IDUR-Seminar 2017

Erweiterung der gerichtlichen Kontrolle im Natur- und Umweltschutzrecht
Aktuelle Entwicklungen zu den Klagerechten der Umweltverbände
Bauleitplanverfahren – Klagerechte und Novellierung BauGB
Umweltverträglichkeitsprüfungen – neue Rechtsprechung
Artenschutzrecht – Neuregelung 2017 und aktuelle Trends

Samstag 22. April 2017, 10 – 16 Uhr, Frankfurt am Main

Vorträge des Seminars zum Download:

Rechtsanwalt Tobias Kroll
>>> Klagerechte gegen Bebauungspläne

Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach
>>> Klagerechte von Umweltverbänden

Rechtsanwalt Patrick Habor
>>> Umweltverträglichkeitsprüfungen – neue Rechtsprechung

 

Das Seminar fand statt in Kooperation mit der Naturschutz-Akademie Hessen

 

Leitfaden Zauneidechse – Arbeitshilfe für Stellungnahmen

In Zusammenarbeit mit dem Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände (Brandenburg) hat der IDUR eine Arbeitshilfe für Stellungnahmen zur Zauneidechse erarbeitet. Autorin ist RAin Felicia Petersen.

Der Leitfaden steht zum Download bereit unter:

Ursache für den Rückgang der Zauneidechse ist vor allem die Zerstörung, Beeinträchtigung oder Beseitigung von Kleinstrukturen durch intensive Landwirtschaft und Flächenverbrauch durch Siedlungsentwicklung. Da die Öffentlichkeit und die anerkannten Naturschutzverbände in Planfeststellungs- als auch in Bauplanungsverfahren die Möglichkeit haben, Stellungnahmen abzugeben, soll diese Arbeitshilfe konkrete Schritte und Hinweise zur Verfüung stellen. Inhaltlicher Schwerpunkt sind für die streng geschützte Art (Anhang IV FFH-RL) die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz.

 

Mehr lesen

Rechtliche Bewertung des Spargelanbaus in Europäischen Schutzgebieten

Autor  RA Tim Stähle, Berlin – veröffentlicht in LIGA LIBELL 158

Im Auftrag der Grünen Liga Brandenburg hat Rechtsanwalt Tim Stähle auf der Spargeltagung am 02.04.2016 in Potsdam einen Vortrag zur rechtlichen Bewertung des Spargelanbaus unter Folie in Europäischen Vogelschutzgebieten sogenannte Special Protection Areas (SPA) gehalten. Die Flächen für Spargelanbau unter Folie haben sich in den vergangenen Jahren in Brandenburg u. a. in SPA-Gebieten erheblich ausgedehnt. Tim Stähle kommt zu dem Ergebnis, dass für die bestehenden Spargelanbauflächen innerhalb eines SPA Gebietes eine sogenannte Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 S. 1 BNatSchG hätte durchgeführt werden müssen – jetzt also eine Pflicht zur nachträglichen Durchführung bestehe. Für die Erweiterung von Anbauflächen dürfte dies in Abhängigkeit vom Einzelfall ebenfalls gelten.

Da erfahrungsgemäß Behörden nicht von alleine in solchen Fällen tätig werden, schlägt Tim Stähle vor, dass Anwohner oder Naturschutzvereinigungen aktiv an die Untere Naturschutzbehörde herantreten können, um unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH die Durchführung einer nachträglichen Verträglichkeitsprüfung einzufordern. Sollte die Untere Naturschutzbehörde darauf nicht eingehen, gibt es unter Umständen die Möglichkeit dies im Wege der Verbandsklage gem. § 63 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG einzuklagen. Nähere Einzelheiten können in den ausführlichen Erläuterungen des Autors nachgelesen werden:

Stähle: Rechtliche Bewertung des Spargelanbaus in Europäischen Schutzgebieten.pdf

Recht der Natur-Schnellbrief 196, Mai/Juni 2016

Aus dem Inhalt:

  • Vogelschutz beim Freileitungsbau gestärkt – problematischer Umgang mit
    Verfahrensrechten
  • Urheberschutz steht einer Übermittlung
    artenschutzfachlicher Gutachten
    nicht entgegen
  • OVG Bautzen bestätigt Durchsetzung der Pflicht zur Ersatzaufforstung
  • Verstoß gegen Artenschutzrecht kann
    Abrissanordnung nichtig machen
  • Der Compliance-Ausschuss des
    Aarhus-Übereinkommens
  • Buchbesprechungen

Recht der Natur-Schnellbrief 195, März/April 2016

Aus dem Inhalt:

  • Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz stoppt vorzeitigen Rodungsbeginn für UVP-pflichtige Windparks
  • Die Wiederbelebung des Verfahrensrechts – Zur Änderung des § 4 UmwRG
  • Rechtsschutz bei Nichtdurchführung der FFH-Verträglichkeitsprüfung durch Behörden – Reusenfischerei am Steinhuder Meer
  • Aufhebung eines Planfeststellungsbe-schlusses zum Kiesabbau wegen mangelnder UVP
  • Umweltrat und Umweltausschuss des EU-Parlaments für die Erhaltung der Naturschutzrichtlinien

 

Recht der Natur-Schnellbrief 194, Januar/Februar 2016

Aus dem Inhalt:

  • Aktuelles vom EuGH – Waldschlösschenbrücke: Anforderungen an eine nachträgliche FFH-Voruntersuchung
    siehe hierzu die Powerpoint-Präsentation ‚Streitfall Waldschlösschenbrücke‘
  • Fortsetzung in Sachen „Altrip“ – das BVerwG verweist zurück an das OVG
  • Mitwirkung von Umweltvereinigungen bei der FFH-Verträglichkeitsprüfung
  • Wiederherstellung eines teilweise zerstörten Bruchwaldes
  • Aus der Anfragen-Praxis: forstwirtschaftliche Praxis in NATURA-2000-Gebieten

Präsentation Streitfall Waldschlösschenbrücke

Mit Spannung wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 14.01.2016, C-399/14) in der Sache „Waldschlösschenbrücke“ erwartet. Die Hoffnung bestand, dass dieses zur Auslegung und Handhabung des europäischen Habitatschutzrechts für das deutsche Fachplanungsrecht einige Klärung bringen würde. Wie jedoch häufig bei Urteilen des EuGH, werden die Erwartungen nur teilweise erfüllt.

Eine Zusammenstellung des langjährigen Verlaufs der juristischen Auseinandersetzungen ist in >>> dieser Präsentation zu finden.

Eine ausführliche Besprechung des EuGH-Urteils kann in unserem Schnellbrief 194 nachgelesen werden.

IDUR-Seminar 2016

23. April 2016

Aktuelle Entwicklungen in der Windkraft
Genehmigung von Windenergieanlagen – UVP und Fehlerfolgen – Artenschutzrechtliche Zugriffsverbote – Lärmimissionen – Aktuelle Rechtsprechung
(Flyer Seminar 23.4.2016)

2 Vorträge des Seminars finden Sie hier:

Rechtsanwalt Dirk Teßmer:
>>> Grundlagen der Genehmigung von Windenergieanlagen

Rechtsanwältin Joy Hensel
>>> Die rechtliche Beurteilung der Wirkungen von WEA durch Lärm und Infraschall

 

Das Seminar fand statt in Kooperation mit der Naturschutz-Akademie Hessen