Bundesfachtagung Naturschutzrecht 2017 in Kassel, 21./22.09.

Der Bundesverband Beruflicher Naturschutz e. V. (BBN) führt diese in Zusammenarbeit mit Prof. Dr.-Ing. Dr. iur. Andreas Mengel, Fachgebiet Landschaftsentwicklung/Umwelt- und Planungsrecht der Universität Kassel und mit Unterstützung des Informationsdienstes Umweltrecht e. V. (IDUR) durch.

„Bei der nunmehr dritten Naturschutzrechtstagung wird dem Verhältnis von Städtebaurecht und Naturschutzrecht nachgegangen. Es scheint seit dem ersten Baurechtskompromiss immer schwieriger geworden zu sein, nicht zuletzt, weil die Bedeutung des Siedlungsraumes für die Biologische Vielfalt deutlich gestiegen ist. Diese Entwicklung soll in den verschiedenen Anwendungsbereichen des Baugesetzbuches aufgezeigt und hinterfragt werden. Fragen der praktischen Anwendung stehen dabei im Vordergrund. Aber das Augenmerk wird auch auf neue Entwicklungen im Zusammenspiel von Naturerhalt und Siedlungsgeschehen gerichtet. Die abschließende Exkursion zeigt auf, wie Städtebau und Naturschutz win-win-Lösungen finden können.

Ergänzt wird das Hauptthema durch Berichte über aktuelle Entwicklungen im Naturschutzrecht, aber auch bei Infrastrukturvorhaben. Hier geht es z. B. um die Frage von Naturschutzauflagen bei bestandskräftigen Gestattungen.“

Das detaillierte Tagungsprogramm sowie die Anfahrtsbeschreibung zum Veranstaltungsort finden Sie auf der BBN-Homepage unter

>>> Service/Veranstaltungen

Recht der Natur-Schnellbrief 201, März/April 2017

Aus dem Inhalt:

  • EuGH gibt Umweltvereinigungen weitere Klagerechte
  •  Klagerechte von Umweltvereinigungen wegen Verstoßes gegen artenschutzrechtliche Verbote gem. § 44ff.  Bundesnaturschutzgesetz? – Ein Situationsbericht
  • Das Recht auf Umweltinformationen im internationalen Schiedsgerichtsverfahren „Vattenfall gegen  Deutschland“
  • Vogelschutz an Energiefreileitungen
  • Buchbesprechung

Recht der Natur-Schnellbrief 200, Januar/Februar 2017

Aus dem Inhalt:

  • Klimaschutz verhindert dritte Piste am Wiener Flughafen *
  • Auslegung unvollständiger Unterlagen als Verfahrensfehler
  • Zum Begriff der Allee – der Kampf um zwei Baumreihen in Luckenwalde
  • Erfolgreiche Klage nach Umweltschadensgesetz
  • Die Grundzüge des planakzessorischen Enteignungsverfahrens (Teil 2) **
  • Buchbesprechungen
  • Einladung IDUR-Seminar 2017
  • Praxisleitfaden Baumschutz

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Baumschutz

Sonderheft Nr. 69:
Baumschutz
Rechtliche Grundlagen – Verkehrssicherungspflichten – Aktionsmöglichkeiten

Titel Rahmen

Autorin:
Felicia Petersen

Herausgeber:
Informationsdienst Umweltrecht (IDUR),  Frankfurt a.M.

BESTELLUNGEN sind möglich per E-Mail an info@idur.de und
per Telefon unter 069/252477

Der Leitfaden kostet 12 € zzgl Porto.
Die Bezahlung erfolgt per Rechnung.

>>> Vorwort und Gesamtinhaltsverzeichnis

 

Mehr denn je kommt kleinräumigen Biotopen eine wesentliche Bedeutung im Naturhaushalt zu. In dicht besiedelten Städten, aber auch in Gebieten, die von intensiver landwirtschaftlicher Nutzung geprägt sind, können einzelne Bäume eine herausgehobene Stellung als Bestandteil von Landschaft und/oder Naturhaushalt haben. Andererseits wird es aus verschiedenen Gründen –  z. B. aus Gründen der Verkehrssicherheit, zur Vorbereitung von Bauvorhaben, zur Nutzbarkeit von Grundstücken – immer wieder erforderlich, Bäume zu fällen.

Dieses Sonderheft wurde speziell für Naturschützer*innen verfasst und soll helfen, einen Überblick über die unterschiedlichen Schutzstellungen von Bäumen zu geben, damit – eingebettet in dieses Wissen – gezielte Aktionsmöglichkeiten zum Schutz der Bäume gelingen können.

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IDUR-Seminar 2017

Erweiterung der gerichtlichen Kontrolle im Natur- und Umweltschutzrecht
Aktuelle Entwicklungen zu den Klagerechten der Umweltverbände
Bauleitplanverfahren – Klagerechte und Novellierung BauGB
Umweltverträglichkeitsprüfungen – neue Rechtsprechung
Artenschutzrecht – Neuregelung 2017 und aktuelle Trends

Samstag 22. April 2017, 10 – 16 Uhr, Frankfurt am Main

Vorträge des Seminars zum Download:

Rechtsanwalt Tobias Kroll
>>> Klagerechte gegen Bebauungspläne

Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach
>>> Klagerechte von Umweltverbänden

Rechtsanwalt Patrick Habor
>>> Umweltverträglichkeitsprüfungen – neue Rechtsprechung

 

Das Seminar fand statt in Kooperation mit der Naturschutz-Akademie Hessen

 

Leitfaden Zauneidechse – Arbeitshilfe für Stellungnahmen

In Zusammenarbeit mit dem Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände (Brandenburg) hat der IDUR eine Arbeitshilfe für Stellungnahmen zur Zauneidechse erarbeitet. Autorin ist RAin Felicia Petersen.

Der Leitfaden steht zum Download bereit unter:

Ursache für den Rückgang der Zauneidechse ist vor allem die Zerstörung, Beeinträchtigung oder Beseitigung von Kleinstrukturen durch intensive Landwirtschaft und Flächenverbrauch durch Siedlungsentwicklung. Da die Öffentlichkeit und die anerkannten Naturschutzverbände in Planfeststellungs- als auch in Bauplanungsverfahren die Möglichkeit haben, Stellungnahmen abzugeben, soll diese Arbeitshilfe konkrete Schritte und Hinweise zur Verfüung stellen. Inhaltlicher Schwerpunkt sind für die streng geschützte Art (Anhang IV FFH-RL) die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz.

 

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Recht der Natur-Schnellbrief 197, Juli/August 2016

Aus dem Inhalt:

  • Keine Rechtsbetroffenheit der Umweltverbände bei Verordnungen nach Jagdrecht
  • Anfechtbarkeit von und materieller Maßstab für Fristverlängerungen bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen
  • Verwaltungsgericht Koblenz: Keine auf § 4 Abs. 3 UmwRG gestützte Klagebefugnis des Nachbarn einer Windkraftanlage?
  • Buchbesprechungen

 

Rechtliche Bewertung des Spargelanbaus in Europäischen Schutzgebieten

Autor  RA Tim Stähle, Berlin – veröffentlicht in LIGA LIBELL 158

Im Auftrag der Grünen Liga Brandenburg hat Rechtsanwalt Tim Stähle auf der Spargeltagung am 02.04.2016 in Potsdam einen Vortrag zur rechtlichen Bewertung des Spargelanbaus unter Folie in Europäischen Vogelschutzgebieten sogenannte Special Protection Areas (SPA) gehalten. Die Flächen für Spargelanbau unter Folie haben sich in den vergangenen Jahren in Brandenburg u. a. in SPA-Gebieten erheblich ausgedehnt. Tim Stähle kommt zu dem Ergebnis, dass für die bestehenden Spargelanbauflächen innerhalb eines SPA Gebietes eine sogenannte Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 S. 1 BNatSchG hätte durchgeführt werden müssen – jetzt also eine Pflicht zur nachträglichen Durchführung bestehe. Für die Erweiterung von Anbauflächen dürfte dies in Abhängigkeit vom Einzelfall ebenfalls gelten.

Da erfahrungsgemäß Behörden nicht von alleine in solchen Fällen tätig werden, schlägt Tim Stähle vor, dass Anwohner oder Naturschutzvereinigungen aktiv an die Untere Naturschutzbehörde herantreten können, um unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH die Durchführung einer nachträglichen Verträglichkeitsprüfung einzufordern. Sollte die Untere Naturschutzbehörde darauf nicht eingehen, gibt es unter Umständen die Möglichkeit dies im Wege der Verbandsklage gem. § 63 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG einzuklagen. Nähere Einzelheiten können in den ausführlichen Erläuterungen des Autors nachgelesen werden:

Stähle: Rechtliche Bewertung des Spargelanbaus in Europäischen Schutzgebieten.pdf