Deutschland hat sich wie die anderen Vertragsstaaten der vereinten Nationen in der Biodiversitäts-Konvention verpflichtet, den weiteren Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen. Entsprechend fordert das BNatSchG, dass als Grundsatz der guten fachlichen Praxis die zur Vernetzung von Biotopen erforderlichen Landschaftselemente zu erhalten und nach Möglichkeit zu vermehren sind. Welche Bedeutung hierbei der Erhaltung und Pflege von Feld- und Wegerandstreifen zukommt, wird in diesem Übersichtsbeitrag dargestellt.
Autorin ist Felicia Petersen, Rechtsanwältin und Mitarbeiterin bei IDUR.
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Der Text wurde erstmals im Recht der Natur-Schnellbrief 202 veröffentlicht.