Der Bundesverband Beruflicher Naturschutz e. V. (BBN) führt diese in Zusammenarbeit mit Prof. Dr.-Ing. Dr. iur. Andreas Mengel, Fachgebiet Landschaftsentwicklung/Umwelt- und Planungsrecht der Universität Kassel und mit Unterstützung des Informationsdienstes Umweltrecht e. V. (IDUR) durch.
„Bei der nunmehr dritten Naturschutzrechtstagung wird dem Verhältnis von Städtebaurecht und Naturschutzrecht nachgegangen. Es scheint seit dem ersten Baurechtskompromiss immer schwieriger geworden zu sein, nicht zuletzt, weil die Bedeutung des Siedlungsraumes für die Biologische Vielfalt deutlich gestiegen ist. Diese Entwicklung soll in den verschiedenen Anwendungsbereichen des Baugesetzbuches aufgezeigt und hinterfragt werden. Fragen der praktischen Anwendung stehen dabei im Vordergrund. Aber das Augenmerk wird auch auf neue Entwicklungen im Zusammenspiel von Naturerhalt und Siedlungsgeschehen gerichtet. Die abschließende Exkursion zeigt auf, wie Städtebau und Naturschutz win-win-Lösungen finden können.
Ergänzt wird das Hauptthema durch Berichte über aktuelle Entwicklungen im Naturschutzrecht, aber auch bei Infrastrukturvorhaben. Hier geht es z. B. um die Frage von Naturschutzauflagen bei bestandskräftigen Gestattungen.“
Das detaillierte Tagungsprogramm sowie die Anfahrtsbeschreibung zum Veranstaltungsort finden Sie auf der BBN-Homepage unter
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