Recht der Natur Schnellbrief 208, Mai/Juni 2018

Aus dem Inhalt:

  • Studie zeigt wachsende Bedeutung und Erfolgsbilanz von Verbandsklagen
  • Beratungsprotokolle der Fraport-Eigentümer – umweltrelevant aber nicht zugänglich
  • Keine Saldierung von Kompensationsmaßnahmen mit dem stattfindenden Eingriff
  • Aus der Anfragenpraxis: Forstwirtschaft und Naturschutz
  • Buchbesprechung: Lena Jahrmarkt, Internationales Klimaschutzrecht
  • Hinweis: Öffentliche Konsultation als Beitrag zur Eignungsprüfung für die Luftqualitätsrichtlinien der EU

IDUR-Seminar 2018

Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht
Anforderungen des Naturschutz- und Bauplanungsrechts und ihre Durchsetzung in  Gerichtsverfahren

Samstag 28. April 2018, 10 – 16 Uhr, Bürgertreff Gutleut Frankfurt am Main

Vorträge des Seminars zum Download:

Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach
>>> Bebauungspläne nach §§ 13a /b BauGB – Wo bleibt der Umwelt- und Naturschutz?

Rechtsanwalt Patrick Habor
>>> Umweltverträglichkeitsprüfung – Was gibt es Neues aus Gesetzgebung und Rechtsprechung?

RA Dirk Teßmer, Frankfurt
>>> Überblick über das neue Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

 

Inhaltlicher Hintergrund

Mit dem Ende der Legislaturperiode im letzten Jahr hat der Gesetzgeber noch zahlreiche Gesetze, auch im Umwelt- und Planungsrecht geändert, deren Inhalte für die Praxis von erheblicher Bedeutung sind. Dem wollen wir in dem Seminar nachgehen und dabei auch einen Blick auf die aktuelle Rechtsprechung werfen.

Keine Regelung steht mehr dort, wo sie vorher war: Das neue Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) enthält eine komplette neue Paragraphenfolge. Ob sich allerdings auch inhaltlich viel geändert hat wird in einem ersten Referat untersucht. Wie sich Fehler bei der Umweltverträglichkeitsprüfung in gerichtlichen Verfahren auswirken, soll anhand aktueller Rechtsprechung erläutert werden.

Mit dem novellierten Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) wird sich der zweite Vortrag befassen. Das UmwRG ist ein Bundesgesetz, mit dem die erweiterte Vereins- bzw. Verbandsklage gegen bestimmte umweltrechtliche Zulassungsentscheidungen für Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen ins deutsche Recht eingeführt wurde. Trotz verschiedener Gesetzesanpassungen standen die deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten immer noch nicht im Einklang mit den Anforderungen der Aarhus-Konvention und der einschlägigen EU-Richtlinien. Ziel der erneuten Novellierung ist es daher, die bestehenden Abweichungen endlich vollständig zu beseitigen und die Vorschriften an die europa- und völkerrechtlichen Vorgaben anzupassen. Ob und wie das dem Gesetzgeber gelungen ist, wird dargestellt.

Geschützte Arten gelangen vor allem durch den Kontrast zwischen Einzel-vorkommen und Großvorhaben, deren Planung und Realisierung sie erschweren, zu Berühmtheit. Die Vollzugspraxis des Artenschutzrechts spielt sich aber primär in kleineren Verfahren ab. Dabei geht es etwa um den Schutz von Gebäudebrüterhöhlen bei der Umbauplanung eines Hauses, um den Ersatz von Wiesenbrüterarealen bei der Ansiedlung eines Gewerbebetriebes oder um die Umsiedlung von Eidechsen bei der Planung einer kommunalen Straße. Das Referat gibt einen Überblick über die Rolle der Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG in diversen Verfahren – vom Baugenehmigungsverfahren bis hin zur luftverkehrsrechtlichen Planfeststellung von Flughäfen.

Die Einführung des § 13b BauGB kam wie ein Paukenschlag erst spät im Gesetzgebungsverfahren. Dabei handelt es  sich um ein vereinfachtes Bauleitplanverfahren für Pläne im Außenbereich, ohne Pflicht zur Erstellung eines Umweltberichts und ohne die übliche Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Regelungen und die Klagemöglichkeiten werden Gegenstand eines weiteren Vortrags sein.

Das Seminar richtet sich an Vertreter von Umweltverbänden, Behörden und Planungsbüros sowie aktive Bürgerinnen und Bürger mit einem Interesse an Fragen des Umweltrechts, speziell der Bauleitplanung und der Planung von Vorhaben (Infrastrukturprojekten, Windkraftanlagen, etc.).

 

Das Seminar fand statt in ur.de Kooperation mit der Naturschutz-Akademie Hessen

Recht der Natur Schnellbrief 207, März/April 2018

Aus dem Inhalt:

  • Das Umweltschadensgesetz: eine Bilanz nach 10 Jahren
  • Erfolgreiche Klage des NABU gegen die Genehmigung einer Windkraftanlage in Marsberg
  • Verstoß gegen wasserrechtliches Verschlechterungsverbot durch Errichtung eines Wasserkraftwerks
  • Keine Ersatzaufforstung im Landschaftsschutzgebiet
  • UfU-Tagungsbericht „Die Praxis und aktuelle rechtliche Fragen des Umweltinformationsrechts“
  • Buchbesprechungen

 

Recht der Natur-Schnellbrief 205, November/Dezember 2017

Aus dem Inhalt:

  • EuGH erlaubt nachträgliche Umweltverträglichkeitsprüfung
  • EU-Beschwerde wegen deutscher Schlechtumsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
  • Zu den relativen Verfahrensfehlern der Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Fledermauskästen und Nutzungsverzicht in Wäldern erfüllen die Anforderungen an vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) nicht
  • Charakteristische Arten in FFH-Lebensraumtypen – auch ein Beitrag für mehr Rechtssicherheit
  • Hinweis: Zentrales UVP-Portal
  • Buchbesprechungen

 

Recht der Natur-Schnellbrief 204, September/Oktober 2017

Aus dem Inhalt:

  • Umweltrechtsbehelfsgesetz: Neue Klagemöglichkeiten bei Vollzugsdefiziten
  • Aktuelle Rechtsprechung zum neuen Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)
  • Entscheidung: „Die Schönheit des Landschaftsbildes ist dahin!“
  • Gericht verlangt Berücksichtigung artenspezifischer Lebensraumansprüche für die Genehmigung von Windkraftanlagen
  • Luftverkehr und Klimaschutz
  • Aus der Anfragenpraxis:
    Klagemöglichkeiten bei FNP-Änderungen
  • Hinweise

Erhalt von Feld- und Wegerandstreifen

Deutschland hat sich wie die anderen Vertragsstaaten der vereinten Nationen in der Biodiversitäts-Konvention verpflichtet, den weiteren Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen. Entsprechend fordert das BNatSchG, dass als Grundsatz der guten fachlichen Praxis die zur Vernetzung von Biotopen erforderlichen Landschaftselemente zu erhalten und nach Möglichkeit zu vermehren sind. Welche Bedeutung hierbei der  Erhaltung und Pflege von Feld- und Wegerandstreifen zukommt, wird in diesem Übersichtsbeitrag dargestellt.

Autorin ist Felicia Petersen, Rechtsanwältin und Mitarbeiterin bei IDUR.

Der Beitrag steht zum Download bereit unter

>> Erhalt von Feld- und Wegerandstreifen

 

Der Text wurde erstmals im Recht der Natur-Schnellbrief 202 veröffentlicht.