Lichtverschmutzung in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben

Seit längerem ist unumstritten, dass künstliches Licht bei Flora und Fauna aufgrund der Störung des natürlichen Tag- und Nachtrhythmus erhebliche Schäden verursachen kann. Neben anderen nachtaktiven und nachts ruhebedürftigen Arten, sind besonders stark Zugvögel, Amphibien und Insekten betroffen – vor allem durch ungerichtetes Licht mit einem hohen Blauanteil und viel zu hohen Leuchtdichten und Lichtmengen, wie sie z.B. im Falle von modernen LED bei geringerem Energieaufwand abgegeben werden. Am Beispiel von Insekten kommt es sowohl zu Anlock- wie auch zu Barriereeffekten, die die Insekten oft in totaler Erschöpfung, Orientierungslosigkeit und Tod enden lassen. In Zeiten des allgemeinen Insekten- und Vogelsterbens besteht folglich dringender Handlungsbedarf.

Dieser Beitrag geht vor allem der Frage nach, welche Anforderungen an Lichtimmissionen im Rahmen der Bauleitplanung erfüllt sein müssen.

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Recht der Natur-Schnellbrief 216, September/Oktober 2019

aus dem Inhalt

  • Artenschutz in der Bauleitplanung
  • Einsatz des Insektizids Karate Forst gegen den Kiefernschädling „Nonne“ in zweiter Instanz gestoppt
  • Lichtverschmutzung in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben
  • Klimaschutzgesetz – aktuelle Entwicklung
  • Buchbesprechungen
  • Hinweis:
    Tagung: „EU-Agrarreform – Was blüht uns da? Wie sich die Agrarpolitik auf Natur und Landwirtschaft auswirkt“. Zukunftsforum Naturschutz 2019. LNV Baden-Württemberg e.V./ Evang. Bildungszentrum Hospitalhof

Recht der Natur-Schnellbrief 215, Juli/August 2019

aus dem Inhalt

  • Keine Verbandsklage gegen Baugenehmigung und Bebauungsplan wegen mangelnder Umweltbezogenheit?
  • Braunkohletagebau Jänschwalde: Zum Stand des Gerichtsverfahrens gegen die aktuelle Hauptbetriebsplanzulassung ohne FFH-Verträglichkeitsprüfung
  • Umweltvereinigung kann sich auf Minimierungsgebot nach der
    Strahlenschutzverordnung berufen
  • Neues Urteil zur Anerkennung von Naturschutzvereinigungen
  • Was tun bei Hochwasserschäden durch Biberdämme? – Die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote und ihre Ausnahmen
  • Hinweise:
    – BBN-Positionspapier zur Abschaffung des § 13b BauGB
    – Bundesfachtagung Naturschutzrecht „Naturschutzrecht im Kontext von Klimawandel und Energiewende“

Recht der Natur-Schnellbrief 214, Mai/Juni 2019

aus dem Inhalt:

  • Verluste der Trauerseeschwalbe auf Eiderstedt – Umweltschadensfall bleibt nach EuGH-Vorlage des BVerwG noch für weitere Zeit offen
  • Erfolgreicher Eilantrag gegen die Errichtung eines Klettergartens
  • Streuobstbestände – Geschützte Biotope in Hessen
  • Bundesverkehrsministerium muss Unterlagen zum Abgasskandal an die Deutsche Umwelthilfe herausgeben
  •  Buchbesprechungen
  •  Hinweis: Umwelt-, Windenergie- und Gutachterverbände aus Baden-Württemberg legen Kriterien für gute Artenschutzgutachten vor
  •  In eigener Sache: Praktikumsplatz

umweltrechtliches Praktikum – Stellenangebot

Der Informationsdienst Umweltrecht bietet in seiner Geschäftsstelle die Möglichkeit eines umweltrechtlichen Praktikums an. Das Praktikum sollte Bestandteil oder Voraussetzung Ihres Studienganges sein.

Die zu erfüllenden Aufgaben sind:

  • Beantworten von umweltrechtlichen Anfragen
  • Organisieren von umweltrechtlichen Seminaren
  • Bearbeitung und Veröffentlichung eines eigenen Themenbeitrags in der Reihe Sonderhefte bzw. Sonderdrucke
  • Schreiben von Beiträgen für unsere Zeitschrift „Recht der Natur“, die alle zwei Monate erscheint

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, nach dem Praktikum, auf der Grundlage eines Werkvertrages weiter für den IDUR zu arbeiten.

Erforderliche Qualifikationen sind:

  • Interesse an umweltrechtlichen Themen
  • Freude am Schreiben
  • Ausdrucksfähigkeit

Wenn Sie Interesse haben, freuen wir uns über Ihre Bewerbung mit einem kurzen Lebenslauf bei info@idur.de.

Auswertung UIG-Anfragen 2015 – 2018, Fallbeispiele

Naturschutzverbände stehen oft vor dem Problem, z. B. aus der Presse von einem bevorstehenden oder bereits begonnenen Bauvorhaben zu erfahren, aber keine weiteren Informationen hierzu zu erhalten. Dann kommt in der Regel das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem UIG zum Einsatz, wenn freundliches Nachfragen keine Ergebnisse bringt.

Theoretisch ist alles ganz einfach, die Praxis hingegen nicht. Welche Hindernisse auftauchen können, und wie man ihnen entgegentritt, sollen folgende Beispielsfälle aus unserer Anfragenpraxis verdeutlichen.

>>> Auswertung UIG-Anfragen 2015 – 2018, Fallbeispiele

Recht der Natur-Schnellbrief 212, Januar/Februar 2019

aus dem Inhalt:

  • Genehmigungsverfahren dauern – zu lang?
    Planungsbeschleunigung Teil 2
  • Stickstoffeinträge in gesetzlich geschützte Biotope – Ende der Bagatellschwelle?
  • Verwaltungsrechtsschutz im fachwissenschaftlichen „Erkenntnisvakuum“
  • Artenschutz in der kriminalistischen Praxis
  • Hinweis in eigener Sache:
    IDUR-Seminar 2019 in Frankfurt a. M.:
    Naturschutzrecht in (verkürzten) Planungs- und Genehmigungsverfahren –
    Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht
    Samstag 23. März 2019
    >>> Flyer IDUR-Seminar 2019