Recht der Natur-Schnellbrief, September/Oktober 2018

aus dem Inhalt:

  • Rechtsschutz für den Hambacher Forst –
    einstweilen keine Rodung für den Braunkohlentagebau Hambach
  • Dieselfahrverbote auch in Frankfurt a. M.
  • Keine Beiladung einer Umweltvereinigung bei Klage eines Windparkbetreibers gegen abgelehnte Genehmigung
  • Unerlaubter Umbruch eines Moores nicht zulässig
  • Buchbesprechungen
  • Hinweise:
    Regelmäßig erreichen uns Fragen, auch aus den Untergliederungen unserer Mitgliedsverbände und –vereine, wer berechtigt ist, juristische Anfragen an IDUR zu stellen.1) Für unsere Mitglieder und deren Untergliederungen (Kreis- und Ortsgruppen, Arbeitskreise und einzelne Mitglieder im Namen ihres Verbandes bzw. Vereines) besteht die Möglichkeit, rechtliche Fragen rund um den Natur- und Umweltschutz an info@idur.de zu stellen. Je nach Kapazität oder inhaltlichem Schwerpunkt werden die Fragen an eine/n uns zuarbeitende/n Juristin/en weitergeleitet. Auch kann der IDUR e.V. beauftragt werden, ausführliche rechtliche Gutachten gegen Honorar zu erstellen. Ein entsprechender Auftrag sollte mit der Verbandsgeschäftsstelle bzw. dem Vorstand des eigenen Vereins abgesprochen werden.2) Für die IDUR-Mitglieder besteht die Möglichkeit, eigene Beiträge in unserem Recht der Natur-Schnellbrief zu veröffentlichen. Immer wieder gibt es vor Ort Erfolge zu vermelden, die es wert wären, einem größeren Leserkreis vorgestellt zu werden. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns entsprechende Texte zukommen lassen würden.