IDUR – Präsenzseminar 2026

Seminar 2026: Mit Turbo in die Biodiversitätskrise ? 

Naturschutz zwischen Bauen, erneuerbaren Energien und Abschussgenehmigungen

Der Informationsdienst Umweltschutz e.V. (IDUR e.V.) lädt Sie zum Seminar 2026 ein, das den wachsenden Druck auf den Naturschutz durch neue gesetzliche Regelungen in den Blick nimmt. Im Fokus stehen unter anderem der sogenannte „Bau-Turbo“, Abschwächungen im Arten- und Biotopschutz sowie die Frage, wie Naturschutz angesichts der Biodiversitätskrise weiterhin wirksam verteidigt werden kann.

>>Flyer 

Wann und wo ?

Datum: Samstag 21. März 2026

Ort: Bürgertreff Gutleut, Frankfurt am Main

Programm-Highlights: 

  • Bauleitplanung und Artenschutz (Ref. jur. Jan Sereda-Weidner, LLM)
  • Bauturbo (RA Tobias Kroll)
  • Artenschutz und erneuerbare Energien (RAin Joy Hensel und RA Patrick Habor)
  • Artenschutz und Abschussgenehmigungen (RA Dirk Wüstenberg)

Für wen ist die Veranstaltung gedacht?

Das Seminar richtet sich an Vertreter:innen von Umweltverbänden, Behörden, Planungsbüros sowie an engagierte Bürger:innen mit Interesse an Naturschutzrecht.

Weitere Informationen:

  • Tagungsgebühr: 120 € (50 € für IDUR-Mitglieder)
  • Anmeldung: Bitte bis 17. März 2026 per E-Mail an info@idur.de

In den Pausen besteht bei Kaffee, Kuchen und Brötchen ausreichend Gelegenheit zum Austausch.
Nutzen Sie diese Zeit, um mit ausgewiesenen Expert:innen ins Gespräch zu kommen, neue Impulse mitzunehmen und die Zukunft des Naturschutzes gemeinsam mitzugestalten.

Bleiben Sie auf dem Laufenden: Folgen Sie uns auf LinkedIn für aktuelle Informationen, Einblicke ins Umweltrecht und Hinweise auf Veranstaltungen und Publikationen.

Wir sind jetzt auf LinkedIn !

Ab sofort ist der Informationsdienst Umweltrecht e.V. auch auf LinkedIn vertreten.

Folgen Sie uns gerne, um aktuelle Neuigkeiten und Entwicklungen rund um das Umwelt- und Naturschutzrecht sowie Informationen zu Seminaren und Vereinsaktivitäten zu erhalten.

Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

Recht der Natur Schnellbrief Nr. 253

2025 IDUR Schnellbrief 253

Aus dem Inhalt:

  • BVerwG bejaht Pflicht zu wirksamem Nitrat-Aktionsprogramm
  • Bayerisches Urteil stärkt Baumschutz gegen Baugenehmigung
  • Vorgehen gegen Schottergärten am Beispiel von VG Stuttgart
  • Wann ist eine Wiese eigentlich eine Streuobstwiese?
  • Tagungsbericht zur 7. Bundesfachtagung Naturschutzrecht
  • IDUR e.V. Jahresrückblick 2025
  • Save the date: Seminar 2026

Projekt: Biodiversitätsfördernde Klimamaßnahmen im urbanen Bereich „BiodivStadtbaum“

Mit dem Auftakt des Projekts „BiodivStadtbaum“ hat der IDUR e.V. gemeinsam mit den Projektpartnern seine Arbeit zu biodiversitätsfördernden Maßnahmen in städtischen Räumen begonnen. Projektpartner in dem vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) geförderten Projekt sind das Institut für Ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und PNT Partner Rechtsanwälte. Das Projektteam arbeitet darüber hinaus mit dem Arbeitskreis Stadtbäume der deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) zusammen.

Gerade für das Leben in städtischen Bereichen spielen Bäume eine besondere Rolle: Sie spenden Schatten, verbessern die Luftqualität und bieten Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Hierdurch tragen sie sowohl zur Biodiversität als auch zur Bekämpfung des Klimawandels sowie zur Klimaanpassung bei. Das Projekt „BiodivStadtbaum“ untersucht, wie der Schutz bestehender Bäume verbessert und Hindernisse für neue Pflanzungen abgebaut werden können, um die Vorteile von Stadtbäumen langfristig zu sichern. Dazu werden zum einen die rechtliche Ausgestaltung des Schutzes bestehender Bäume bzw. der Baumneupflanzungen in städtischen Bereichen, zum anderen die Herausforderungen und Konflikte der Kommunen unter Berücksichtigung anderer Nutzungen untersucht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite unseres Projektpartners IÖW: https://www.ioew.de/projekt/biodiversitaetsfoerdernde_klimamassnahmen_im_urbanen_bereich, sowie des BfN: https://www.bfn.de/projektsteckbriefe/biodiversitaetsfoerdernde-klimamassnahmen-im-urbanen-bereich.

IDUR: In eigener Sache

Seit November 2014 hat Felicia Petersen als hauptamtliche Juristin der IDUR-Geschäftsstelle den größten Teil der „Serviceleistungen“ erbracht, die der Verein seinen Mitgliedern bereitstellt. Die jährlich 100-180 Anfragen der Mitgliedsverbände zu den unterschiedlichsten Themen und Rechts­gebieten wurden ganz überwiegend durch sie beantwortet, schriftlich oder telefonisch. Die neueren „Recht der Natur“-Sonderhefte zum Baumschutz, zum Umwelt- und Naturschutzrecht in der Land­wirtschaft und zum Wassermanagement in Zeiten des Klimawandels hat Felicia recherchiert und verfasst. Auch nicht wenige Gutachten, Schnellbrief-Artikel und Sonderdrucke stammen aus ihrer Feder; die öfter unter dem Titel „Aus der Anfragepraxis“ erscheinenden Beiträge haben sich mittler­weile als feste und beliebte Rubrik im RdN-Schnellbrief etabliert. Nicht zuletzt ist Felicia in den letz­ten zehn Jahren immer wieder als Referentin bei präsenten und digitalen Fortbildungsveranstaltun­gen aktiv gewesen. Für diese vielfältige, zuverlässig, engagiert und kompetent geleistete Arbeit bedankt sich der IDUR-Vorstand, auch im Namen der Mitglieder, sehr herzlich. Zugleich wünschen wir ihr für die Zukunft und ihre neuen Aufgaben viel Glück!

 

Die Arbeit von Felicia beim IDUR übernimmt ab Mitte Februar Lena Gaus, die bereits seit ei­nigen Wochen eingearbeitet wird. Lena stammt aus Bonn, hat 2024 ihr zweites juristisches Staats­examen bestanden und davor schon vielfältige umweltrechtliche Erfahrungen bei Rechtsanwält*innen, der Umweltstaatsanwaltschaft, der EU-Kommission und zuletzt bei ClientEarth in Berlin gesam­melt. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit ihr.

Recht der Natur Schnellbrief Nr. 248

2025 IDUR Schnellbrief 248

Aus dem Inhalt:

  • Shell und CO₂-Emissionen
  • EU Green Deal in Gefahr?
  • Naturschutzrecht und Bebauungspläne
  • Zugang zu Umweltinformationen
  • Renaturierungsgesetz der EU (Teil 2)
  • Änderungen im Straßenverkehrsrecht
  • IDUR-Seminar 2025 „Bleibt der Naturschutz auf der Strecke?“
  • IDUR in eigener Sache: Wir danken Felicia Petersen für ihre langjährige Mitarbeit und begrüßen Lena Gaus als neue juristische Ansprechpartnerin.

IDUR online Schulung 2025

Mitwirkung am Planungsverfahren

Die erfolgreiche IDUR Online-Schulung geht 2025 in die dritte Runde!

In Zeiten beschleunigter Planungsverfahren wird es immer wichtiger, dass Umwelt- und Naturschützer:innen ihre Rechte kennen und effektiv nutzen können.

Die Schulungsreihe vermittelt, wie Naturschutzvereinigungen ihre Verfahrensrechte wahrnehmen und aktiv an Planungsverfahren mitwirken können. Neben theoretischen Grundlagen werden häufige Fragestellungen systematisiert und praxisnah erläutert. Jede Schulung bietet zudem eine offene Sprechstunde für individuelle Anliegen der Teilnehmenden.

Termine 2025:

Alle Schulungen finden mittwochs von 18:00 bis 20:00 Uhr online statt:

  • 05. Februar: Planungsunterlagen und deren Änderung – (online) Erörterungstermin
  • 07. Mai: Naturschutzfachliche Gutachten: Wie wurde ermittelt? Wie wurde bewertet?
  • 03. September: Planungsverfahren – worauf kommt es an?
  • 12. November: Klagerechte

Kosten:

  • IDUR-Mitglieder: 30 € pro Schulung / 100 € für alle vier Schulungen
  • Nicht-Mitglieder: 50 € pro Schulung / 150 € für alle vier Schulungen

Anmeldung:

Bitte senden Sie Ihre Anmeldung sowie spezifische Fragen für die Sprechstunden per E-Mail an info@idur.de.

IDUR Seminar 2025

Seminar 2025: Bleibt der Naturschutz auf der Strecke?

Der Informationsdienst Umweltrecht e.V. (IDUR) lädt erneut zu seinem jährlichen Seminar ein, das sich dieses Jahr mit den aktuellen Herausforderungen im Spannungsfeld zwischen Naturschutz und beschleunigtem Ausbau erneuerbarer Energien beschäftigt.

>>Flyer

Wann und Wo?

Datum: Samstag, 15. März 2025
Ort: Bürgertreff Gutleut, Frankfurt am Main

Programm-Highlights:

  • Anlagen für erneuerbare Energien – Genehmigungsverfahren: Möglichkeiten der Beteiligung und Klagen (RAin Ursula Philipp-Gerlach)
  • Artenschutz in der Raumplanung: Planungskonflikte und Lösungsansätze (Ref. iur. Jan Sereda-Weidner, LL.M.)
  • Naturschutz auf der Genehmigungsebene: Effektive Nutzung von Vorschriften (RA Dirk Teßmer)
  • Renaturierungsverordnung: Überblick und Herausforderungen der Umsetzung (RA Tobias Kroll)

Für wen ist die Veranstaltung gedacht?

Das Seminar richtet sich an Vertreter:innen von Umweltverbänden, Behörden, Planungsbüros sowie an engagierte Bürger:innen mit Interesse an Naturschutzrecht.

Weitere Informationen:

  • Tagungsgebühr: 100 € (40 € für IDUR-Mitglieder)
  • Anmeldung: Bitte bis 1. März 2025 per E-Mail an info@idur.de.

Hinweis: Die Pausen laden bei einer kleinen Verpflegung aus Kaffee, Kuchen und Brötchen bestens zum Gespräch ein.

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit führenden Expert:innen auszutauschen, neue Perspektiven zu gewinnen und die Zukunft des Naturschutzes aktiv mitzugestalten.

Recht der Natur Schnellbrief Nr. 247

2024 IDUR Schnellbrief 247

Aus dem Inhalt:

  • EuGH rügt deutsche Defizite im Schutz von Grasland-Lebensräumen
  • Prüfung der (Un-)Verhältnismäßigkeit von Kosten einer Alternativlösung im Rahmen von § 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG
  • Bundeswasserstraße mit Naturschutzgebiet
  • VGH Mannheim Urteil zum Bebauungsplan „Osttangente“
  • Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in das Landschaftsbild durch Windenergieanlage
  • Buchbesprechung – Die Natur im Recht
  • Buchbesprechung –Bauen im Außenbereich
  • IDUR-online-Schulung – Mitwirkung an Planungsverfahren
  • IDUR Stellenausschreibung

IDUR-Seminar 2024

Aktuelle Entwicklungen im Umwelt- und Naturschutzrecht

Datum und Ort: Samstag, 9. März 2024, Bürgertreff Gutleut Frankfurt am Main

Auch in diesem Jahr konnten wir bei unserem Seminar mit Vorträgen zu aktuellen Themen zum Umwelt- und Naturschutzrecht den Teilnehmenden Informationen bieten und einen Austausch ermöglichen. Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach berichtete von ihren Erfahrungen aus der Praxis zu Beteiligungs- und Klagerechten von Umweltvereinigungen und wertete die aktuelle Rechtsprechung zu
Umweltverbandsklagen aus. Anschließend stellten Ass. jur. Felicia Petersen und Rechtsanwalt Tobias Kroll die rechtlichen Möglichkeiten in der Stadtplanung und der Trinkwasserversorgung vor, die in Zeiten des Klimawandels immer relevanter werden. Nach der Pause lag der Schwerpunkt mit den Vorträgen von Rechtsanwalt Patrick Habor und Ref jur. Jan Sereda-Weidner auf dem Natur- und Artenschutzrecht – zum einen mit Blick auf die Planung erneuerbarer Energien, zum anderen auf Wolf, Fischotter und Co.

Die Folien zu den Vorträgen:

Hier finden Sie den Flyer zum Seminar.