Recht der Natur-Schnellbrief 223, November/Dezember 2020

aus dem Inhalt

  • A 49 und Dannenröder Forst:
    BVerwG bestätigt Verstöße gegen Wasserrahmenrichtlinie, weist aber Klage dennoch ab
  •  Stieleichen im Auwald der Stadt Wetzlar dürfen bleiben
  • Anordnung der Wiederherstellung einer Grünfläche durch Unterlassen
  • Klima-Klage gegen 33 europäische Staaten vom EGMR zugelassen
  • Aus der Anfragenpraxis:
    beschleunigte Bauplanung ohne Umweltprüfung nach § 13a BauGB verhindert
  • Buchbesprechungen
  • Hinweise auf eine Veranstaltung und
    Veröffentlichungen