Mit Spannung wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 14.01.2016, C-399/14) in der Sache „Waldschlösschenbrücke“ erwartet. Die Hoffnung bestand, dass dieses zur Auslegung und Handhabung des europäischen Habitatschutzrechts für das deutsche Fachplanungsrecht einige Klärung bringen würde. Wie jedoch häufig bei Urteilen des EuGH, werden die Erwartungen nur teilweise erfüllt.
Eine Zusammenstellung des langjährigen Verlaufs der juristischen Auseinandersetzungen ist in >>> dieser Präsentation zu finden.
Eine ausführliche Besprechung des EuGH-Urteils kann in unserem Schnellbrief 194 nachgelesen werden.