Radeln für den IDUR

Seit Anfang Mai tritt unsere ehemalige Leitung der Geschäftsstelle, Caroline Moog, kräftig in die Pedale. Denn von Donaueschingen geht es mit dem Fahrrad die Donau entlang. „Mal schauen, wie weit wir kommen“ ist das Motto. Immer dabei ist die IDUR-Fahne. Eine Freundin hatte sie auf die Idee gebracht, die Fahrradreise zu nutzen, um für den IDUR zu werben. Der IDUR ist ein gemeinnütziger Verein, der Natur- und Umweltschutzverbände bei grundsätzlichen Fragen im Natur- und Umweltrecht berät und damit eine kleine Nische abdeckt.

Wir wünschen Ihr dabei alles Gute für das große Rad Abenteuer und freuen uns die Reise auf Ihrem Blog bisdietage9.wordpress.com. mitzuverfolgen.

 

Recht der Natur – Schnellbrief Nr. 244

2024 IDUR Schnellbrief 244

Aus dem Inhalt:

  • Klimaklagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
  • Verbandsklage gegen Klärschlammverbrennungsanlage
  • Beratungsprotokolle der Fraport – Eigentümer – umweltrelevant und nun doch zugänglich? Teil 2
  • Naturverträgliche Planung von Photovoltaik -Freiflächenanlagen
  • Buchrezension Wagner/Schumacher (Hrsg.), Biodiversitätsrech
  • Recht der Natur Sonderheft Nr. 70  – Ökologische Nachverdichtung

IDUR online Schulung – Neue Termine

Mitwirkung an Planungsverfahren

 

Unsere online Schulungsreihe zum Thema Mitwirkung am Planungsverfahren geht in die zweite Runde und wir haben noch freie Plätze.

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Beschleunigung von Planungsverfahren stehen in dieser Seminarreihe die Möglichkeiten für ehrenamtliche und hauptamtliche Umwelt- und Naturschützer:innen, sich an Verwaltungsverfahren zu beteiligen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben, im Mittelpunkt. Grundsätzlich können anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen nach wie vor sog. „Verfahrensrechte“ wahrnehmen und haben die Möglichkeit, bei verschiedenen formalisierten Genehmigungs- und Planungsverfahren der öffentlichen Verwaltung Informationen über das Verfahren selbst zu bekommen und ihr Fachwissen in das Verfahren einzubringen. Ihnen stehen dabei besondere Beteiligungs- und Klagerechte zu, die über die Mitwirkungsrechte der allgemeinen Öffentlichkeit – also die jeder Person zustehende Rechte – hinausgehen.

Auf der Grundlage unserer Anfragenpraxis haben wir immer wiederkehrende Fragestellungen zur Mitwirkung an Planungsverfahren systematisiert und bieten im Jahr 2024 vier online Schulungen an, die nach einem kurzen Impulsvortrag vor allem Zeit für eine offene Sprechstunde bieten. In diesem Zusammenhang bitten wir im Vorfeld der Veranstaltungen um das Zusenden von konkreten Fragen. Die Schulung ist begrenzt auf 25 Teilnehmer:innen.

Alle Schulungen finden an einem Mittwochabend von 18 bis 20 Uhr statt. Die Kosten betragen für

  • IDUR-Mitglieder pro Schulung 30 Euro / für alle vier Schulungen 100 Euro
  • Nicht-Mitglieder pro Schulung 50 Euro / für alle vier Schulungen 150 Euro.

Folgende Termine der zweiten Runde stehen fest:

  • Mittwoch, der 12.06.2024: Planungsunterlagen – Änderung der Planunterlagen
  • Mittwoch, der 25.09.2024: Wie wurde ermittelt? Wie wurde bewertet? Am Beispiel des landschaftspflegerischen Begleitplans
  • Mittwoch, der 06.11.2024: Rechtliche Anforderungen an die Planung – worauf kommt es an?
  • Mittwoch der 11.12.2024: Klagerechte

 

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen und Fragen an: info@idur.de

Recht der Natur- Schnellbrief Nr. 243

2024 IDUR Schnellbrief 243

Aus dem Inhalt:

  • Wasserrechtliche Maßnahmen an der Ems
  • Urteilsbesprechung: Baugenehmigung vs. Naturschutzrechtliche Anordnung
  • Beratungsprotokolle der Fraport Eigentümer – umweltrelevant und nun doch zugänglich? Teil 1
  • Baumschutz zwischen Wohnblöcken
  • Aus der Anfragenpraxis – öffentliches Bau-recht und Eingriffsregelung
  • Unser Sonderheft Nr. 71 Umwelt- und Naturschutzrecht in der Landwirtschaft
  • IDUR intern

IDUR-Seminar 2024

Aktuelle Entwicklungen im Umwelt- und Naturschutzrecht

Datum und Ort: Samstag, 9. März 2024, Bürgertreff Gutleut Frankfurt am Main

Auch in diesem Jahr konnten wir bei unserem Seminar mit Vorträgen zu aktuellen Themen zum Umwelt- und Naturschutzrecht den Teilnehmenden Informationen bieten und einen Austausch ermöglichen. Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach berichtete von ihren Erfahrungen aus der Praxis zu Beteiligungs- und Klagerechten von Umweltvereinigungen und wertete die aktuelle Rechtsprechung zu
Umweltverbandsklagen aus. Anschließend stellten Ass. jur. Felicia Petersen und Rechtsanwalt Tobias Kroll die rechtlichen Möglichkeiten in der Stadtplanung und der Trinkwasserversorgung vor, die in Zeiten des Klimawandels immer relevanter werden. Nach der Pause lag der Schwerpunkt mit den Vorträgen von Rechtsanwalt Patrick Habor und Ref jur. Jan Sereda-Weidner auf dem Natur- und Artenschutzrecht – zum einen mit Blick auf die Planung erneuerbarer Energien, zum anderen auf Wolf, Fischotter und Co.

Die Folien zu den Vorträgen:

Hier finden Sie den Flyer zum Seminar.

Recht der Natur-Schnellbrief 242, Januar/Februar

2024 IDUR Schnellbrief 242

Aus dem Inhalt:

  • Klagemöglichkeit von Verbänden gegen Zielabweichungsentscheidungen
  • Der Streit um die LNG-Terminals vor Rügen
  • Pressemitteilung – Bebauungsplan „Wä-scherei Pauli“ unwirksam wegen Abwä-gungsfehler
  • Baumschutz in der Vegetationszeit – gesetz-licher Mindestschutz nach
    § 39 BNatSchG
  • In eigener Sache: IDUR-Seminar am 9. März 2024

IDUR online Schulung

Mitwirkung an Planungsverfahren

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Beschleunigung von Planungsverfahren stehen in dieser Seminarreihe die Möglichkeiten für ehrenamtliche und hauptamtliche Umwelt- und Naturschützer:innen, sich an Verwaltungsverfahren zu beteiligen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben, im Mittelpunkt. Grundsätzlich können anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen nach wie vor sog. „Verfahrensrechte“ wahrnehmen und haben die Möglichkeit, bei verschiedenen formalisierten Genehmigungs- und Planungsverfahren der öffentlichen Verwaltung Informationen über das Verfahren selbst zu bekommen und ihr Fachwissen in das Verfahren einzubringen. Ihnen stehen dabei besondere Beteiligungs- und Klagerechte zu, die über die Mitwirkungsrechte der allgemeinen Öffentlichkeit – also die jeder Person zustehende Rechte – hinausgehen.

Auf der Grundlage unserer Anfragenpraxis haben wir immer wiederkehrende Fragestellungen zur Mitwirkung an Planungsverfahren systematisiert und bieten im Jahr 2024 vier online Schulungen an, die nach einem kurzen Impulsvortrag vor allem Zeit für eine offene Sprechstunde bieten. In diesem Zusammenhang bitten wir im Vorfeld der Veranstaltungen um das Zusenden von konkreten Fragen. Die Schulung ist begrenzt auf 25 Teilnehmer:innen.

Alle Schulungen finden an einem Mittwochabend von 18 bis 20 Uhr statt. Die Kosten betragen für

  • IDUR-Mitglieder pro Schulung 30 Euro / für alle vier Schulungen 100 Euro
  • Nicht-Mitglieder pro Schulung 50 Euro / für alle vier Schulungen 150 Euro.

Folgende Termine stehen fest:

  • Mittwoch, der 28.2.2024: Planungsunterlagen – Änderung der Planunterlagen
  • Mittwoch, der 24.4.2024: Wie wurde ermittelt? Wie wurde bewertet? Am Beispiel des landschaftspflegerischen Begleitplans
  • Mittwoch, der 28.8.2024: Rechtliche Anforderungen an die Planung – worauf kommt es an?
  • Mittwoch der 27.11.2024: Erörterungstermin – online-Konsultation

Anmeldung und Zusenden von Fragen: info@idur.de

 

 

Stellenausschreibung – Leitung der Geschäftsstelle

Leitung der Geschäftsstelle
Minijob

Der IDUR ist ein gemeinnütziger Verein, der sich zum Ziel gesetzt hat, Natur- und
Umweltschützerinnen und Umweltschützer bei ihrem Einsatz zu unterstützen. IDUR
berät vor allem anerkannte Naturschutzverbände und informiert in Seminaren über
das Umweltrecht.

Für seine Geschäftsstelle sucht IDUR zum Anfang nächsten Jahres eine/n Mitarbei-
ter/in für die gängigen Büroarbeiten, insbesondere Schriftverkehr, Buchhaltung und
Mitgliederverwaltung sowie Pflege der Internetseite. Zu den Aufgaben gehört ferner
die Redaktion der Vereinszeitschrift „Recht der Natur Schnellbrief“.

Nötig für die Geschäftsstellenleitung sind EDV-Kenntnisse von MS-Office (Word,
Excel, Outlook) und Lexware Buchhalter. Gute Kommunikations- und Organisations-
fähigkeit, Sorgfalt sowie sicheres Auftreten gehören zu den erwünschten persönli-
chen Voraussetzungen. Sehr von Vorteil wären Erfahrung mit Vereinsarbeit und ei-
genes Engagement für den Umweltschutz.

Die regelmäßige Arbeitszeit von 8 Stunden kann auf 1-2 Tage verteilt werden, die
Vergütung erfolgt auf Minijob-Basis. Eine umfassende Einarbeitung erfolgt selbst-
verständlich.

Ob neben dem Studium oder als flexibler Zuverdienst, wir freuen uns auf Ihre aus-
sagekräftige Bewerbung an:
Informationsdienst Umweltrecht
Niddastr. 74,
60329 Frankfurt
Email: info@idur.de.

Recht der Natur-Schnellbrief 241, November/Dezember

2023 IDUR Schnellbrief 241

aus dem Inhalt:

  • Verbote in Schutzgebietsverordnungen sind als Maßstab der guten fachlichen
    Praxis heranzuziehen
  • Aktuelle Gerichtsentscheidungen zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen
  • Das überragende öffentliche Interesse und die öffentliche Sicherheit nach § 2 EEG 2023 – Ergebnisse einer Würzburger Studie
  • Tagungsbericht zur 6. Bundesfachtagung Naturschutzrecht des Bundesverbandes Beruflicher Naturschutz (BBN) e.V.
  • Handlungshilfen für Planung und Planungsrecht des HLNUG und der Stadt Frankfurt
  • Das neue Recht der Natur – Sonderheft 72 – Wassermanagement in Zeiten des Klimawandels – ist erschienen