IDUR-Seminar 2019

Naturschutzrecht in (verkürzten) Planungs- und Genehmigungsverfahren –
Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht

Samstag 23. März 2019, 10 – 16 Uhr, Bürgertreff Gutleut Frankfurt am Main

Vorträge des Seminars zum Download:

Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach
>>> Belange des Natur- und Umweltschutzes in der Bauleitplanung

Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach
>>> Beschleunigung von Planungsverfahren

Dr.-Ing. Johann Hartl
>>> B-Plan § 13b BauGB – ein Blick auf die Praxis

Rechtsanwalt Patrick Habor
>>> Aktuelle Rechtsprechung im Umwelt- und Naturschutzrecht

Hintergrund:

Wir wollen in unser diesjähriges Seminar mit der nicht enden wollenden politischen Diskussion der für notwendig erachteten Beschleunigung von Planungsverfahren beginnen. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der nicht nur von den Umweltvereinigungen sehr kritisch bewertet wird. Eine der wesentlichen Kritikpunkte ist die fehlende Analyse, weshalb Planungsverfahren lange dauern. Ohne eine solche Analyse werden alle Bestrebungen, durch Gesetze eine Verkürzung hinzubekommen, nicht gelingen. Dies soll anhand einiger vorgesehener Regelungen von Rechtsanwältin U. Philipp-Gerlach erläutert werden.

Schwerpunkt des Vormittags sollen zum einen die rechtlichen Grundlagen zur Aufstellung eines Bebauungsplans, insbesondere mit den Besonderheiten des vereinfachten Verfahrens sein, zum anderen jedoch einen Praxisblick auf die Erfahrungen mit Bebauungsplänen zu § 13b BauBG werfen. Dr.-Ing Johann Hartl wird eine Auswertung der seit der Neuregelung aufgestellten B-Pläne vorstellen. Letztes Jahr hatten wir die Frage gestellt: „Wo bleibt der Naturschutz?“ – In einem Austausch zwischen den rechtlichen Anforderungen und Praxisbeispielen versuchen wir nun hierauf eine Antwort zu finden.

Am Nachmittag wird es mit dem „Dauerbrenner“ des Artenschutzrechts weitergehen. Aus der Anfragenpraxis bei IDUR ist bekannt, dass nach wie vor viele rechtliche Unklarheiten und fachliche Fragestellungen im Zusammenhang mit den Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 und 5 BNatSchG bestehen. Andreas Lukas wird anhand des Beispiels der Artengruppe der Fledermäuse die Grundzüge darstellen und vor allem auch auf die aktuellen Diskussionen um Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen eingehen sowie der Frage nachgehen, wann eine Ausnahmegenehmigung erforderlich und möglich ist.

Den Abschluss bildet ein Rechtsprechungsüberblick über die aktuellen Entwicklungen im Umweltrecht von     RA Patrick Habor, wobei nach wie vor Entscheidungen zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen  einen der Schwerpunkte bilden werden. Nicht nur die Rechtmäßigkeit von Genehmigungen, sondern auch die (gerichtliche) Kontrolle von Nebenbestimmungen stehen im Fokus. Besonders interessant dürfte die Stilllegung einer WEA wegen unzureichender Durchführung von CEF-Maßnahmen sein.

Das Seminar fand statt in Kooperation mit der Naturschutz-Akademie Hessen statt.