Rechtliche Bewertung des Spargelanbaus in Europäischen Schutzgebieten

Autor  RA Tim Stähle, Berlin – veröffentlicht in LIGA LIBELL 158

Im Auftrag der Grünen Liga Brandenburg hat Rechtsanwalt Tim Stähle auf der Spargeltagung am 02.04.2016 in Potsdam einen Vortrag zur rechtlichen Bewertung des Spargelanbaus unter Folie in Europäischen Vogelschutzgebieten sogenannte Special Protection Areas (SPA) gehalten. Die Flächen für Spargelanbau unter Folie haben sich in den vergangenen Jahren in Brandenburg u. a. in SPA-Gebieten erheblich ausgedehnt. Tim Stähle kommt zu dem Ergebnis, dass für die bestehenden Spargelanbauflächen innerhalb eines SPA Gebietes eine sogenannte Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 S. 1 BNatSchG hätte durchgeführt werden müssen – jetzt also eine Pflicht zur nachträglichen Durchführung bestehe. Für die Erweiterung von Anbauflächen dürfte dies in Abhängigkeit vom Einzelfall ebenfalls gelten.

Da erfahrungsgemäß Behörden nicht von alleine in solchen Fällen tätig werden, schlägt Tim Stähle vor, dass Anwohner oder Naturschutzvereinigungen aktiv an die Untere Naturschutzbehörde herantreten können, um unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH die Durchführung einer nachträglichen Verträglichkeitsprüfung einzufordern. Sollte die Untere Naturschutzbehörde darauf nicht eingehen, gibt es unter Umständen die Möglichkeit dies im Wege der Verbandsklage gem. § 63 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG einzuklagen. Nähere Einzelheiten können in den ausführlichen Erläuterungen des Autors nachgelesen werden:

Stähle: Rechtliche Bewertung des Spargelanbaus in Europäischen Schutzgebieten.pdf