Rechtliche Bewertung des Spargelanbaus in Europäischen Schutzgebieten

Autor  RA Tim Stähle, Berlin – veröffentlicht in LIGA LIBELL 158

Im Auftrag der Grünen Liga Brandenburg hat Rechtsanwalt Tim Stähle auf der Spargeltagung am 02.04.2016 in Potsdam einen Vortrag zur rechtlichen Bewertung des Spargelanbaus unter Folie in Europäischen Vogelschutzgebieten sogenannte Special Protection Areas (SPA) gehalten. Die Flächen für Spargelanbau unter Folie haben sich in den vergangenen Jahren in Brandenburg u. a. in SPA-Gebieten erheblich ausgedehnt. Tim Stähle kommt zu dem Ergebnis, dass für die bestehenden Spargelanbauflächen innerhalb eines SPA Gebietes eine sogenannte Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 S. 1 BNatSchG hätte durchgeführt werden müssen – jetzt also eine Pflicht zur nachträglichen Durchführung bestehe. Für die Erweiterung von Anbauflächen dürfte dies in Abhängigkeit vom Einzelfall ebenfalls gelten.

Da erfahrungsgemäß Behörden nicht von alleine in solchen Fällen tätig werden, schlägt Tim Stähle vor, dass Anwohner oder Naturschutzvereinigungen aktiv an die Untere Naturschutzbehörde herantreten können, um unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH die Durchführung einer nachträglichen Verträglichkeitsprüfung einzufordern. Sollte die Untere Naturschutzbehörde darauf nicht eingehen, gibt es unter Umständen die Möglichkeit dies im Wege der Verbandsklage gem. § 63 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG einzuklagen. Nähere Einzelheiten können in den ausführlichen Erläuterungen des Autors nachgelesen werden:

Stähle: Rechtliche Bewertung des Spargelanbaus in Europäischen Schutzgebieten.pdf

Präsentation Streitfall Waldschlösschenbrücke

Mit Spannung wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 14.01.2016, C-399/14) in der Sache „Waldschlösschenbrücke“ erwartet. Die Hoffnung bestand, dass dieses zur Auslegung und Handhabung des europäischen Habitatschutzrechts für das deutsche Fachplanungsrecht einige Klärung bringen würde. Wie jedoch häufig bei Urteilen des EuGH, werden die Erwartungen nur teilweise erfüllt.

Eine Zusammenstellung des langjährigen Verlaufs der juristischen Auseinandersetzungen ist in >>> dieser Präsentation zu finden.

Eine ausführliche Besprechung des EuGH-Urteils kann in unserem Schnellbrief 194 nachgelesen werden.

Leitfaden Alleenschutz und Musterstellungnahme

In Zusammenarbeit mit dem Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände (Brandenburg) hat der IDUR einen Leitfaden bzw. Musterstellungnahme zum Thema Alleenschutz in Brandenburg entwickelt. Autorin ist RAin Felicia Petersen.

Der Leitfaden steht zum Download bereit unter:

Alleenschutz – Leitfaden und Musterstellungnahme

Hintergrund dieses Leitfadens ist, dass obwohl die brandenburgischen Alleen geschützt sind, es nach wie vor zahlreiche Eingriffe in den Alleebaumbestand gibt: unsachgemäße Schnittmaßnahmen, Ausbau von Straßen, Geh- oder Radwegen, Leitungsverlegungen etc. Im Zuge dessen zeigen sich Schädigungen in vielen Fällen erst Jahre später – die Lebenserwartung der Bäume wird dadurch oft erheblich herabgesetzt.

Der Leitfaden soll helfen, schnell und unkompliziert Stellungnahmen zu schreiben. Da allgemeine Formulierungen grundsätzlich nicht auf den Einzelfall passen, gliedert sich dieser Leitfaden in einen rechtlichen und einen fachlichen Teil. Ein Prüfschema soll dann eine Selektion der vorangegangenen Inhalte für die jeweilige Stellungnahme ermöglichen. Desweiteren runden der Artenschutz und weitere Vorschriften zum Schutz der Alleen den Leitfaden ab. Schließlich können Formulierungshilfen für die Stellungnahme genutzt werden, um den Einstieg zum Abfassen einer Stellungnahme zu erleichtern.

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