Rechtsgutachten: Konsequenzen für anerkannte Umweltverbände aus den Neuregelungen des § 13b BauGB

Das Rechtsgutachten zu den Neuregelungen des §13b BauGB wurde im Dezember 2017 von Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erstellt. Der BUND erteilte IDUR die Erlaubnis zur Veröffentlichung – vielen Dank.

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Hintergrund:
„Mit der Schaffung der Neuregelung des § 13b BauGB hat der Gesetzgeber eine vereinfachte Bebauung im Außenbereich zugelassen. Von den Umweltverbänden wird dies als „neue Dimension der ungezügelten Bebauung“ kritisiert. Wurde bereits mit der Regelung des § 13a BauGB die Bebauung im Innenbereich unter Inkaufnahme einer Verkürzung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie dem Ausschluss einer strategischen Umweltprüfung in Kauf genommen, wird nunmehr auch der Außenbereich bei bestimmten Plangrößen unter Hintanstellung der Natur- und Umweltbelange einer Bebauung preisgegeben.

Vor diesem Hintergrund soll dieses Gutachten die Rechtsfolgen des neuen § 13b BauGB aufzeigen. Dies sowohl hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Ausgestaltung des damit verbundenen „beschleunigten Verfahrens“, als auch dem Ausschluss einer strategischen Umweltprüfung. Aufgrund erheblicher Zweifel daran, dass diese Regelung mit den europäischen Vorgaben der Richtlinie über die strategische Umweltprüfung in Einklang zu bringen ist, stellt sich die Frage, ob gegen die zu erwartenden Bebauungspläne geklagt werden kann. Weiterhin soll aufgezeigt werden, worauf bei den Stellungnahmen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung abzugeben sind, zu achten sein wird.“