Auswertung UIG-Anfragen 2015 – 2018, Fallbeispiele

Naturschutzverbände stehen oft vor dem Problem, z. B. aus der Presse von einem bevorstehenden oder bereits begonnenen Bauvorhaben zu erfahren, aber keine weiteren Informationen hierzu zu erhalten. Dann kommt in der Regel das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem UIG zum Einsatz, wenn freundliches Nachfragen keine Ergebnisse bringt.

Theoretisch ist alles ganz einfach, die Praxis hingegen nicht. Welche Hindernisse auftauchen können, und wie man ihnen entgegentritt, sollen folgende Beispielsfälle aus unserer Anfragenpraxis verdeutlichen.

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Rechtsgutachten: Konsequenzen für anerkannte Umweltverbände aus den Neuregelungen des § 13b BauGB

Das Rechtsgutachten zu den Neuregelungen des §13b BauGB wurde im Dezember 2017 von Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erstellt. Der BUND erteilte IDUR die Erlaubnis zur Veröffentlichung – vielen Dank.

>>> U. Philipp-Gerlach: Rechtsgutachten: Konsequenzen für anerkannte Umweltverbände aus den Neuregelungen des § 13b BauGB

Hintergrund:
„Mit der Schaffung der Neuregelung des § 13b BauGB hat der Gesetzgeber eine vereinfachte Bebauung im Außenbereich zugelassen. Von den Umweltverbänden wird dies als „neue Dimension der ungezügelten Bebauung“ kritisiert. Wurde bereits mit der Regelung des § 13a BauGB die Bebauung im Innenbereich unter Inkaufnahme einer Verkürzung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie dem Ausschluss einer strategischen Umweltprüfung in Kauf genommen, wird nunmehr auch der Außenbereich bei bestimmten Plangrößen unter Hintanstellung der Natur- und Umweltbelange einer Bebauung preisgegeben.

Vor diesem Hintergrund soll dieses Gutachten die Rechtsfolgen des neuen § 13b BauGB aufzeigen. Dies sowohl hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Ausgestaltung des damit verbundenen „beschleunigten Verfahrens“, als auch dem Ausschluss einer strategischen Umweltprüfung. Aufgrund erheblicher Zweifel daran, dass diese Regelung mit den europäischen Vorgaben der Richtlinie über die strategische Umweltprüfung in Einklang zu bringen ist, stellt sich die Frage, ob gegen die zu erwartenden Bebauungspläne geklagt werden kann. Weiterhin soll aufgezeigt werden, worauf bei den Stellungnahmen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung abzugeben sind, zu achten sein wird.“

Erhalt von Feld- und Wegerandstreifen

Deutschland hat sich wie die anderen Vertragsstaaten der vereinten Nationen in der Biodiversitäts-Konvention verpflichtet, den weiteren Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen. Entsprechend fordert das BNatSchG, dass als Grundsatz der guten fachlichen Praxis die zur Vernetzung von Biotopen erforderlichen Landschaftselemente zu erhalten und nach Möglichkeit zu vermehren sind. Welche Bedeutung hierbei der  Erhaltung und Pflege von Feld- und Wegerandstreifen zukommt, wird in diesem Übersichtsbeitrag dargestellt.

Autorin ist Felicia Petersen, Rechtsanwältin und Mitarbeiterin bei IDUR.

Der Beitrag steht zum Download bereit unter

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Der Text wurde erstmals im Recht der Natur-Schnellbrief 202 veröffentlicht.

 

Baumschutz

Sonderheft Nr. 69:
Baumschutz
Rechtliche Grundlagen – Verkehrssicherungspflichten – Aktionsmöglichkeiten

Titel Rahmen

Autorin:
Felicia Petersen

Herausgeber:
Informationsdienst Umweltrecht (IDUR),  Frankfurt a.M.

BESTELLUNGEN sind möglich per E-Mail an info@idur.de und
per Telefon unter 069/252477

Der Leitfaden kostet 12 € zzgl Porto.
Die Bezahlung erfolgt per Rechnung.

>>> Vorwort und Gesamtinhaltsverzeichnis

 

Mehr denn je kommt kleinräumigen Biotopen eine wesentliche Bedeutung im Naturhaushalt zu. In dicht besiedelten Städten, aber auch in Gebieten, die von intensiver landwirtschaftlicher Nutzung geprägt sind, können einzelne Bäume eine herausgehobene Stellung als Bestandteil von Landschaft und/oder Naturhaushalt haben. Andererseits wird es aus verschiedenen Gründen –  z. B. aus Gründen der Verkehrssicherheit, zur Vorbereitung von Bauvorhaben, zur Nutzbarkeit von Grundstücken – immer wieder erforderlich, Bäume zu fällen.

Dieses Sonderheft wurde speziell für Naturschützer*innen verfasst und soll helfen, einen Überblick über die unterschiedlichen Schutzstellungen von Bäumen zu geben, damit – eingebettet in dieses Wissen – gezielte Aktionsmöglichkeiten zum Schutz der Bäume gelingen können.

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Leitfaden Zauneidechse – Arbeitshilfe für Stellungnahmen

In Zusammenarbeit mit dem Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände (Brandenburg) hat der IDUR eine Arbeitshilfe für Stellungnahmen zur Zauneidechse erarbeitet. Autorin ist RAin Felicia Petersen.

Der Leitfaden steht zum Download bereit unter:

Ursache für den Rückgang der Zauneidechse ist vor allem die Zerstörung, Beeinträchtigung oder Beseitigung von Kleinstrukturen durch intensive Landwirtschaft und Flächenverbrauch durch Siedlungsentwicklung. Da die Öffentlichkeit und die anerkannten Naturschutzverbände in Planfeststellungs- als auch in Bauplanungsverfahren die Möglichkeit haben, Stellungnahmen abzugeben, soll diese Arbeitshilfe konkrete Schritte und Hinweise zur Verfüung stellen. Inhaltlicher Schwerpunkt sind für die streng geschützte Art (Anhang IV FFH-RL) die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz.

 

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Rechtliche Bewertung des Spargelanbaus in Europäischen Schutzgebieten

Autor  RA Tim Stähle, Berlin – veröffentlicht in LIGA LIBELL 158

Im Auftrag der Grünen Liga Brandenburg hat Rechtsanwalt Tim Stähle auf der Spargeltagung am 02.04.2016 in Potsdam einen Vortrag zur rechtlichen Bewertung des Spargelanbaus unter Folie in Europäischen Vogelschutzgebieten sogenannte Special Protection Areas (SPA) gehalten. Die Flächen für Spargelanbau unter Folie haben sich in den vergangenen Jahren in Brandenburg u. a. in SPA-Gebieten erheblich ausgedehnt. Tim Stähle kommt zu dem Ergebnis, dass für die bestehenden Spargelanbauflächen innerhalb eines SPA Gebietes eine sogenannte Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 S. 1 BNatSchG hätte durchgeführt werden müssen – jetzt also eine Pflicht zur nachträglichen Durchführung bestehe. Für die Erweiterung von Anbauflächen dürfte dies in Abhängigkeit vom Einzelfall ebenfalls gelten.

Da erfahrungsgemäß Behörden nicht von alleine in solchen Fällen tätig werden, schlägt Tim Stähle vor, dass Anwohner oder Naturschutzvereinigungen aktiv an die Untere Naturschutzbehörde herantreten können, um unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH die Durchführung einer nachträglichen Verträglichkeitsprüfung einzufordern. Sollte die Untere Naturschutzbehörde darauf nicht eingehen, gibt es unter Umständen die Möglichkeit dies im Wege der Verbandsklage gem. § 63 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG einzuklagen. Nähere Einzelheiten können in den ausführlichen Erläuterungen des Autors nachgelesen werden:

Stähle: Rechtliche Bewertung des Spargelanbaus in Europäischen Schutzgebieten.pdf

Präsentation Streitfall Waldschlösschenbrücke

Mit Spannung wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 14.01.2016, C-399/14) in der Sache „Waldschlösschenbrücke“ erwartet. Die Hoffnung bestand, dass dieses zur Auslegung und Handhabung des europäischen Habitatschutzrechts für das deutsche Fachplanungsrecht einige Klärung bringen würde. Wie jedoch häufig bei Urteilen des EuGH, werden die Erwartungen nur teilweise erfüllt.

Eine Zusammenstellung des langjährigen Verlaufs der juristischen Auseinandersetzungen ist in >>> dieser Präsentation zu finden.

Eine ausführliche Besprechung des EuGH-Urteils kann in unserem Schnellbrief 194 nachgelesen werden.

Leitfaden Alleenschutz und Musterstellungnahme

In Zusammenarbeit mit dem Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände (Brandenburg) hat der IDUR einen Leitfaden bzw. Musterstellungnahme zum Thema Alleenschutz in Brandenburg entwickelt. Autorin ist RAin Felicia Petersen.

Der Leitfaden steht zum Download bereit unter:

Alleenschutz – Leitfaden und Musterstellungnahme

Hintergrund dieses Leitfadens ist, dass obwohl die brandenburgischen Alleen geschützt sind, es nach wie vor zahlreiche Eingriffe in den Alleebaumbestand gibt: unsachgemäße Schnittmaßnahmen, Ausbau von Straßen, Geh- oder Radwegen, Leitungsverlegungen etc. Im Zuge dessen zeigen sich Schädigungen in vielen Fällen erst Jahre später – die Lebenserwartung der Bäume wird dadurch oft erheblich herabgesetzt.

Der Leitfaden soll helfen, schnell und unkompliziert Stellungnahmen zu schreiben. Da allgemeine Formulierungen grundsätzlich nicht auf den Einzelfall passen, gliedert sich dieser Leitfaden in einen rechtlichen und einen fachlichen Teil. Ein Prüfschema soll dann eine Selektion der vorangegangenen Inhalte für die jeweilige Stellungnahme ermöglichen. Desweiteren runden der Artenschutz und weitere Vorschriften zum Schutz der Alleen den Leitfaden ab. Schließlich können Formulierungshilfen für die Stellungnahme genutzt werden, um den Einstieg zum Abfassen einer Stellungnahme zu erleichtern.

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