Mitglied werden

Es gibt zwei Möglichkeiten Mitglied bei IDUR zu werden.

Einzelpersonen steht die Möglichkeit der aktiven, Verbänden und Vereinen die korporative Mitgliedschaft offen.
Die IDUR-Satzung hält hierzu in § 5 fest:

(1) Die Mitgliedschaft im Verein ist möglich in Form der aktiven oder der korporativen Mitgliedschaft.

(2) Die aktive Mitgliedschaft kann von jeder natürlichen Person erworben werden, die die Zwecke des Vereins anerkennt und fördert. Aktivmitglieder leisten ihren Beitrag durch tätige Mitarbeit im Verein, insbesondere durch die Organisation von Tagungen und Lehrgängen, die Tätigkeit als Referent oder Autor von Schriften für den Verein und die Beantwortung von Anfragen.

(3) Als Korporativmitglieder (Mitgliedsverbände) können dem IDUR beitreten

– die gesetzlich anerkannten Natur- und Umweltschutzvereinigungen,
– sonstige gemeinnützige juristische Personen, die nach ihrer Satzung überwiegend
Zwecke des Natur- und Umweltschutzes verfolgen.

Sie leisten ihren Beitrag durch regelmäßige Geldzahlungen nach Beschluss der Mitgliederversammlung.

Aktive Mitglieder leisten keinen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag der Verbände richtet sich nach einem Staffelmodell, das bei der Jahresmitglieder- Versammlung 2001 beschlossen wurde. Der Mitgliedsbeitrag bemisst sich nach den Mitgliedern des jeweiligen Mitgliedsverbandes bzw. -Vereins. Bei Dachverbänden wird die Summe der Mitglieder der Mitgliedsverbände zugrunde gelegt.

Anzahl MitgliederBeitrag
< 1.000100 €
1.000 - 1.999250 €
2.000 - 2.999385 €
3.000 - 4.999500 €
5.000 - 9.999900 €
10.000 - 14.9991.350 €
15.000 - 19.9991.800 E
> 19.9992.600 €
Stiftungen200 €

Die Beiträge für das laufende Jahr werden aus den Zahlen des vergangenen Jahres ermittelt, dass heißt der Jahresbeitrag 2015 bemisst sich nach den Mitgliederzahlen 2014.

Um Mitglied werden zu können, muss eine vertretungsberechtigte Person einer oben bezeichneten Vereinigung einen Antrag zur Aufnahme als Mitglied beim IDUR stellen. In diesem Antrag sind Name und Anschrift des Vereins zu bezeichnen. Darüber hinaus sollten die weiteren Kontaktdaten und -Personen, die Satzung und gegebenenfalls weiteres Informationsmaterial über die Tätigkeit des Vereins beigefügt werden.