Mitglied werden

Es gibt zwei Möglichkeiten, Mitglied beim IDUR zu werden.

Einzelpersonen steht die Möglichkeit der aktiven Mitgliedschaft, Verbänden und Vereinen die der korporativen Mitgliedschaft offen.

Die IDUR-Satzung hält hierzu in § 5 fest:

„(1) Die Mitgliedschaft im Verein ist möglich in Form der aktiven oder der korporativen Mitgliedschaft.

(2) Die aktive Mitgliedschaft kann von jeder natürlichen Person erworben werden, die die Zwecke des Vereins anerkennt und fördert. Aktivmitglieder leisten ihren Beitrag durch tätige Mitarbeit im Verein, insbesondere durch die Organisation von Tagungen und Lehrgängen, die Tätigkeit als Referent oder Autor von Schriften für den Verein und die Beantwortung von Anfragen.“

Hier finden Sie einen Antrag auf aktive IDUR Mitgliedschaft für Jurist*innen .

„(3) Als Korporativmitglieder (Mitgliedsverbände) können dem IDUR beitreten

– die gesetzlich anerkannten Natur- und Umweltschutzvereinigungen,

– sonstige gemeinnützige juristische Personen, die nach ihrer Satzung überwiegend
Zwecke des Natur- und Umweltschutzes verfolgen.

Sie leisten ihren Beitrag durch regelmäßige Geldzahlungen nach Beschluss der Mitgliederversammlung.“

Aktive Mitglieder leisten keinen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag der Verbände richtet sich nach einem Staffelmodell, das zuletzt bei der Jahresmitgliederversammlung 2026 geändert wurde. Der Mitgliedsbeitrag bemisst sich grundsätzlich nach der Mitgliederzahl der jeweiligen Natur- und Umweltschutzvereinigung bzw.–  gemeinnützigen juristischen Person (z.B. Bürgerinitiative). Bei Dachverbänden wird die Summe der Mitglieder der Mitgliedsverbände zugrunde gelegt.

 

Mitgliederanzahl Beitrag
< 10075 €
100 - 999150 €
1.000 - 2.499 400 €
2.500 - 4.999750 €
5.000 - 9.9991.300 €
10.000 - 19.9992.000 €
20.000 - 49.9993.500 €
> 50.0005.000 €

Stiftungen, also juristische Personen ohne Mitglieder, zahlen einen pauschalen Mitgliedsbeitrag von 200 Euro

Zusätzlich wurden durch die JMV im Mai 2026 folgende Sonderregelungen beschlossen:

Für die Mitgliedsverbände aus den ostdeutschen Bundesländern (ohne Berlin) wird ein Abschlag von 30 % auf den regulären Mitgliedsbeitrag eingeführt, sofern sie nicht in die zahlenmäßig kleinste Kategorie (< 100 Mitglieder) fallen.

Für Dachverbände gilt ein Abschlag von 50 % auf den Beitrag, der bei Einrechnung aller Mitglieder von Teilverbänden erhoben würde. Für die Berliner Landesarbeitsgemein-schaft Naturschutz (BLN) e.V. als Dachverband, über den sämtliche Anfragen aus Berlin laufen, wird bis auf Weiteres ein Jahresbeitrag von 1.000 Euro festgesetzt.

Die Beiträge für das laufende Jahr werden aus den Zahlen des vergangenen Jahres ermittelt, d.h. der Jahresbeitrag 2027 bemisst sich nach den Mitgliederzahlen von 2026.

Um Mitglied werden zu können, muss eine vertretungsberechtigte Person einer oben bezeichneten Vereinigung einen Antrag zur Aufnahme als Mitglied beim IDUR stellen. In diesem Antrag sind Name und Anschrift des Vereins zu bezeichnen. Darüber hinaus sollten die weiteren Kontaktdaten und -Personen, die Satzung und gegebenenfalls weiteres Informationsmaterial über die Tätigkeit des Vereins beigefügt werden.