Recht der Natut-Schnellbrief 221, Juli/August 2020

aus dem Inhalt

  • Von Geld allein werden wir nicht satt –
    Warum Nachhaltigkeit ökozentrisch verstanden werden muss.
    Beispiel Landwirtschaft, Teil 1
  • Übersicht zum neuen Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)
  • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Umweltinformationsrecht
  • Waldbewirtschaftung in Natura 2000-Gebieten:
    richtungsweisende Entscheidung des OVG Bautzen
  • Buchbesprechung

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Umweltinformationsrecht

Nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) und den entsprechenden Regelungen der Länder hat jede Person einen Anspruch auf freien Zugang zu behördlichen Umweltinformationen, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Der Anspruch ist voraussetzungslos ausgestaltet und bedarf grundsätzlich keiner Darlegung, zu welchem Zweck die Informationen begehrt werden. Ziel des Gesetzes ist es, durch die weitestgehende Transparenz und Publizität von Umweltinformationen umweltrechtlichen Vollzugsdefiziten entgegenzuwirken und darüber hinaus ein verbessertes Umweltbewusstsein zu schaffen.

Von einem voraussetzungslosen Anspruch, der einer weitestgehenden Transparenz und Publizität von Umweltinformationen dient, würde man eigentlich keine allzu hohe Ablehnungsrate erwarten. Nach einer Studie des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen e.V. (UfU) aus dem Jahr 2008 haben jedoch rund 40 % der Umweltinformationsanträge eine zumindest teilweise Ablehnung erfahren. 2013 wurden nur 23,4 % der Anfragen vollständig positiv beantwortet. Dem entspricht auch noch im Jahr 2020 der Eindruck aus der aktuellen Praxis. Das soll nicht heißen, dass die Informationsgesuche stets vollständig abgelehnt würden. In aller Regel äußert sich die Ablehnung durch Schwärzung einzelner Passagen, wie etwa der Angabe der Produktionskapazitäten von Industrieanlagen, des Verbleibs von Abfällen sowie der zur Produktion verwendeten Stoffe, wozu folgerichtig auch die Schwärzung der Zusammensetzung etwaiger Abgase und Abwasser gehört. Oftmals verliert die Information dadurch jegliche Aussagekraft.

>>> Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Umweltinformationsrecht

Vogelschlag an Glasflächen

Der Tod von Vögeln an Glasflächen ist ein großes Problem des Vogelschutzes im besiedelten Bereich. Jedes Jahr verunglücken vermutlich mehr als 100 Millionen Vögel an Glasscheiben in Deutschland. In der Brutzeit verhungert dann zusätzlich der Nachwuchs im Nest. Nach aktuellem Forschungsstand entspricht dieser Verlust etwa 5 bis 10 % der gesamten Vogelpopulation in Deutschland – damit handelt es sich um einen populationswirksamen, anthropogenen Mortabilitätsfaktor.

 1. Ursachen

Vögel können Hindernisse normalerweise leicht umfliegen, transparentes Glas ist jedoch für sie nicht sichtbar und wird nicht als Hindernis erkannt. Stattdessen wird die dahinter liegende Landschaft oder bei Spiegelung die vermeintlich dahinter liegende Landschaft auf direktem Weg angeflogen – mit fatalen Folgen: Die Vögel fliegen meist ungebremst auf das Hindernis und sterben entweder sofort durch die Wucht des Aufpralls     oder später an inneren Verletzungen. Dies wird vom Menschen oft nicht bemerkt, da Füchse, Katzen, Marder oder Krähen die toten Tiere rasch fressen.

>>> Vogelschlag an Glasflächen

 

Recht der Natur-Schnellbrief 219, März/April 2020

aus dem Inhalt

  • Trickserei zur Umgehung einer UVP kann für Mitgliedsstaat teuer werden
  • Beispiellos: verfrühte Rodungsgenehmigung für Großvorhaben „Gigafactory TESLA“ darf keine Schule machen
  • Die Änderungen des BNatSchG zur vereinfachten Ausnahmegenehmigung für die Tötung von Wölfen sind unionsrechtswidrig
  • Umsetzung der Aarhus-Konvention – Verbandsklage gegen Baumfällung erfolgreich
  • Das Europäische Klimagesetz – ambitionierter Fortschritt oder inhaltsleere Symbolpolitik?
  • Buchbesprechung
  • In eigener Sache:

Ökologische Nachverdichtung

Sonderheft Nr. 70

Ökologische Nachverdichtung –
Gestaltungsmöglichkeiten für Bebauungspläne der kommunalen Innenentwicklung

Autorin:
Felicia Petersen

Herausgeber:
Informationsdienst Umweltrecht (IDUR),  Frankfurt a.M.

BESTELLUNGEN sind möglich per E-Mail an info@idur.de und
per Telefon unter 069/252477

Der Leitfaden kostet 12 € zzgl Versandkosten.
Die Bezahlung erfolgt per Rechnung.

Eine Kurzvorstellung finden Sie >>> hier zum Download

Über Weiterleitungen und Besprechungen freuen wir uns. Wir schicken Ihnen gerne ein Rezensionsexemplar des Sonderheftes zu.

Das Bauplanungsrecht bietet zahlreiche Anknüpfungspunkte für einen besseren Umweltschutz auf dem Weg zu einer nachhaltigen Flächennutzung und Bauwirtschaft. So kann beispielsweise durch Stärkung der Innenentwicklung das Ziel der Bundesregierung, bis 2020 die Neuinanspruchnahme von Flächen durch Siedlungen und Verkehr auf 30 Hektar pro Tag zu verringern, unterstützt werden. Die zunehmende Verdichtung von Städten darf jedoch nicht zulasten von Natur und Biodiversität im urbanen Raum gehen. So müssen insbesondere städtische Grünflächen erhalten und ausgeweitet werden, wenn die Lebensqualität in verdichteten Gebieten erhalten bzw. gefördert werden soll.

Ziel dieses Sonderheftes ist es, Umweltverbände und andere Interessierte mit dem notwendigen Wissen auszustatten, um die anstehenden Urbanisierungsprozesse und Konflikte adäquat begleiten zu können.

Aus dem Inhalt:

  • Hintergrundwissen zum Thema Flächenverbrauch
  • Innenentwicklung bzw. „Doppelte Innenentwicklung“
  • Vielzahl von Planungsinstrumenten
  • Bauplanungsrechtliche Festsetzungsmöglichkeiten der Nachverdichtung, § 9 BauGB
  • Bauplanungsrechtliche Festsetzungsmöglichkeiten für Grün- und Freiraumstrukturen, § 9 BauGB
  • Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen, § 31 BauGB
  • „Festsetzende“ ökol. Instrumente des Bauordnungsrechts
  • Schlussfolgerung für das Anfertigen von Stellungnahmen
  • Artenschutzrechtliche Aspekte im urbanen Raum
  • Baumschutzsatzungen – Unterschutzstellungen
  • Nichtdurchführung von Festsetzungen im B-Plan und Rechtskontrolle
  • Leitfäden und Datenbanken zur Klimaanpassung
  • Anhang: Das öffentliche Baurecht im Überblick

Recht der Natur-Schnellbrief 218, Januar/Februar 2020

aus dem Inhalt

  • Zulässigkeit einer Umweltverbandsklage bei Nichtbeteiligung im Verwaltungsverfahren
  • Dieselskandal, Fahrzeuggenehmigungen und Verbandsklagebefugnis
  • Gefährdeter Schutz von Amphibien
  • Buchbesprechung
  • In eigener Sache:
    • Neues Recht der Natur-Sonderheft:
      Ökologische Nachverdichtung – Gestaltungsmöglichkeiten  für Bebauungspläne  der  kommunalen  Innenentwicklung
    • Einladung zum IDUR-Seminar 2020:
      Umweltrecht –  Vollzugsdefizite  erkennen und beheben
      Samstag, März  2020,  Bürgertreff  Gutleut, Frankfurt am Main
    • umweltrechtliches Praktikums:
      Der IDUR  bietet  in seiner Geschäftsstelle die  Möglichkeit   eines  umweltrechtlichen Praktikums, welches Voraussetzung eines Studiengangs ist, an.

Gefährdeter Schutz von Amphibien

Der Straßenverkehr trägt neben anderen Ursachen dazu bei, dass die Amphibienbestände rückläufig sind. Zahlreiche Amphibien finden bei ihren jährlichen Wanderungen zwischen Winterquartier, Laichgewässer und Sommerquartier den Straßenverkehrstod. Etliche Wanderrouten werden von Amphibien jedes Jahr wieder genutzt, auch wenn diese über eine Straße führen. Vor allem Amphibienarten mit einer engen Bindung an ihr Laichgewässer – zählen zu den sog. „Traditionslaichern“ (z. B. Erdkröte, Grasfrosch), verhalten sich entsprechend.

1. Schutzstatus von Amphibien

Diese Gefährdung besteht, obwohl die heimischen Amphibienarten nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) „besonders“ und auch „streng“ geschützt sind.

>>> Gefährdeter Schutz von Amphibien