Recht der Natur-Schnellbrief 205, November/Dezember 2017

Aus dem Inhalt:

  • EuGH erlaubt nachträgliche Umweltverträglichkeitsprüfung
  • EU-Beschwerde wegen deutscher Schlechtumsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
  • Zu den relativen Verfahrensfehlern der Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Fledermauskästen und Nutzungsverzicht in Wäldern erfüllen die Anforderungen an vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) nicht
  • Charakteristische Arten in FFH-Lebensraumtypen – auch ein Beitrag für mehr Rechtssicherheit
  • Hinweis: Zentrales UVP-Portal
  • Buchbesprechungen

 

Recht der Natur-Schnellbrief 204, September/Oktober 2017

Aus dem Inhalt:

  • Umweltrechtsbehelfsgesetz: Neue Klagemöglichkeiten bei Vollzugsdefiziten
  • Aktuelle Rechtsprechung zum neuen Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)
  • Entscheidung: „Die Schönheit des Landschaftsbildes ist dahin!“
  • Gericht verlangt Berücksichtigung artenspezifischer Lebensraumansprüche für die Genehmigung von Windkraftanlagen
  • Luftverkehr und Klimaschutz
  • Aus der Anfragenpraxis:
    Klagemöglichkeiten bei FNP-Änderungen
  • Hinweise

Erhalt von Feld- und Wegerandstreifen

Deutschland hat sich wie die anderen Vertragsstaaten der vereinten Nationen in der Biodiversitäts-Konvention verpflichtet, den weiteren Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen. Entsprechend fordert das BNatSchG, dass als Grundsatz der guten fachlichen Praxis die zur Vernetzung von Biotopen erforderlichen Landschaftselemente zu erhalten und nach Möglichkeit zu vermehren sind. Welche Bedeutung hierbei der  Erhaltung und Pflege von Feld- und Wegerandstreifen zukommt, wird in diesem Übersichtsbeitrag dargestellt.

Autorin ist Felicia Petersen, Rechtsanwältin und Mitarbeiterin bei IDUR.

Der Beitrag steht zum Download bereit unter

>> Erhalt von Feld- und Wegerandstreifen

 

Der Text wurde erstmals im Recht der Natur-Schnellbrief 202 veröffentlicht.

 

Bundesfachtagung Naturschutzrecht 2017 in Kassel, 21./22.09.

Der Bundesverband Beruflicher Naturschutz e. V. (BBN) führt diese in Zusammenarbeit mit Prof. Dr.-Ing. Dr. iur. Andreas Mengel, Fachgebiet Landschaftsentwicklung/Umwelt- und Planungsrecht der Universität Kassel und mit Unterstützung des Informationsdienstes Umweltrecht e. V. (IDUR) durch.

„Bei der nunmehr dritten Naturschutzrechtstagung wird dem Verhältnis von Städtebaurecht und Naturschutzrecht nachgegangen. Es scheint seit dem ersten Baurechtskompromiss immer schwieriger geworden zu sein, nicht zuletzt, weil die Bedeutung des Siedlungsraumes für die Biologische Vielfalt deutlich gestiegen ist. Diese Entwicklung soll in den verschiedenen Anwendungsbereichen des Baugesetzbuches aufgezeigt und hinterfragt werden. Fragen der praktischen Anwendung stehen dabei im Vordergrund. Aber das Augenmerk wird auch auf neue Entwicklungen im Zusammenspiel von Naturerhalt und Siedlungsgeschehen gerichtet. Die abschließende Exkursion zeigt auf, wie Städtebau und Naturschutz win-win-Lösungen finden können.

Ergänzt wird das Hauptthema durch Berichte über aktuelle Entwicklungen im Naturschutzrecht, aber auch bei Infrastrukturvorhaben. Hier geht es z. B. um die Frage von Naturschutzauflagen bei bestandskräftigen Gestattungen.“

Das detaillierte Tagungsprogramm sowie die Anfahrtsbeschreibung zum Veranstaltungsort finden Sie auf der BBN-Homepage unter

>>> Service/Veranstaltungen

Recht der Natur-Schnellbrief 201, März/April 2017

Aus dem Inhalt:

  • EuGH gibt Umweltvereinigungen weitere Klagerechte
  •  Klagerechte von Umweltvereinigungen wegen Verstoßes gegen artenschutzrechtliche Verbote gem. § 44ff.  Bundesnaturschutzgesetz? – Ein Situationsbericht
  • Das Recht auf Umweltinformationen im internationalen Schiedsgerichtsverfahren „Vattenfall gegen  Deutschland“
  • Vogelschutz an Energiefreileitungen
  • Buchbesprechung

Recht der Natur-Schnellbrief 200, Januar/Februar 2017

Aus dem Inhalt:

  • Klimaschutz verhindert dritte Piste am Wiener Flughafen *
  • Auslegung unvollständiger Unterlagen als Verfahrensfehler
  • Zum Begriff der Allee – der Kampf um zwei Baumreihen in Luckenwalde
  • Erfolgreiche Klage nach Umweltschadensgesetz
  • Die Grundzüge des planakzessorischen Enteignungsverfahrens (Teil 2) **
  • Buchbesprechungen
  • Einladung IDUR-Seminar 2017
  • Praxisleitfaden Baumschutz

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Baumschutz

Sonderheft Nr. 69:
Baumschutz
Rechtliche Grundlagen – Verkehrssicherungspflichten – Aktionsmöglichkeiten

Titel Rahmen

Autorin:
Felicia Petersen

Herausgeber:
Informationsdienst Umweltrecht (IDUR),  Frankfurt a.M.

BESTELLUNGEN sind möglich per E-Mail an info@idur.de und
per Telefon unter 069/252477

Der Leitfaden kostet 12 € zzgl Porto.
Die Bezahlung erfolgt per Rechnung.

>>> Vorwort und Gesamtinhaltsverzeichnis

 

Mehr denn je kommt kleinräumigen Biotopen eine wesentliche Bedeutung im Naturhaushalt zu. In dicht besiedelten Städten, aber auch in Gebieten, die von intensiver landwirtschaftlicher Nutzung geprägt sind, können einzelne Bäume eine herausgehobene Stellung als Bestandteil von Landschaft und/oder Naturhaushalt haben. Andererseits wird es aus verschiedenen Gründen –  z. B. aus Gründen der Verkehrssicherheit, zur Vorbereitung von Bauvorhaben, zur Nutzbarkeit von Grundstücken – immer wieder erforderlich, Bäume zu fällen.

Dieses Sonderheft wurde speziell für Naturschützer*innen verfasst und soll helfen, einen Überblick über die unterschiedlichen Schutzstellungen von Bäumen zu geben, damit – eingebettet in dieses Wissen – gezielte Aktionsmöglichkeiten zum Schutz der Bäume gelingen können.

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