Ökologische Nachverdichtung

Sonderheft Nr. 70

Ökologische Nachverdichtung –
Gestaltungsmöglichkeiten für Bebauungspläne der kommunalen Innenentwicklung

Autorin:
Felicia Petersen

Herausgeber:
Informationsdienst Umweltrecht (IDUR),  Frankfurt a.M.

BESTELLUNGEN sind möglich per E-Mail an info@idur.de und
per Telefon unter 069/252477

Der Leitfaden kostet 12 € zzgl Versandkosten.
Die Bezahlung erfolgt per Rechnung.

Eine Kurzvorstellung finden Sie >>> hier zum Download

Über Weiterleitungen und Besprechungen freuen wir uns. Wir schicken Ihnen gerne ein Rezensionsexemplar des Sonderheftes zu.

Das Bauplanungsrecht bietet zahlreiche Anknüpfungspunkte für einen besseren Umweltschutz auf dem Weg zu einer nachhaltigen Flächennutzung und Bauwirtschaft. So kann beispielsweise durch Stärkung der Innenentwicklung das Ziel der Bundesregierung, bis 2020 die Neuinanspruchnahme von Flächen durch Siedlungen und Verkehr auf 30 Hektar pro Tag zu verringern, unterstützt werden. Die zunehmende Verdichtung von Städten darf jedoch nicht zulasten von Natur und Biodiversität im urbanen Raum gehen. So müssen insbesondere städtische Grünflächen erhalten und ausgeweitet werden, wenn die Lebensqualität in verdichteten Gebieten erhalten bzw. gefördert werden soll.

Ziel dieses Sonderheftes ist es, Umweltverbände und andere Interessierte mit dem notwendigen Wissen auszustatten, um die anstehenden Urbanisierungsprozesse und Konflikte adäquat begleiten zu können.

Aus dem Inhalt:

  • Hintergrundwissen zum Thema Flächenverbrauch
  • Innenentwicklung bzw. „Doppelte Innenentwicklung“
  • Vielzahl von Planungsinstrumenten
  • Bauplanungsrechtliche Festsetzungsmöglichkeiten der Nachverdichtung, § 9 BauGB
  • Bauplanungsrechtliche Festsetzungsmöglichkeiten für Grün- und Freiraumstrukturen, § 9 BauGB
  • Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen, § 31 BauGB
  • „Festsetzende“ ökol. Instrumente des Bauordnungsrechts
  • Schlussfolgerung für das Anfertigen von Stellungnahmen
  • Artenschutzrechtliche Aspekte im urbanen Raum
  • Baumschutzsatzungen – Unterschutzstellungen
  • Nichtdurchführung von Festsetzungen im B-Plan und Rechtskontrolle
  • Leitfäden und Datenbanken zur Klimaanpassung
  • Anhang: Das öffentliche Baurecht im Überblick

Recht der Natur-Schnellbrief 218, Januar/Februar 2020

aus dem Inhalt

  • Zulässigkeit einer Umweltverbandsklage bei Nichtbeteiligung im Verwaltungsverfahren
  • Dieselskandal, Fahrzeuggenehmigungen und Verbandsklagebefugnis
  • Gefährdeter Schutz von Amphibien
  • Buchbesprechung
  • In eigener Sache:
    • Neues Recht der Natur-Sonderheft:
      Ökologische Nachverdichtung – Gestaltungsmöglichkeiten  für Bebauungspläne  der  kommunalen  Innenentwicklung
    • Einladung zum IDUR-Seminar 2020:
      Umweltrecht –  Vollzugsdefizite  erkennen und beheben
      Samstag, März  2020,  Bürgertreff  Gutleut, Frankfurt am Main
    • umweltrechtliches Praktikums:
      Der IDUR  bietet  in seiner Geschäftsstelle die  Möglichkeit   eines  umweltrechtlichen Praktikums, welches Voraussetzung eines Studiengangs ist, an.

Gefährdeter Schutz von Amphibien

Der Straßenverkehr trägt neben anderen Ursachen dazu bei, dass die Amphibienbestände rückläufig sind. Zahlreiche Amphibien finden bei ihren jährlichen Wanderungen zwischen Winterquartier, Laichgewässer und Sommerquartier den Straßenverkehrstod. Etliche Wanderrouten werden von Amphibien jedes Jahr wieder genutzt, auch wenn diese über eine Straße führen. Vor allem Amphibienarten mit einer engen Bindung an ihr Laichgewässer – zählen zu den sog. „Traditionslaichern“ (z. B. Erdkröte, Grasfrosch), verhalten sich entsprechend.

1. Schutzstatus von Amphibien

Diese Gefährdung besteht, obwohl die heimischen Amphibienarten nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) „besonders“ und auch „streng“ geschützt sind.

>>> Gefährdeter Schutz von Amphibien

IDUR-Seminar 2020

Umweltrecht – Vollzugsdefizite erkennen und beheben

Samstag 28. März 2020, 10 – 16 Uhr
Bürgertreff Gutleut, Frankfurt am Main

Tagungsgebühr: 90,– € pro Person; IDUR-Mitglieder bzw. Vertreter*innen von Mitgliedsverbänden: 30,– € pro Person
Ein Mittagessen kann für 10.- € vorbestellt werden. Bitte bei der Anmeldung angeben.

Ihre verbindliche Anmeldung richten Sie bitte bis spätestens 20.3.2019 an:

Informationsdienst Umweltrecht e.V.
Niddastraße 74
60329 Frankfurt am Main
Tel.: 069/25 24 77, Fax: 069/25 27 48
E-Mail: info@idur.de

Das Seminar richtet sich an Vertreter von Umweltverbänden, Behörden und Planungsbüros sowie aktive Bürgerinnen und Bürger mit einem Interesse an Fragen des Umweltrechts.

>>> Flyer zum Seminar mit genaueren Angaben

Inhaltlicher Hintergrund

Das Seminar widmet sich den Vollzugsdefiziten im Umweltrecht. Insbesondere das europäische Naturschutzrecht enthält einen strengen Schutz zum Erhalt und zur Wiederherstellung von natürlichen Lebensräumen und besonders geschützten Arten. Aber auch das nationale Umwelt- und Naturschutzrecht gibt den Behörden Eingriffsbefugnisse, die bei konsequenter Anwendung Vollzugsdefizite eindämmen könnten.

Die „Landwirtschaft“ ist einer der Hauptverursacher für die Belastung unserer Böden, den Artenrückgang und andere Umweltbelastungen. Bislang wird auf Freiwilligkeit in der Landwirtschaft gesetzt. Aus Sicht der Umweltverbände reicht dies nicht aus. In den letzten Jahren ist eine steigende Bereitschaft der Umweltverbände vor Ort zu beobachten, sich dieses Themas anzunehmen. Häufig werden Anfragen an den IDUR gerichtet, ob es rechtliche Instrumente gibt, gegen solche Belastungen vorzugehen.

RAin Ursula Philipp-Gerlach wird aktueller Urteile des EuGH („Nitratrichtlinie“; FFH-VU bei Düngemitteleinsatz), des BVerwG (Grünlandumbruch) und einiger Instanzgerichte (Spargelanbau; Schädlingsbekämpfung) vorstellen, um einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zu geben.

RA Dirk Teßmer wird in seinem Vortrag über die rechtliche Auseinandersetzung um die Erlangung von Informationen über den landwirtschaftlichen Pestizideinsatz in Naturschutzgebieten Baden-Württembergs berichten. Der NABU klagt dort gegen die vier Regierungspräsidien auf Gewährung von Zugang zu den diesbezüglichen Aufzeichnungen, nachdem ihm dieser unter Verweis auf Geschäftsgeheimnisse, zu hohen Aufwand und mangelnden Zugriff im informationsrechtlichen Sinne versagt wurde. Thomas Hoffmann vom NABU wird die politischen Bezüge der juristischen Fragestellung darstellen.

In dem ersten Vortrag am Nachmittag beschäftigt sich RA Tobias Kroll mit der in der Praxis relevanten Frage, welche Bedeutung die „gute fachliche Praxis“ in der Landwirtschaft für das Naturschutzrecht, insbesondere für das Artenschutzrecht hat. Was ist unter guter fachlicher Praxis zu verstehen? Kann bei Beachtung dieser Maßgaben der unionsrechtlich geforderte strenge Artenschutz erreicht werden? Wann liegt ein Verstoß vor und welche Feststellungen sind dafür notwendig? (Wie) kann man das alles letztlich durch ein Gericht überprüfen lassen?

RA Patrick Habor legt den Fokus darauf, wie es gelingen kann, den Festsetzungen eines Bebauungsplanes und den naturschützenden Nebenbestimmungen einer Genehmigung in der Praxis zur Geltung zu verhelfen. Aufgezeigt werden sollen verschiedene rechtlichen Ansätze und Möglichkeiten dazu.

Das Seminar findet statt in Kooperation mit  der Naturschutz-Akademie Hessen

Lichtverschmutzung in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben

Seit längerem ist unumstritten, dass künstliches Licht bei Flora und Fauna aufgrund der Störung des natürlichen Tag- und Nachtrhythmus erhebliche Schäden verursachen kann. Neben anderen nachtaktiven und nachts ruhebedürftigen Arten, sind besonders stark Zugvögel, Amphibien und Insekten betroffen – vor allem durch ungerichtetes Licht mit einem hohen Blauanteil und viel zu hohen Leuchtdichten und Lichtmengen, wie sie z.B. im Falle von modernen LED bei geringerem Energieaufwand abgegeben werden. Am Beispiel von Insekten kommt es sowohl zu Anlock- wie auch zu Barriereeffekten, die die Insekten oft in totaler Erschöpfung, Orientierungslosigkeit und Tod enden lassen. In Zeiten des allgemeinen Insekten- und Vogelsterbens besteht folglich dringender Handlungsbedarf.

Dieser Beitrag geht vor allem der Frage nach, welche Anforderungen an Lichtimmissionen im Rahmen der Bauleitplanung erfüllt sein müssen.

>>> Lichtverschmutzung in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben

Recht der Natur-Schnellbrief 216, September/Oktober 2019

aus dem Inhalt

  • Artenschutz in der Bauleitplanung
  • Einsatz des Insektizids Karate Forst gegen den Kiefernschädling „Nonne“ in zweiter Instanz gestoppt
  • Lichtverschmutzung in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben
  • Klimaschutzgesetz – aktuelle Entwicklung
  • Buchbesprechungen
  • Hinweis:
    Tagung: „EU-Agrarreform – Was blüht uns da? Wie sich die Agrarpolitik auf Natur und Landwirtschaft auswirkt“. Zukunftsforum Naturschutz 2019. LNV Baden-Württemberg e.V./ Evang. Bildungszentrum Hospitalhof

Recht der Natur-Schnellbrief 215, Juli/August 2019

aus dem Inhalt

  • Keine Verbandsklage gegen Baugenehmigung und Bebauungsplan wegen mangelnder Umweltbezogenheit?
  • Braunkohletagebau Jänschwalde: Zum Stand des Gerichtsverfahrens gegen die aktuelle Hauptbetriebsplanzulassung ohne FFH-Verträglichkeitsprüfung
  • Umweltvereinigung kann sich auf Minimierungsgebot nach der
    Strahlenschutzverordnung berufen
  • Neues Urteil zur Anerkennung von Naturschutzvereinigungen
  • Was tun bei Hochwasserschäden durch Biberdämme? – Die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote und ihre Ausnahmen
  • Hinweise:
    – BBN-Positionspapier zur Abschaffung des § 13b BauGB
    – Bundesfachtagung Naturschutzrecht „Naturschutzrecht im Kontext von Klimawandel und Energiewende“

Recht der Natur-Schnellbrief 214, Mai/Juni 2019

aus dem Inhalt:

  • Verluste der Trauerseeschwalbe auf Eiderstedt – Umweltschadensfall bleibt nach EuGH-Vorlage des BVerwG noch für weitere Zeit offen
  • Erfolgreicher Eilantrag gegen die Errichtung eines Klettergartens
  • Streuobstbestände – Geschützte Biotope in Hessen
  • Bundesverkehrsministerium muss Unterlagen zum Abgasskandal an die Deutsche Umwelthilfe herausgeben
  •  Buchbesprechungen
  •  Hinweis: Umwelt-, Windenergie- und Gutachterverbände aus Baden-Württemberg legen Kriterien für gute Artenschutzgutachten vor
  •  In eigener Sache: Praktikumsplatz