Recht der Natur-Schnellbrief 219, März/April 2020

aus dem Inhalt

  • Trickserei zur Umgehung einer UVP kann für Mitgliedsstaat teuer werden
  • Beispiellos: verfrühte Rodungsgenehmigung für Großvorhaben „Gigafactory TESLA“ darf keine Schule machen
  • Die Änderungen des BNatSchG zur vereinfachten Ausnahmegenehmigung für die Tötung von Wölfen sind unionsrechtswidrig
  • Umsetzung der Aarhus-Konvention – Verbandsklage gegen Baumfällung erfolgreich
  • Das Europäische Klimagesetz – ambitionierter Fortschritt oder inhaltsleere Symbolpolitik?
  • Buchbesprechung
  • In eigener Sache: