis spätestens 20.3.2019 an:

Informationsdienst Umweltrecht e.V.
Niddastraße 74
60329 Frankfurt am Main
Tel.: 069/25 24 77, Fax: 069/25 27 48
E-Mail: info@idur.de

Das Seminar richtet sich an Vertreter von Umweltverbänden, Behörden und Planungsbüros sowie aktive Bürgerinnen und Bürger mit einem Interesse an Fragen des Umweltrechts.

>>> Flyer zum Seminar mit genaueren Angaben

Inhaltlicher Hintergrund

Das Seminar widmet sich den Vollzugsdefiziten im Umweltrecht. Insbesondere das europäische Naturschutzrecht enthält einen strengen Schutz zum Erhalt und zur Wiederherstellung von natürlichen Lebensräumen und besonders geschützten Arten. Aber auch das nationale Umwelt- und Naturschutzrecht gibt den Behörden Eingriffsbefugnisse, die bei konsequenter Anwendung Vollzugsdefizite eindämmen könnten.

Die „Landwirtschaft“ ist einer der Hauptverursacher für die Belastung unserer Böden, den Artenrückgang und andere Umweltbelastungen. Bislang wird auf Freiwilligkeit in der Landwirtschaft gesetzt. Aus Sicht der Umweltverbände reicht dies nicht aus. In den letzten Jahren ist eine steigende Bereitschaft der Umweltverbände vor Ort zu beobachten, sich dieses Themas anzunehmen. Häufig werden Anfragen an den IDUR gerichtet, ob es rechtliche Instrumente gibt, gegen solche Belastungen vorzugehen.

RAin Ursula Philipp-Gerlach wird aktueller Urteile des EuGH („Nitratrichtlinie“; FFH-VU bei Düngemitteleinsatz), des BVerwG (Grünlandumbruch) und einiger Instanzgerichte (Spargelanbau; Schädlingsbekämpfung) vorstellen, um einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zu geben.

RA Dirk Teßmer wird in seinem Vortrag über die rechtliche Auseinandersetzung um die Erlangung von Informationen über den landwirtschaftlichen Pestizideinsatz in Naturschutzgebieten Baden-Württembergs berichten. Der NABU klagt dort gegen die vier Regierungspräsidien auf Gewährung von Zugang zu den diesbezüglichen Aufzeichnungen, nachdem ihm dieser unter Verweis auf Geschäftsgeheimnisse, zu hohen Aufwand und mangelnden Zugriff im informationsrechtlichen Sinne versagt wurde. Thomas Hoffmann vom NABU wird die politischen Bezüge der juristischen Fragestellung darstellen.

In dem ersten Vortrag am Nachmittag beschäftigt sich RA Tobias Kroll mit der in der Praxis relevanten Frage, welche Bedeutung die „gute fachliche Praxis“ in der Landwirtschaft für das Naturschutzrecht, insbesondere für das Artenschutzrecht hat. Was ist unter guter fachlicher Praxis zu verstehen? Kann bei Beachtung dieser Maßgaben der unionsrechtlich geforderte strenge Artenschutz erreicht werden? Wann liegt ein Verstoß vor und welche Feststellungen sind dafür notwendig? (Wie) kann man das alles letztlich durch ein Gericht überprüfen lassen?

RA Patrick Habor legt den Fokus darauf, wie es gelingen kann, den Festsetzungen eines Bebauungsplanes und den naturschützenden Nebenbestimmungen einer Genehmigung in der Praxis zur Geltung zu verhelfen. Aufgezeigt werden sollen verschiedene rechtlichen Ansätze und Möglichkeiten dazu.

Das Seminar findet statt in Kooperation mit  der Naturschutz-Akademie Hessen